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Gildenregel

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Veröffentlich am: 04.07.2013, 11:20 Uhr
Der Zweck der Gildenregeln ist einen allgemeinen Leitfaden zu sehen. Das meiste davon ist im Grunde selbstverständlich, jedoch verlangt eine groß werdenden Gilde nach diesem Leitfaden.
Verpflichtungen
Jedes Mitglied der Gilde erklärt sich mit Fortbestehen seiner Mitgliedschaft nach in Kraft treten der Gildenregeln mit diesen einverstanden und nimmt sie als gelesen an. Dies gilt selbst verständlich auch für alle Neuzugänge der Gilde Inagi Tabilis.

§1 Gildenleitung:
Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter, dem CoLead sowie dem Gildenrat.
Der Gildenrat wird aus dem Pool der Offiziere gewählt, durch die bestehende Gildenleitung. Es ist jedoch nicht bindend einen Offizier zum Gildenrat zu befördern.
Alle Entscheidungen werden durch die Gildenleitung besprochen und in einem Mehrheitsverfahren entschieden. Der Gildenleiter behält sich jedoch ein Vetorecht vor.

§2 Der Umgang miteinander
Jedes Gildenmitglied verpflichtet sich einen gepflegten Umgangston im Ts3, ingame sowie in unserem Forum zu wahren. Mobbing, Rassistische Äußerungen wie auch sexistische Äußerungen werden nicht toleriert. Bei Nichteinhaltung behält sich die Gildenleitung Sanktionen vor, die bis zu einem Gildenausschluß führen können.

§3 Helfen untereinander
Es wird natürlich begrüsst das sich Gildenmitglieder untereinander helfen, sei es durch Level'n, Ini's, Farmen oder auch sonstiges. Es ist aber nicht vorraussetzung und bindend. Jedem Mitglied der Gilde Inagi Tabilis steht es frei seine Hilfe anzubieten oder dem hilfegesuch eines Mitspielers folge zu leisten.

§4 Gildeninternes Handeln
Es wird erwartet das sich Gildemitglieder auch beim gegenseitigem Handeln unterstützen. Es sollte keine Goldgier einzelner Spieler im Vordergrund stehen.

§5 Gildenbankfach
Inhalte des Gildenbankfachs sind Eigentum der Gilde und dienen der Allgemeinheit. Es ist ausdrücklich untersagt, Gegenstände zu entnehmen und zu verkaufen oder an Dritte weiter zu geben! Die Entnahme aus den Gildenfächern sind nach Rängen unterteilt. Das letzte Bankfach dient nur für Raids und ihren Teilnehmern. Wer mehr benötigt als er entnehmen kann, kann sich an die Gildenleitung wenden. Ausscheidende Member haben keinen Anspruch auf die von ihnen eingezahlten Gegensrände oder von eingezahltem Gold

§6 Forum
Jedes Gildenmitglied verpflichtet sich durch die Aufnahme in die Gilde Inagi Tabilis mind. einmal pro Woche das Forum zu nutzen umd Neuigkeiten daraus zu erfahren. Angemeldet wird sich mit dem Namen seines Mainchars.
Das Forum wird auch als Plattform für Raids genutzt. Nur dort werden Raids bekanntgegeben und und sich für Raids an und abgemeldet.
Bei längerem Fernbleiben bitte ich dies dort auch zu hinterlegen umd einen Gildenausschluß zu vermeiden.

§7 Gildeninvites
Gildeneinladung werden Grundsätzlich nur über ein persönliches Gespräch im Teamspeak ausgesprochen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, in Ausnahmefällen kann es auch darunter liegen. Freunde von Gildenmembern können auch eingeladen werden wenn sie noch keine 18 Jahre sind.
Die Entscheidung für Gildeneinladung liegt ausschließlich bei der Gildenleitung.

§8 Probezeit
Jedes neue Mitglied der Gilde Inagi Tabilis wird in den Rang eines Trials befördet. Dieser Rang beinhaltet eine Probezeit die mindestens 4 Wochen dauert. sie setzt sich ausserdem noch zusammen aus seiner Ingame Aktivität seinem Verhalten in der Gilde sowie seinem Verhalten und Erscheinen im Teamspeak. Die Beförderung in den nächsten Rang obliegt der Gildenleitung.

§9 Accountsicherheit
Zur Sicherung des Gildeneigentums sind Accountdaten sicher zu bewahren. Die von Blizzard empfohlenen Sicherheitsstandards sollten eingehalten werden. Spielt ein Dritter mit eurem Account, ist dieser anzuweisen sich den Gildenregeln entsprechend zu verhalten, sich als Dritter der Gilde gegenüber zu erkennen zu geben. Entnahmen aus dem Gildenfach von Dritten sind untersagt.
Zur Accountsicherheit empfehlen wir einen Blizzard-Authenticator!

§10 Änderungen der Gildenregeln und Bestimmungen
Die Gildenleitung behält sich vor die Gildenregeln und Bestimmungen jederzeit zu erweitern oder auch zu ändern.

Zuletzt bearbeitet am: 06.08.2013 16:52 Uhr.