Gildenbank und Lootregeln
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100 Angemeldet seit: 05.04.2012 Beiträge: 145 |
Grund für die Umgestalltung ist, dass die Gildenbank einigen Mitgliedern für private Zwecke vorbehalten ist und andere gar keinen Nutzen daraus ziehen können. Dieser Sachverhalt ergab sich historisch aus der niedrigen Mitgliederzahl über lange Zeit. Heute ist das nicht mehr Zeitgemäß und wir müssen darüber nachdenken wie man die Bank umgestalten kann, sodas jeder ein großen Nutzen bei seinem Tagwerk daraus erhält. In diesem Zasammenhang erscheint es ebenso wichtig Lootregeln für Instanzen und Schlachtzüge festzulegen um so Gildenmitgliedern bessere Ausrüstung und Berufsmaterialen bereit stellen zu können und die Ausrüstungsreparatur nach Gildenevent durch die Gildenbank zu finanzieren. Zuletzt bearbeitet am: 30.10.2012 19:53 Uhr. http://sigsimg.gamona.de/sigs/wow/86b/647/31b314426c81f7deb7b7b139b8.png (Fehler, das Bild konnte aufgrund zu hoher Ladezeit nicht direkt angezeigt werden!)
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100 Angemeldet seit: 05.04.2012 Beiträge: 145 |
Lootregeln Historische Raids Sollten Raids mit Spielern des Raidlevels statt finden, so kann durch diese auf benötigte Items bedarf gemeldet werden. Sonstiger, sämtlicher Loot, ausgenommen vor dem Raid gemeldetes Transmogrigikationsgear, wird durch den Plündermeister verkauft (AH oder Händler) und der Erlös kommt vollumfänglich in die Gildenbank. Es kann auch entschieden werden, dass die Gegenstände bei vorhandenem Verzauberer entzaubert werden. Die Produkte sind dann berufsrelevante Items und kommen in die Gildenbank. Nützlich, nicht Seelengebundene Items (lila, und besonders gute Blaue) verbleiben 6 Wochen im Gildenbankfach und werden danach ebenfalls wie oben beschrieben verkauft. (Entnahme siehe Gildenbankregeln) Ruf- und berufsrelevante Items verbleiben unbefristet in der Gildenbank. (Entnahme siehe Gildenbankregeln) Historische Instanzen Auf diese Instanzen treffen die gleichen Regeln zu wie für historische Raids. aktuelle Raids die Lootvergabe erfolgt durch das System. Dieser Loot ist Eigentum des Spieler, der ihn erhalten hat. Ruf- und berufsrelevante, sowie hochwertige nicht seelengebundene Items werden unbefristet in der Gildenbank gelagert. (Entnahme siehe Gildenbankregeln) Nicht verteilte und nicht Seelengebundene Items (lila, und besonders gute Blaue) verbleiben 6 Wochen im Gildenbankfach und werden danach im AH oder an einen Händler verkauft. Der Erlös kommt vollumfänglich in die Gildenbank.(Entnahme siehe Gildenbankregeln) Es kann auch entschieden werden, dass die Gegenstände bei vorhandenem Verzauberer entzaubert werden. Die Produkte sind dann berufsrelevante Items und kommen in die Gildenbank. Für nicht Seelengebundene Items, die eine Verbesserung des Gears darstellen, kann bedarf angemeldet werden, die dann nach folgender Rangfolge vergeben werden:
aktuelle Instanzen und Szenarien Auf diese Instanzen und Szenarien treffen die gleichen Regeln zu wie für aktuelle Raids auser das die Lootvergabe nicht durch das System geregelt wird, sondern für alles die Rangfolgeregelung für aktuelle Raids gilt. Zuletzt bearbeitet am: 30.10.2012 19:53 Uhr. http://sigsimg.gamona.de/sigs/wow/86b/647/31b314426c81f7deb7b7b139b8.png (Fehler, das Bild konnte aufgrund zu hoher Ladezeit nicht direkt angezeigt werden!)
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100 Angemeldet seit: 05.04.2012 Beiträge: 145 |
Gildenbankregeln Einlagern Nicht benötigte Items aller Art können jeder Zeit in der Gildebank eingelagert werden, gehen aber damit in das Gildeneigentum über. Entnahme Reparaturen nach Gildenszenarien, -instanzen, – raids und -events an denen mindestens 3 Gildemitglieder teilgenommen haben, werden bis zu einem Umfang von 50 Gold aus der Gildenbank bezahlt. Ohne gesonderte Erlaubnis der Gildenleitung darf nichts zum Zweck des Veräußerns aus der Gildebank entnommen werden. Ruf- und berufsmaterialen können jeder Zeit für den Eigenbedarf entnommen werden. Materialentnahmen zum Zwecke der Anfertigung von Gegenstandverbesserungen, Tränken oder Dergleichen durch ein Nichtgildenmitglied ist nur dann erlaubt, wenn kein Gildenmitglied den betreffenden Gegenstand herstellen oder in einer angemessenen Zeit herstellen kann. Items die, aus Gildeneigentum, für Gildenmitglieder hergestellt werden, sind generell kostenlos anzufertigen. Gear, darf jeder Zeit, aber nur zum Eigenbedarf, entnommen werden. Dies schließt auch Zweitspezialisierung, Gildentwinks und Transmogrifikation ein. Die Gildenleitung hat jederzeit das Recht nicht benötigte oder nutzlose Gegenstände aus der Gildenbank zu entnehmen um sie im AH oder bei einem Händler zu Veräußern. Der gesamte Erlös fließt in die Gildenbank. Zuwiederhandlung Verstöße gegen die Gildenbankregeln werden mit einer Ermahnung geahndet. Sollte ein Mitglied mehrfach gegen die Bankregeln verstoßen, kann Goldstrafe in Höhe des der Gilde entstandenen Schadens verhängt werden. Bei schweren, vorsätzlichen Verstößen, wie zum Beispiel: Vorsätzliche Entnahme von Gegenständen zum Zwecke der persönlichen Bereicherung, kann durch eine Gildenbesprechung der Ausschluss eines Mitgliedes beschlossen werden. Schlußbemerkung Jedes Gildenmitglied sollte darauf achten und nach seinen Möglichkeiten Beitrag dazu leisten, dass ein gewisser Grundstock an häufig benötigten Materialien in der Gildenbank vorhanden ist. Zuletzt bearbeitet am: 30.10.2012 19:56 Uhr. http://sigsimg.gamona.de/sigs/wow/86b/647/31b314426c81f7deb7b7b139b8.png (Fehler, das Bild konnte aufgrund zu hoher Ladezeit nicht direkt angezeigt werden!)
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Wichtig: Die Umsetztung ist abgeschlossen und tritt ab dem 31.10.2012 in kraft. Bitte beachtet, dass der Bank- und Geldlog kontrolliert wird. Zuletzt bearbeitet am: 30.10.2012 19:50 Uhr. http://sigsimg.gamona.de/sigs/wow/86b/647/31b314426c81f7deb7b7b139b8.png (Fehler, das Bild konnte aufgrund zu hoher Ladezeit nicht direkt angezeigt werden!)
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