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Gildensatzung

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Veröffentlich am: 04.07.2011, 11:14 Uhr
Gildensatzung

Art. 1 Ziele

Brotherhood in Arms ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen.

Wir machen es uns zur Aufgabe, mit gleich gesinnten Spielern in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und unseren Spaß zu haben bzw. dieses zu ermöglichen. Ferner bietet sich den Gildenmitgliedern damit eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Erlangung von Hilfen sowie natürlich auch zu zwanglosem Gespräch.

Diese Zielsetzung richtet sich vor allem an solche Spieler, welche gern einer Gilde beitreten wollen, aber die Bedingungen und Regeln vieler anderer Clans und Gilden entweder aus Zeitmangel nicht erfüllen oder sich nicht mit strikter Organisation und leistungssportlichen Anforderungen identifizieren können.

Art. 2 Mitgliedschaft

Mitglied werden kann grundsätzlich jeder.Jeder der weiß sich zu benehmen hat,Lust an gemeinschaftlichen Aktivitäten hat und vor allen Dingen das REAL nicht untergehen lässt!
Denn merkt: WoW ist nur ein Spiel!und sollte dem Real niemals vorgezogen werden!

Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich auch an den Aktivitäten unserer Gilde zu beteiligen.

Der Antrag kann formlos durch “anflüstern”, einer in-game Post gestellt werden. Neue Mitglieder erhalten zunächst den Rang “Inintiand”, welchen sie zunächst auch behalten.

Ein einzelnes Mitglied kann die Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker, ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen.

Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand ist berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.

Die Mitgliedschaft endet auf eigenen Wunsch des Mitgliedes durch Austritt aus der Gilde. Eine schriftliche Mitteilung an den Gildenmeister oder auf der Homepage wird gern gesehen und beugt langem Nachfragen vor. Ein Austritt sollte gut überlegt sein, ein “Gildenhopping” also das Verlassen und wieder eingeladen werden, ist nicht gerne gesehen. Ein Wiedereintritt bedarf der Mehrheitszustimmung der Offizierssitzung.

Mitglieder, die ohne Angaben von Gründen länger als 3 Monate nicht mehr online waren, werden aus der Gilde entlassen, um “Karteileichen” zu vermeiden. Ferner soll bei längerer Abwesenheit der Grund dafür im Forum nachzulesen zu sein.

Darüber hinaus kann die Offizierssitzung, im Extremfall auch die Gildenführung, den Ausschluss eines Mitglied nach grobem Fehlverhalten (siehe Verhaltensregeln oder Adressmissbrauch) mit einfacher Mehrheit beschließen.

Art. 3 Rangsytem und Gildenführung

Der Gildenmeister wird in seiner Arbeit von den “Vieze-Gildenmeistern” unterstützt. Darunter rangiert ein abgestuftes System bestehend aus den Rängen “General”, “Veteran”, “Mitglied”, und “Initiand”.

Die Gildenführung

Gildenmeister : Petrús
Gildenmeister : Blackcliff
Vize-Gildenmeister : Darkwingduck
Vize-Gildenmeister : Zuuldour
Vize-Gildenmeister : Mórgana
Vize-Gildenmeister : Hórny
Vize-Gildenmeister : Claudt
Vize-Gildenmeister : Loktaron




Bei Problemen oder Fragen kann sich jedes Mitglied jederzeit an die oben genannten Personen wenden.

Desweiteren gibt es bei uns bei uns eine Jugendbetreuung die durch Hellgoest ausgeführt wird. Alle Jugendlichen können sich dann bei fragen und problemen an ihn wenden.


Art. 4 Verhaltensregeln

Abs. a Allgemeines Verhalten

Grundsätzlich macht die Gilde niemandem Vorschriften, wie er/sie sich zu verhalten hat. Es wird aber vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Für das Fehlverhalten eines einzelnen Mitgliedes übernimmt die Gilde nicht die Verantwortung. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber der Gilde oder einzelnen Mitgliedern der Gilde oder aber in anderen Gruppen oder Raids kann dies im Zweifelsfalle zum Ausschluss aus der Gilde führen.

Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und höflich, Streitereien sind sofort aus der Welt zu schaffen. Grobe und ernst gemeinte Beleidigungen und Obszönitäten sind unerwünscht, wobei natürlich hier nicht gemeint ist, Späße und scherzhafte Äußerungen zu verbieten.So lange man darunter unterscheiden kann,denn der Ton macht die Musik.

Wenn möglich, sollten sich die Mitglieder untereinander im Spiel unterstützen und schwächeren Hilfestellungen geben, wenn gewünscht.

Abs. b Ungebührliches Verhalten

Radikalismus, grobe Beleidigungen und sonstiges die Menschenwürde verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Entlassung aus der Gilde denn sowas wird bei Brotherhood in Arms nicht geduldet. Wir sind alle Menschen und es heißt Leben und leben lassen.Haltet euch daran!

Abs. c Beiträge und Abgaben

Mit seinen Besitztümern darf jedes Mitglied nach seinem Belieben verfahren. Es behält diese in seinem ausschließlichen Eigentum und es bleibt ihm überlassen, an wen es sie verkauft oder verschenkt. Eine Verpflichtung, Ausrüstungsgegenstände oder Gold an die Gilde oder Mitglieder kostenlos abzutreten, besteht nicht.
Die Gilde erhebt derzeit keine regelmäßigen Gebühren. Sach- und Goldspenden an die Gildenbank oder Gildenfreunde stärken die Gilde und sind daher allerdings immer gern gesehen und werden mit hohem Ansehen in der Gilde belohnt.

Abs. d Verhalten in Gruppen

In Gruppen, die auch mals aus RNDS bestehen, wird bezogen auf die Gegenstände (Loots) erwartet, dass diese fair innerhalb der Gruppe verteilt werden. Das bedeutet, dass man Bedarf nur für Gegenstände anmeldet, die man auch benutzen und gebrauchen kann (vermeiden von Ninja-Looten). Wenn kein Mitspieler der Gruppe Bedarf hat, werden je nach Einigung Items unter den Gruppenmitgliedern ausgewürfelt oder – sofern reines Gildenevent – der Gilden-Bank zur Verfügung gestellt. Dies wird innerhalb der Gruppe individuell festgelegt.

Art. 5 Meinungsäußerung

Allen Mitgliedern steht es frei, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden, etc. dem Gildenmeister oder dem Gildenrat zukommen zu lassen.

Art. 6 Gildenbank

Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen werden durch freiwillige Spenden der Gildenmitglieder erwirtschaftet und stehen grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung.
Die Verwalter der Gildenbank entscheiden vor Ort über Entnahme und Verleih von Gold und Items und beachten dabei in wiefern der Konsument schon von der Bank bedacht wurde und / oder er anderweitig er für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist.
Des weiteren werden die Bankverwalter oder die Gildenführung mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften. Namentlich wichtige Rezepte oder Items kaufen die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
Da Lagerplatz in der Bank begrenzt ist, werden “low level” Gegenstände oder Rezepte bei Bedarf an entsprechende Gildenmitglieder verteilt oder im Auktionshaus versteigert.

Art. 7 Spielerweiterungen und Hilfsmittel

Die Gildenmitglieder sind gehalten, aktuelle Spielerweiterungen und Tools zu installieren und zu nutzen. Diese helfen das Gildenspiel zu vereinfachen und die Organisation zu erleichtern.

Zuletzt bearbeitet am: 04.07.2011 11:16 Uhr.
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