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Ain Soph Regelwerk

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Veröffentlich am: 16.04.2012, 20:46 Uhr
§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren.

§2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen von Blizzard bezüglich Verhalten (und der Namensgebung) im Spiel und den Foren (mit Gildennamen gekoppelt) eingehalten werden.Ausnutzungen von Exploits führen zum auschluss aus der Gilde.

§3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.

§4. Gildenleitung
Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter (§4.1) sowie vier Gildenräten (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.

§4.1. Der Gildenleiter leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt.

§4.2. Weiters besteht die Gildenleitung aus vier Gildenräten die vom Gildenleiter bestimmt werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen.

§5. Zweit-Charaktere
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt.

§6. Forum
Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.

§7. Gildenwappenrock
Jedes Mitglied sollte seinen Gildenwappenrock tragen sofern es möglich und zumutbar ist, da er das Kennzeichen der Gilde ist.

§8. Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme neuer Mitglieder geschieht durch die Gildenleitung oder durch den Gildenrat nach absprache mit dem Gildenleiter.

§9. Der Inhalt der Gildenkasse wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenkasse obliegt dem Gildenleiter (§4.1) oder vom Gildenleiter befugten Mitgliedern.