Leitlinien und Regeln
Holena

Holenâ 108
Angemeldet seit: 18.01.2015
Beiträge: 11
|
»Ohne Zwänge, jedoch mit der Verpflichtung stets ehrenvoll zu Handeln.«
Sämtliches ungebührliches Verhalten (u.a. Missbrauch von Gildendiensten, Verunglimpfung von Gildenmitgliedern oder der Gilde selbst) kann jederzeit zu Degradierungen oder sogar zum Ausschluss aus der Gilde führen. Die Entscheidgungsgewalt bei solchen Angelegenheiten liegt allein beim Gildenmeister, bzw. in besonders schwerwiegenden Fällen, die schneller Handlung bedürfen, bei den Offizieren. In fraglichen bzw. unklaren Situationen ist stets die Anweisung des Gildenmeister zu einer Degradierung sowie zum Ausschluss abzuwarten.
Die Gildenleitung behält sich jederzeit das Recht vor eigenmächtig und ohne Absprachen oder Anhörungen zu handeln, welche Belange dies auch betrifft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme dem Wohle der Gildengemeinschaft dient.
Um Karteileichen zu vermeiden, werden Charaktere, die länger als 30 Tage ohne vorheriges Abmelden inaktiv sind, aus der Gilde entfernt.
Einem Wiedereintritt steht nach der Rückkehr ins Spiel nichts im Wege und kann bei der Gildenleitung formlos beantragt werden.
|
|
Für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor verantwortlich.
World of Warcraft and Blizzard Entertainment are trademarks or registered
trademarks of Blizzard Entertainment in the U.S. and/or other countries.
© 2009-2025
wowgilden.net · Based on a design by iGuildTemplates.