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Gildensatzung

§1
Jedes Gildenmitglied ist verpflichtet, sich jeder Zeit angemessen und ordentlich gegenüber Mitglieder der Gilde und allen anderen Spielern zu verhalten.
Ein jeder repräsentiert unsere Gilde mit seinem Verhalten.

§2
Hilfsbereitschaft wird vorausgesetzt. Das heisst jedoch nicht, dass eine bestehende Gruppe verlassen werden soll, weil gerade ein Spieler für einen Gildeninternen Instanzbesuch benötigt wird.

§3
Neue Mitglieder werden zunächst eine Probezeit als Anwärter durchleben. Hier haben beide Seiten die Chance, sich gegenseitig kennen zu lernen.

§4
Nach der Probezeit, entscheiden beide Seiten (Anwärter und Gildenrat) über eine aufnahme als Mitglied in unsere Gemeinschaft.

$5
Anwärter haben keine Rechte die Gildenbank zu nutzen.
Weder der Zugriff noch der Einblick sind freigeschaltet.

§6
Jeder Rang eröffnet neue Rechte auf die Gildenbank.
(näheres siehe "Ränge").

§7
Probleme zwischen Gildenmitgliedern sollten zunächst untereinander geklärt werden.
Der Gildenrat kann als Schlichter eingesetzt werden.

§8
Bekanntmachungen, Termine etc. werden im Forum gepostet.

§9
Jedes volle Mitglied sollte sich im Forum registrieren.

§10
Verstöße gegen unsere Regeln können zur Abmahnungen oder gar zum Ausschluss der Gilde führen.