Gildenregeln
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Co-Admin
![]() ![]() ![]() Angemeldet seit: 08.09.2010 Beiträge: 40 |
§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren. §2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen von Blizzard bezüglich Verhalten (und der Namensgebung) im Spiel und den Foren (mit Gildennamen gekoppelt) eingehalten werden. Exploits und Hacks werden nicht gestattet und führen zu sofortigem Disband aus der Gilde. §3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist. §4. Gildenleitung Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter (§4.1) sowie vier Gildenräten (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch. §4.1. Der Gildenleiter leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt. §4.2. des weiteren besteht die Gildenleitung aus vier Gildenräten die vom Gildenleiter bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen. §5. Zweit-Charaktere Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde Out of Ranges inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. §5.1. Zweit-Charaktere in anderen Gilden bedürfen der Genehmigung durch die Gildenleitung. §6. Forum Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren. §7. Aufnahme neuer Mitglieder Bewerber müssen das am Portal zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt abschicken. Sie werden dann von einem Mitglied der Gilde The_Symphony kontaktiert und über den Status ihrer Bewerbung informiert und gegebenenfalls nach weiteren Gesprächen als Probe Member invitet. Die Probe-Memberzeit beträgt mindestens 2 Wochen. Nach der Probe-memberzeit berät die Gildenleitung über eine Vollaufnahme als Member. §7.1 Das mindestalter in der Gilde The_Symphony beträgt 16 Jahre. Natürlich gibt es auch ausnahmen wenn der Gildenleiter und der Gilden-Rat eindeutig einstimmen. §8. Main-Charakter Wechsel Member haben die Möglichkeit bei der Gildenleitung einen Main-Charakter Wechsel zu beantragen. §8.1. Der neue Main-Charakter muss mindestens den Level des bisherigen Main-Charakter erreicht haben. §8.2. Nach einem erfolgten Main-Charakter Wechsel gilt eine dreimonatige Sperre für einen weiteren Wechsel. §8.3. Als Main-Charakter Wechsel gilt ebenfalls, wenn man durch ein Umspeccen seinen Hauptaufgabenbereich (Heiler, Tank, Melee-DD, Caster-DD) wechselt. Derartige Wechsel müssen ebenfalls von der Gildenleitung genehmigt werden. §9. Inaktivitäts Regelung Member die am aktiven Gildengeschehen nicht mehr teilnehmen können, haben die Möglichkeit in einen Inaktivitäts-Status zu wechseln. Dieser Status ist für Mitglieder gedacht die keine Zeit für das aktive Gildenleben (und damit Gildenevents) mehr aufbringen können. Sinn und Zweck der Inaktivität ist aber keine Event-Befreiung trotz weiterem aktiven WoW-Spielens. Ob und zu welchen Umständen eine Rückkehr aus der Inaktivität möglich ist entscheidet die Gildenleitung. Aus folgenden Gründen kann der Inaktivitäts-Status von der Gildenleitung verliehen werden: §9.1. Das jeweilige Vollmitglied gibt seine Inaktivität der Gildenleitung bekannt. §9.2. Aufgrund eines Beschlusses der Gildenleitung. §9.3. Member die länger als 28 tage Offline sind ohne sich abgemeldet zu haben werden aus der Gilde „The_Symphony“ gekickt. §10. The_Symphony The_Symphony ist für die Rekrutierung neuer Mitglieder, Bewertung der Bewerbungen sowie Gespräche mit Kandidaten verantwortlich. Außerdem berät es die Gildenleitung bei der Vergabe des Member-Status (Vollmitgliedschaft). §10.1 Werben von Mitgliedern das werben von Mitgliedern übernimmt ausschließlich die Gildenleitung und der Gildenrat der Gilde „The_Symphony“. Es dürfen gerne Vorschläge von anderen Membern gemacht werden, es dürfen jedoch keine Personen von anderen Gilden angeworben werden. (wenn andere Personen in die Gilde „The_Symphony“ möchten können sie sich gerne selber melden.) §11. Der Inhalt der Gildenkasse wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenkasse obliegt dem Gildenleiter (§4.1) oder vom Gildenleiter befugten Mitgliedern. §12. Gilden Bank Wir haben eine Gilden Bank mit 5 fächern Im 1.fach ist der sogenannter Gilden Schrott hier darf jeder Member etwas entnehmen. Im 2. Fach sind erze und steine Im 3. Fach sind Äonen und vz Im4. Fach sind Raid Sachen §12.1. vom Fach 2 und 3 kann man gerne Gegenstände abkaufen75% vom Auktion Haus preis Die Gildenleitung Gildenregeln Version 1.0 23.09.2010 Zuletzt bearbeitet am: 28.11.2010 21:52 Uhr. ich bin überzeugt von Murphys Gesetz
„Whatever can go wrong, will go wrong.“ („Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“) http://www.bilder-hochladen.net/files/61np-9.jpg (Fehler, das Bild konnte aufgrund zu hoher Ladezeit nicht direkt angezeigt werden!) |
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