Ränge der Order und Werdegang
Serbitar
Veresi 110
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Die Ränge innerhalb der Order
Stand aktuell
- Hochlord
- Phönixfürst/in
- Ehrenwache
- Hochgeborene/r
- Initiant
- Anwärter
- Die Schattenhand
Beschreibung der Ränge:
Schattenhände:
Schattenhände sind Söldner oder Bekannte die innerhalb der Sin Dorei gewisse Dienste ausrichten. Sie haben keinen politischen Einfluss und es kann für einen Hochgeborenen gefährlich werden eine Schattenhand zu empfehlen.
Denn auch flüchtige Bekannte werden spärlich in die Agenden der Sin Dorei eingeweiht und dieses Vertrauen darf nicht leichtfertig geschenkt werden.
Eine empfohlene Schattenhand untersteht einem Phönixfürsten, hat keinerlei Anrecht auf Wappen oder dergleichen. Ist die Zeit reif kann eine Schattenhand den Anwärterstatus antreten, aber nur dann, wenn der Bürge das Zeitliche gesegnet hat.
Der Anwärter:
Jener der sich für die Lehren der Order interessiert beginnt seine Reise als Anwärter. Diese Elfen haben noch nicht vor dem Gremium der Hände und des Hochlords vorgesprochen. Es ist die Aufgabe eines Anwärters vor die Anführer der Order zu treten und sein Interesse Kund zu geben.Ein Anwärter hat keinerlei Rechte innerhalb der Gilde. Er darf keine Insignien der Order tragen und hat auch kein Recht auf eine Stimme.
Im Namen der Order zu sprechen wird hart bestraft.
Der Initiant:
Er oder Sie ist bereits vor die Anführerschaft der Order getreten und hat seine Absichten bekundet. Der Initiant tritt in die Feuerprobe ein sobald die entsprechende Hand der Meinung ist das der Initiant dazu bereit ist. Ein Initiant hat keinerlei Rechte innerhalb der Gilde, steht aber über dem Anwärter. Er darf keine Insignien der Order tragen und hat auch kein Recht auf eine Stimme.
Im Namen der Order zu sprechen wird hart bestraft.
Der Hochgeborene:
Er oder Sie hat bereits die Feuerprobe abgeschlossen. Der Hochgeborene steht über den Initianten, hat das Recht über eine Stimme und darf die Insignien der Order tragen.
Die Hochgeborenen gelten als das Rückgrat der Sin Dorei.
Die Ehrenwachen:
Der höchste reguläre Rang der jemals von einem Anhänger des Hochlords erreicht werden kann. Sin'dorei die diesen Rang tragen gehören zu den unangefochteten Veteranen und nur die Phönixfürsten und der Hochlord selbst stehen über ihnen. Diese Sin'dorei dienen sowohl seid langer Zeit dem Hochlord pflichtergeben und haben sich zumeist durch außerordentliche Verdienste (z.b. Vernichtung von Verrätern, einem mächtigen Feind oder die Eroberung wichtiger Ressourcen) einen eigenen Namen unter den Reihen der ihrigen erstritten. Sollte sowohl der Hochlord wie auch die Phönixfürsten abkömmlich sein ist jene Ehrenwache mit höchsten Erfahrung und Angehörigkeit automatisch der erste Kommandant der ihm unterstehenden Hochgeborenen und sie sind es aus deren Reihen der Hochlord einen neuen Phönixfürsten ernennt, sollte die Notwendigkeit kommen.
Die Phönixfüsten:
Zum Phönixfürsten kann nur eine Ehrenwache gekürt werden. Die verschiedenen Zweige beinhalten die verschiedenen Zugehörigkeiten. Ein Phönixfürst darf nur über die Hochgeborenen seiner eigenen Kaste verfügen. Sein Wort zählt mehr als das der Hochgeborenen und er gilt als direkter Vertreter der Order nach Aussen, sofern der Hochlord nicht zugegen ist.
Der Hochlord:
Dieser Posten ist nur einer einzigen Person vornehalten. So ist dieser Rang auch an den Namen gebunden und kann nicht weitergegeben oder abgelöst werden. Sein Wort ist Gesetz, es sei denn die Hände des Hochlords überstimmen den Hochlord als Ganze Gruppe.
Der Werdegang in Punkten:
- Sich mit einem mindestens Hochgeborenen der Order bekannt machen
- Sich vorab mit dem Zuständigen Kastenlord (einer Hand des Hochlords) treffen und sein Interesse bekunden
- Auf einem Treffen den Anwärterstatus ablegen um zum Initianten zu werden.
- Die Feuerprobe bestehen
- Hochgeborener werden
Prüfungen:
Das Erstgespräch:
Das Erstgespräch findet statt wenn der Anwärter in den Rang des Initianten aufzusteigen wünscht. Er muss sein Interesse bekunden und ein paar kürzere Fragen zu seiner Gesinnung beantworten.
Die Feuerprobe:
Diese Prüfung wird jedem Initianten auferlegt. Der Initiant muss verschiedendste Aufgaben erledigen. Sei es in Form von Missionen oder anderen Dingen. Meistens werden Drei Prüfungen auferlegt.
Das Initiierungsgespräch:
Das Initiierungsgespräch findet nach der Feuerprobe statt. Der Zuständige Phönixfürst hat die Aufgabe Fragen an den Initianten zu richten. Es ist Hochgeborenen gestattet zu sprechen, wenn der Phönixfürst es zulässt. Er muss es nicht zulassen. Normalerweise wird nach den Fragen des zuständigen Phönixfürsten auch Ein oder Mehrere andere Phönixfürsten gebeten eine Frage zu entrichten, sofern Skepsis abzusehen ist.
Es obliegt dem zuständigen Phönixfürst alleine, jemanden in den Rang eines Hochgeborenen zu erheben, ausser der Hochlord selbst legt ein Veto ein.
Es ist Hochgeborenen und Ehrenwachen gestattet für den Initianten zu bürgen sofern die Entscheidung negativ ausfiele. Die Bürgschaft ist nicht bindend.
Zuletzt bearbeitet am: 18.06.2017 20:52 Uhr.
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Serbitar
Veresi 110
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Wer darf was?
Rechte der Schattenhand:
Rechte des Anwärters:
Rechte des Initianten:
- Ablegen der Feuerprobe
- Das Kommando über eine Mission übernehmen sofern kein Hochgeborener zugegen ist, deligiert durch die nächst höhere Ebene
- Anwärter vorschlagen
Rechte des Hochgeborenen:
- Teilnahme an Abstimmungen
- Tragen der Insignien der Order
- Im Namen der Sin Dorei sprechen sofern diese Order erteilt wurde
- Das Kommando über eine Mission übernehmen, deligiert durch die nächst höheren Ebenen
- Innerhalb der eigenen Reihen Befehle weiter deligieren.
- Anwärter vorschlagen
Rechte der Ehrenwache:
- Teilnahme an Abstimmungen
- Tragen der Insignien der Order
- Im Namen der Sin Dorei sprechen sofern diese Order erteilt wurde
- Das Kommando über eine Mission übernehmen, deligiert durch die nächst höheren Ebenen
- Innerhalb der eigenen Reihen Befehle weiter deligieren.
- Anwärter vorschlagen
- Seiner Kaste Befehle erteilen (sofern der Phönixfürst nicht zugegen ist, die Ehrenwache trägt dann die volle Verantwortung)
Rechte eines Phönixfürsten:
- Teilnahme an Abstimmungen
- Tragen der Insignien der Order
- Im Namen der Sin Dorei sprechen
- Anwärter vorschlagen
- Anwärter zu Initianten erheben
- Initianten zu Hochgeborenen erheben
- Einen Anwärter oder Initianten ablehnen
- Seiner Kaste Befehle erteilen
- Einen Hochgeborenen entlassen
Rechte des Hochlords:
- Uneingeschränkt sofern keine Gründe dagegen sprechen die von den Kastenlords offenbart werden müssen
- Beim erteilen von Befehlen direkt an Mitglieder (nicht die Kastenlords) müssen die Mitglieder ihren Kastenlords rechenschaft ablegen, ohne Einschränkung.
Wer darf was, nicht?
Schattenhand:
- Insignien tragen
- Abstimmen
- Im Namen der Order sprechen
Anwärter:
- Insignien tragen
- Abstimmen
- Im Namen der Order sprechen
Initianten:
- Insignien tragen
- Abstimmen
- Im Namen der Order sprechen
Hochgeborene:
- Befehle ohne Absprache mit den Kastenlords, Kastenübergreifend erteilen
- Befehle ohne Absprache mit seinem Kastenlord an Kasteninterne Mitglieder verteilen
Ehrenwache:
- Befehle eines Phönixfürsten für Nichtig erklären, sofern kein guter Grund dafür vorhanden ist
- Befehle ohne Absprache mit den Kastenlords, Kastenübergreifend erteilen
- Befehle ohne Absprache mit seinem Kastenlord an Kasteninterne Mitglieder verteilen
Ein Phönixfürst:
- Befehle eines Phönixfürsten für Nichtig erklären, sofern kein guter Grund dafür vorhanden ist
- Befehle des Hochlords für Nichtig erklären, sofern kein guter Grund dafür vorhanden ist
- Kastenmitglieder einer anderen Kaste Befehle erteilen ohne mit dem zuständigen Kastenlord Rücksprache gehalten zu haben
Zuletzt bearbeitet am: 24.10.2016 22:49 Uhr.
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