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Gildensatzung

§1. Allgemeines





§1.1



Jedes Member von HealWarDurch sollte aktiv am Spielleben teilnehmen, kommt es trotzdem zu einer längeren Abwesenheit, so ist eine Abmeldung im Forum erforderlich. Ohne Abmeldung erfolgt nach 1 Monat der Ausschluss aus der Gilde.





§1.2



Der Spieler muss World of Warcraft besitzen und frei darüber verfügen können. Sollte man den Account verkaufen, wird der Charakter aus der Gilde entlassen.





§1.3



Die Nutzung von unerlaubten Hilfsprogrammen (Cheats, Hacks, Bots etc) ist in der Gilde streng verboten und wird sofort an einen GM gemeldet. Des Weiteren wird die betroffene Person sofort aus der Gilde entlassen und hat auch alle Möglichkeiten verspielt, jemals wieder bei Enforcer aufgenommen zu werden.





§2 Verhalten innerhalb der Gilde



Generell gilt: Achtet auf einen freundlichen, netten Umgangston, denn der Gildenchat ist das Medium, welches uns alle zusammen hält. Sorgt dafür, dass alle Spaß daran haben





§2.1



Es wird von den Membern erwartet, dass ein freundlicher, höflicher und gepflegter Umgangston im Ingame-Chat, Forum, Raid und TS geführt wird. Beleidigungen jeglicher Art werden nicht geduldet.





§2.1.1

Signs of Fire ist eine Gilde, deren Ziel es sein soll, einen guten Ruf innerhalb der WoW-Community zu haben. Dies muss und soll von ihren Mitgliedern getragen und bewiesen werden. Deshalb sollte eine gewisse Toleranz und "Größe" in der Haltung anderen gegenüber zu spüren sein und auch die Erbringung der entsprechenden spielerischen Leistung in so genannten Random-Raids eine Selbstverständlichkeit sein. Beschwerden über entsprechendes negatives Verhalten werden zu drastischen Sanktionen führen.





§2.2

Ein jedes Gildenmember ist den anderen Membern zur Hilfe und Loyalität verpflichtet. Betrug, Flamen und unwahre Aussagen innerhalb der Gilde werden nicht toleriert. Viel Wert wird darüber hinaus auf Zuverlässigkeit gelegt.





§2.3

Das Handeln und Tauschen, sowie der Verleih von Gold innerhalb der Gilde, basiert auf dem Vertrauen untereinander. Wer das Vertrauen seiner Gildenkameraden missbraucht, und Gold oder Waren veruntreut, hat die Konsequenzen daraus zu tragen.





§2.4

Für die Handwerker der Gilde gilt, dass sie ihre hergestellten Waren maximal zum Materialpreis an Gildenmitglieder verkaufen dürfen. Keine Gebühren für die Herstellung zu verlangen, wenn man die benötigten Materialien geliefert bekommt, ist als Selbstverständlichkeit anzusehen.





§2.5

Regelmäßig wird im Teamspeak ein Gildentreffen abgehalten. Die entsprechenden Termine werden per Gildenmitteilung oder im Forum angekündigt. Es besteht keine Erscheinungspflicht, allerdings ist ein Erscheinen durchaus erwünscht, und sollte, da ihr dort die Möglichkeit habt etwas zu bewirken, zum guten Ton gehören. Zielsetzung des Treffens ist es, den Gildenmitgliedern die Möglichkeit zu geben, über diverse die Gilde betreffende Themen zu diskutieren, und darüber evtl. auch Änderungen, so denn nötig, herbeizuführen.





§2.6

Streitigkeiten innerhalb der Gilde sind zunächst unter den Betroffenen zu klären. Die Streitigkeiten gehört nicht in den Gildenchat. Sollte keine Einigung stattfinden, teilt den Sachverhalt einem Offizier mit. Dieser wird sich dann schlichtend der Angelegenheit annehmen.





§2.7

Entscheidungen der Gildenleitung sind bindend. Bei Verstößen gegen diese Satzung kann von der Gildenleitung eine Verwarnung ausgesprochen werden. Bei wiederholten Verstößen erfolgt der Gildenausschluß.





§2.8

Offizier zu sein, bedeutet nicht Narrenfreiheit zu haben. Jedes Member, egal welchen Ranges, hat sich an die Gildensatzung zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dies der Gildenleitung mitzuteilen.





§3 Forum



Außerhalb des Spiels werden allgemeine und feststehende Dinge auf der Homepage bekannt gegeben. Jedes Mitglied hat sich im Forum zu registrieren und sollte dieses möglichst aktiv für Diskussionen, Anregungen und Verabredungen nutzen. Jeder sollte täglich dem Forum einen Besuch abstatten. Inhalte, die während Ihr online seit, älter als 24 Stunden sind, gelten als allen Membern bekannt. Ausreden über Unkenntnis sind nicht relevant. Mit anderen Worten: die Nutzung des Forums ist Pflicht. Inwiefern jeder das Forum mehr oder weniger aktiv durch das Posten von eigenen Beiträgen nutzt, ist jedem selbst überlassen, jedoch obliegt jedes Mitglied seiner Informationspflicht. Sollten Streitereien im Forum ablaufen und diese in Flames oder Bösartigkeiten o.ä. ausarten werden diese ohne vorherige Ankündigung gelöscht.





§4 Gildenränge





§4.1 Gildenleitung

Die Gildenleitung setzt sich aus fünf Membern zusammen. Gildenmeister, Offiziere, Raidleiter und stellvertretender Raidleiter.





§4.1.1 Zweck/Aufgaben der Gildenleitung



Die Gildenleitung bestimmt die Ausrichtung und fällt Grundsatzentscheidungen, welche die Gilde betreffen. Sämtliche Beförderungen / Rückstufungen / Entlassungen werden durch die Gildenleitung durchgeführt.

Die Gildenleitung wird per Wahl entschieden. Wahlberechtigt sind die Gildenleitung inkl. Offiziere und Raidleitung.

Die Offiziere sind für die Betreuung der Gildenmember zuständig. Zu Ihren Aufgaben zählt es, Neulingen in der Gilde mit hilfreichen Tipps den Einstieg in das Gildenleben zu erleichtern. Zudem besitzen sie das Recht, bereits in der Gilde befindlichen Mitgliedern Verwarnungen zu erteilen. Die Gildenleitung darf auch in Einzelentscheidung sämtliche dringende Entscheidungen im Sinne der Gilde treffen. Dies beinhaltet auch die Entlassung eines Members.

Weiterhin erforderlich ist die Abhaltung einer wöchentlichen "Sitzung" der Gildenleitung/Raidleitung. Eine Große Sitzung wird ausserdem einmal im Monat mit Gildenleitung, Raidleitung und Offizieren abgehalten.





§4.1.2 Abwesenheit der Offiziere



Hier wird folgende Regelung eingeführt. Ein Mitglied der Offiziere bleibt weiterhin Mitglied der Leitung bis zu einem Monat bei Abwesenheit aus beruflichen / gesundheitlichen Gründen. Bei einer Abwesenheit von bis zu drei Monaten wir durch die restliche Gildenleitung ein adäquater Ersatz bestimmt. Nach einer Abwesenheit von mehr als drei Monaten wird entweder der Ersatz fest in die Gildenleitung übernommen oder ein neues Mitglied durch die Gildenleitung gewählt. Diese Regelung gilt genauso für die Raidleitung. Das Stimmrecht eines Abwesenden entfällt.









§4.2 Raidleiter



Aufgabe eines Raidleiters sollte neben der Leitung der Raids, die Vor- sowie Nachbereitung selbiger sein. Den Anweisungen des Raidleiters während des Raids ist Folge zu leisten. Grobes Zuwiderhandeln gegen seine Anweisungen kann nach Rücksprache mit der Gildenleitung zu Sanktionsmaßnahmen führen.

Der Raidleiter ist in beratender Funktion Teil der Gildenleitung – in allen wichtigen Entscheidungen, die seine Arbeit betreffen ist er mit einzubeziehen.



§4.3 Bewerber



Man erwirbt den Titel „Bewerber“ mit dem Eintritt in die Gilde. Die Trialphase beträgt in der Regel zwei Wochen – kann jedoch durch die Gildenleitung verlängert werden. Während der Trialzeit sollte vom betroffenen Member durch eine gewisse Aktivität und Gildenintegration der Wille erkenntlich gemacht werden, ein Member von Signs of Fire sein zu wollen. Die Entfernung aus der Gilde kann nur die Gildenleitung beschließen und wird von der Gildenleitung vollstreckt und ist endgültig! In Raids hat man als Bewerber second Würfelrecht auf Items. Wenn natürlich kein Member das Item braucht steht es für unsere Bewerber zur Verfügung.



§4.4 Langfristige Abwesenheit



Ein jeder Member kann eine längere Abwesenheit antreten die vorher bekanntzugeben ist. Dieser Member wird dann den Rang Parkplatz erhalten und kann weiterhin im Forum als Mitglied lesen. Sämtliche höheren Ränge sind mit der längeren Abwesenheit verwirkt.





§5 Aufnahme neuer Member



Grundsätzlich wollen wir Spaß haben. Das heißt, dass ein gewisses Maß an vernünftigem Miteinander erreicht werden sollte. Um dies zu erreichen haben wir ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. Ausnahmeregelungen sind nach Absprache mit der Gildenleitung möglich.





§6 Austritt



Jedem steht es frei die Gilde jederzeit zu verlassen, ihr müsst dafür keine Gründe angeben. Doch wäre es natürlich schön, es zu erfahren. Entweder öffentlich oder mittels Privatnachricht an jemanden eures Vertrauens innerhalb der Gilde.

Sollte man sich nach einem Austritt dazu entschließen, doch wieder zurückzukehren, so kann keine Garantie für eine erneute Aufnahme gewährt werden und es muss jedem klar sein, das man im Rang wieder ganz unten beginnt. Ein direktes Befördern auf den ursprünglichen Rang wird nicht stattfinden. Ausnahmen hiervon hat die Gildenleitung per Stimmrecht zu entscheiden.