Statuten
Statuten der ExécutarVorwort
Die Statuten sollen als Rahmen für ein lustiges, kurzweiliges und spannendes Spielen miteinander gelten. WoW ist nur ein Spiel, das wir alle gerne spielen und das soll auch so bleiben. Niemand soll durch die Statuten benachteiligt werden. Die Statuten sollen vielmehr dafür sorgen, dass jedes Mitglied von jedem gleich und fair behandelt wird und wir gemeinsam eine Struktur und eine Organisation aufbauen, erhalten und ausbauen.
A) Wer sind wir und warum
Wir sind Exécutar, der verrückteste Haufen seit M*A*S*H.
Jedes Gildenmitglied repräsentiert die Gilde nach aussen, uns zeichnet Hilfsbereitschaft, Fairness und angemessenes Benehmen aus.
Wir spielen das Spiel miteinander, um Spaß und letztendlich Erfolg zu haben. Rückschläge fassen wir nicht negativ auf, sondern als Chance uns zu verbessern. Wir spielen als Team und nicht als einsame Wölfe. Uns zeichnet eine hohe Sozialkompetenz aus, deshalb beschimpfen oder beleidigen wir keine Gildenmitglieder. Bei uns gilt der Grundsatz: real life > virtual life.
Unser Leitspruch:
Fragt nicht, was die Gilde für euch tun kann, fragt euch lieber, was ihr für die Gilde tun könnt!
Aufgaben, die innerhalb der Gilde übernommen werden, müssen auch zum Wohle aller wahrgenommen werden. Sofern das nicht möglich ist, muss die Aufgabe abgegeben werden.
Wir organisieren uns aktuell in dieser Struktur
Gildenmeister Psalmensang, Stellvertreter: Kilune und Linyanti
Offiziere Leocardia, Kilune, Linyanti, Vimes
Raid Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
Probemitglieder
Offi Twinks
Twinks
B) Rechte der Mitglieder
Jedes Gildenmitglied bekommt mit seiner Aufnahme in die Gilde folgende, grundsätzliche Rechte verliehen:
- das Recht seine Meinung konstruktiv zu vertreten.
- das Recht Gegenstände aus den freigegebenen Fächern der Gildenbank zu entnehmen
- das Recht an gildeninternen Schlachtzügen teilzunehmen
- das Recht konstruktive Verbesserungsvorschläge einzubringen
- das Recht an TS Konferenzen teilzunehmen, es sei denn es sind geschlossene Konferenzen
- das Recht im Spiel frei und zwanglos seine Interessen zu verfolgen, es sei denn diese verstossen gegen diese Statuten oder geltendes Recht.
- das Recht innerhalb der Gilde befördert zu werden.
Besondere Rechte nach Gildenrang
Probemitglieder erhalten bis zu ihrer Aufnahme als ordentliches Mitglied keine weiteren Rechte. Die Probemitgliedschaft dauert 2 Wochen, bzw. 2 Raid-Abende.
Ordentliche Mitglieder können Waren aus den gesperrten Fächern der Gildenbank über einen Offizier vergünstigt erwerben. Wer als ordentliches Mitglied regelmäßig an gildeninternen Schlachtzügen teilnimmt, hat die Chance in das Stamm-Raid-Team eingeladen zu werden.
Raid-Mitglieder haben das Recht, jederzeit über die Gildenbank Reparaturen zu bezahlen.
Offiziere haben vollen Zugang zur den eingelagerten Waren der Gildenbank.
C) Pflichten der Mitglieder
Jedes Gildenmitglied unterliegt mit seiner Aufnahme in die Gilde nachfolgender Pflichten:
- die Pflicht den Geist der Gilde nach außen zu vertreten
- die Pflicht den Gildenwappenrock in den Hauptstädten zu tragen
- die Pflicht pünktlich zu vereinbarten Terminen zu erscheinen
- die Pflicht vorbereitet zu Schlachtzügen zu erscheinen (repariert, Buff-Food, Tränke, zeitnah)
- die Pflicht anderen Gildenmitgliedern zu helfen und sie zu unterstützen
- die Pflicht mindestens einmal in der Woche für eine Stunde online zu sein. Es wird darum gebeten, längere, bekannte Offlinezeiten (Urlaub, Studium, etc.) der Gildenleitung bekannt zu geben (es reicht eine kurze ingame Post mit den offline Zeiten)
D) Die Gildenbank
Die Gildenbank ist strukturiert, sortiert und aufgeräumt. Jedes Gildenmitglied kann Gegenstände und Gold einlagern, bzw. einzahlen. Die Entnahme von Gold ist nur dem Gildenmeister gestattet – Ausnahmen sind Reparaturkosten für Raid-Mitglieder. Über die Offiziere kann jedes Mitglied Waren aus gesperrten Fächern erhalten. Gold wird vorerst nur in Ausnahmefällen vom Gildenmeister an Mitglieder verliehen.
E) Ausrüstung
Es wird darum gebeten, dass jedes Gildenmitglied seine Ausrüstung im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten (Zeit) perfektioniert und seine Klasse beherrscht. Für Mitglieder, die an Raids teilnehmen ist dies Pflicht. Raid-Mitglieder skillen ihren Charakter so, dass er dem Schlachtzug maximalen Nutzen bringt (Crowd Control, Regeneration, Schaden, Schutz, etc)
F) Schlachtzüge
Die Gildenleitung hat zwei Raid-Leader bestimmt, die sich um die Organisation und Durchführung der Raids kümmern.
Raidleiter: Kilune
Stellvertreter: Vimes
Jeder Raidteilnehmer hat für die Zeit des Raids (incl. Vor- und Nachbesprechung) an der Diskussion im TS teilzunehmen und sich einzubringen. Während des Raids, speziell vor Bosskämpfen hat ausschließlich der oder die Raidleiter das Wort, der Rest schweigt stille. Während des Schlachtzuges hat der Raidleiter die Wortführung im TS, es sei denn er bestimmt jemanden zum Wortführer.
Vorrausetzungen
Aktuell kann ein Mitglied an Raids teilnehmen, dessen Ausrüstungsstufe >340 ist. PvP Gear ist nicht gern gesehen.
Zufällige epische (lila) Beute, auf die kein Firstneed einzelner Teilnehmer besteht, wird unter allen Teilnehmern verwürfelt. Der Gewinner ist verpflichtet 30 Prozent des Verkaufserlöses zum Wohle aller in die Gildenbank einzuzahlen.
Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung zu Schlachtzügen erfolgt ausschließlich über den Raidplaner der Exécutar Webseite. Nur bestätigte Anmeldungen haben einen gesicherten Platz. Bei Überbelegung wählt der Raidleiter aus den angemeldeten Teilnehmern aus. Freie Plätze werden kurz vor Raidbeginn erst im Gildenchannel, danach im Handelschannel verkündet und durch den Raidleiter besetzt.
Aktuell ist kein DKP-System aktiv. Sobald ein 25er Schlachtzug startet, werden DKP vergeben.
G) Ende der Gildenzugehörigkeit
Freiwilliges Austreten aus der Gilde ist jederzeit möglich, die Gildenleitung bittet jedoch um eine kurze Benachrichtigung, in der die Gründe kurz erläutert werden.
Unfreiwilliges Austreten (Rausschmiss) eines Mitglieds erfolgt ausschließlich durch die Gildenleitung und nur bei berechtigtem Anlass. Als berechtigte Anlässe gelten:
- Beschimpfen anderer Gildenmitglieder
- Verunglimpfung der Gilde oder des Gildennamens
- Provokation anderer Gildenmitglider
Bevor ein Austritt vollzogen wird, bemüht sich die Gildenleitung um Schlichtung und/oder Klärung. Die Gildenleitung spricht maximal 2 Warnungen an den/die Betroffenen aus.
Ein Austritt kann zurückgenommen werden, sofern sich derjenige in einem angemessenen Zeitraum erneut beweist.
Ver.: 1.0 - 22.02.2011 - Psalmensang