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Willkommen auf der Gildenseite von den Behüter der Horde
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Jedes Mitglied verpflichtet sich, die nachfolgenden Regeln vollständig zu lesen und zu verstehen. Die Gildensatzung ist einzuhalten. Verstöße gegen die Gildensatzung können zu Strafen oder zum Ausscheiden aus der Gilde führen.


Gildensatzung

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die nachfolgenden Regeln vollständig zu lesen und zu verstehen. Die Gildensatzung ist einzuhalten. Verstöße gegen die Gildensatzung können zu Strafen oder zum Ausscheiden aus der Gilde führen.

§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren.

§2. Wir erwarten das die Allg. Bestimmungen von Blitzard bezüglich verhalten im Spiel, mit und untereinander, sowie im Forum eingehalten werden. Bei fehlverhalten wird die Gildenleitung den Verstoß beraten/Abstimmen und es kann zum Ausschluss des Mitgliedes führen.

§3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.

§4. Gildenleitung Die Gildenleitung besteht aus der Gildenleiterin (§4.1) sowie aus 2 Gildenräten (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.
§4.1. Der Gildenleiter/in leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt mit Einbeziehung des Gildenrates .
§4.2. Des weiteren besteht die Gildenleitung aus 2 Gildenräten die vom Gildenleiter bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter/in sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen.

§5. Zweit-Charaktere Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde einladen zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenbankcharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen. Wird ein Charakter länger als 1 Monat (ohne Abmeldung bei der Gildenleitung/Gildenrat)nicht gespielt wird dieser ohne weiteres entfernt!

§6. Forum Jedes Mitglied sollte einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.

§7. Gildenwappenrock Jedes Mitglied sollte seinen Gildenwappenrock tragen sofern es möglich und zumutbar ist, da er das Kennzeichen der Gilde ist.

§8. Aufnahme neuer Mitglieder Die Probezeit beträgt mindestens 4 Wochen in der Zeit wird geprüft ob er in die Gilde aufgenommen wird. Nach der Probezeit berät die Gildenleitung über eine Vollaufnahme als Mitglied, eine Verlängerung oder Nichtaufnahme in der Gilde. Ausschlaggebend ist der verbrachte Zeitraum als aktiver Spieler. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Gildenleitung.

§8.1. Ein vollwertiges Mitglied der Gilde der seinen Charaktere über die komplette Zugehörigkeit der Gilde hilfreich zur Seite steht. Dies beinhaltet aktives teilhaben am Gildenleben, Einhaltung der Gildenregeln, Unterstützung bei den ersten Raids, den Mitgliedern und der Gildenleitung .

§9. Events, Loot
§9.1. An Raid, Besprechungen, sonstige angesetzten Terminen ist sich Ab bzw Anzumelden. Das bedeutet, dass jeder der online ist sich Persönlich bei der Gildenleitung bzw Gildenrat oder im Kalender Ab-Anmeldet.
§9.2. Events werden vom Event Team (Siehe §13) geleitet. Das Event-Team ist in allen Raid Angelegenheiten weisungsbefugt.
§9.3. Klassenleiter (Siehe §12) sind in Absprache mit dem Event Team gegenüber ihren Klassenmitgliedern weisungsbefugt.
§9.4. Details zu Loot, Loot vergabe Unterliegt dem Raid Leiter und der Gildenführung
§9.5. Alle Mitglieder haben mit ihrem Main-Charakter, in einer Speccung die ihres bei Gildeneintritt gewählten Hauptaufgabenbereichs (Heiler, Tank, Nahkampf-Damage Dealer, Fernkampf-Damage Dealer) entspricht, bei dem Event zu erscheinen. Ein Wechsel des Hauptaufgabenbereichs ist nach §10.4 möglich. Vorübergehende Ausnahmen bezüglich Speccung und Charakter können vom Event Team getroffen werden.

§10. Main-Charakter Wechsel Maincharakterwechsel sind rechtzeitig bei der Raid Leitung oder der Gildenleitung zu melden.
§10.1. Der neue Main-Charakter muss mindestens den Level des bisherigen Main-Charakter erreicht haben und dessen Gegenstandsstufe .
§10.2. Maincharakterwechsel sollte langfristig geplant sein. §10.3. Als Main-Charakter Wechsel gilt ebenfalls, wenn man durch ein Umspeccen seinen Hauptaufgabenbereich (Heiler, Tank, Nahkampf-DD, Fernkampf-DD) wechselt. Derartige Wechsel müssen der Raid Leitung oder Gildenleitung rechtzeitig gemeldet werden.
§10.4. Die Gildenleitung hat die Möglichkeit weitere contentrelevante Vorraussetzungen zu nennen. (z.B.: Keys, Factions, usw.)

§11. Inaktivitäts Regelung Mitglieder die am aktiven Gildengeschehen nicht mehr teilnehmen können, haben die Möglichkeit in einen Inaktivitäts-Status zu wechseln. Dieser Status ist für Mitglieder gedacht die keine Zeit für das aktive Gildenleben (und damit Gildenevents) mehr aufbringen können. Sinn und Zweck der Inaktivität ist aber keine Event-Befreiung trotz weiterem aktiven WoW-Spielens. Ob und zu welchen Umständen eine Rückkehr aus der Inaktivität möglich ist entscheidet die Gildenleitung. Aus folgenden Gründen kann der Inaktivitäts-Status von der Gildenleitung verliehen werden:
§11.1. Das jeweilige Vollmitglied gibt seine Inaktivität der Gildenleitung bekannt.
§11.2. Durchrechnungszeitraum Wenn ein Mitglied 30 Tage in Folge Inaktiv ist wird die Gildenleitung und der Gildenrat entscheiden wie weiter zu verfahren ist. In Ausnahmesituationen, falls der Gildenleitung entsprechende Gründe vorgelegt wurde, kann dieser Paragraph aufgeschoben werden. Ausgenommen von dieser Regel sind natürlich kürzlich aufgenommene beziehungsweise wieder aktivierte Mitglieder.

§12. Klassenleiter Jede Klasse wird von einem Klassenleiter betreut. Klassenleiter sind aktive und erfahrene Mitglieder die die Event-bezogene Betreuung ihrer Klasse übernehmen. Auf Events stellen sie das Bindeglied zwischen Event Team und ihren Klassenmitgliedern dar und sind in Absprache mit dem Event Team auch weisungsbefugt. Ihr Aufgabenbereich erschließt sich von der Weitergabe klassenrelevanter Taktiken, Beratung von Klassenmitgliedern bis hin zu dem Ziel, dass das Potential der Klasse bestmöglich ausgeschöpft wird. Die Klassenleiter werden von der Gildenleitung ernannt.

§13. Event Team Das Event Team kümmert sich um die Abwicklung der Gilden-Events. Das schließt das Ausarbeiten von Taktiken, sowie die aktive Raid Leitung ein. Das Event Team ist bei Gildenraids weisungsbefugt. Die Mitglieder des Event Teams werden von der Gildenleitung ernannt.

§14. Werbung neuer Mitglieder Jedes Mitglied ist für die Rekrutierung neuer Mitglieder Verantwortlich . Außerdem berät die Gildenleitung bei der Vergabe des Mitglied-Status (Vollmitgliedschaft) an Anwärter.

§15. Verhaltensregeln Jeder Spieler ist Verpflichtet Respektvoll miteinander umzugehen. Weder Beleidigungen , Diskriminierung oder sonstige Verbale angriffen werden umgehend durch die Gildenleitung unterbunden. Des weiteren ist der Gildenrat oder Gildenleitung zu unterrichten bei Meinungsverschiedenheiten bzw Anfeindungen jeglicher Art. Die Gildenleitung und der Gildenrat werden dann darüber entscheiden wie weiter in Einzelfällen vorzugehen ist. Konsequenzen können sein: Ermahnung, Sperren zu Events (Raids) oder zum Ausschluss aus der Gilde führen. Dies gilt insbesondere auch gegenüber allen Spielern in WOW (Instanzen, Raids, Schlachtzüge und sonstigen Umgang im TS und Schriftform bei Gilden fremden Spielern).

§16. Der Inhalt der Gildenbank wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenkasse obliegt dem Gildenleiter (§4.1) oder vom Gildenleiter befugten Mitgliedern.

§17. Die Gildenleitung/Gildenrat hat das Recht Gildenregeln Aus zusetzen bzw zu ändern im Sinne der Gilde.

§18 Mit Eintritt in die Gilde erkennt das Mitglied diese Satzung an und richtete sich nach dessen Grundsätzen.

Stand 20-02-2013

(Veröffentlicht am 16.07.2012, 13:29 Uhr. 0 Kommentare)