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Rechte und Pflichten der einzelnen Ränge

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Veröffentlich am: 25.12.2009, 22:29 Uhr
Noch in Bearbeitung

Gildenstruktur

Die Gilde wird von dem Gildemeister geleitet.
Der Offizier ist mit dem Gildenmeister gleich zu setzen da er als dessen Vertreter und somit 2. Gildenmeister ist.
Der Gildenrat trifft Entscheidung im Sinne der Gilde ist des Leiters weiter Ohren und Augen.
Der Veteran unterstützt den Gildenzusammenhalt und fördert die Gruppenbildung und aktivität
Der Gildenhelfer hilft die Gilde nach bestimmten Kriterien zu vergrößern
Das Mitglied nimmt am Gildenleben teil und hilft andern Mitgliedern und oder Anwärtern und vertritt die Gilden ABGs
Der Anwärter nimmt am Gildengeschehen teil und hat die Möglichkeit zu schauen ob die Gilde seinen Wünschen entspricht!

Gildenführung:

Die Gildenführung wird nicht gewählt, sondern wurde mit Gründung der Gilde festgelegt und kann auch nicht geändert werden.

Gildenränge:

Bei DieKriegerDerFreiheit gibt es folgende Gildenränge. Jeder Rang ist mit Rechten aber auch mit Pflichten ausgestattet:

• Gildenmeister: Führung der Gilde. Strategische und langzeitige Ausrichtung und Planung der Gildenentwicklung. Oberhaupt der Familie

- hat alle Rechte über die Gilde, deren Bankfächer und Gold sowie über deren Mitglieder.

• Offizier: Unterstützen den Gildenmeister bei seinen Aufgaben und übernimmt administrative Tätigkeiten. Er ist der 2. Gildenmeister und hat somit die selben Pflicht wie der Meister.

- hat fast die selben Rechte wie der Gildenmeister

• Gildenrat: Der Rat hat das Interesse der Gilde zu vertreten und bei längerer Abwesenheit des Leiters und Offiziers diese in deren Interesse zu leiten. Er hat sich der Probleme der Gilde anzunehmen und den speziellen Aufgaben des Leiters anzunehmen bei kurzer Abwesenheit. Der Rat ist des Leiters weiteres Auge und Ohr

- hat die selben Rechte wie der Veteran und zusätzlich
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• Veteran: Hat die Zusammengehörigkeit der Gilde zu fördern, muss auf der Hp registriert sein sowie Insatnzen unter den Mitlgiedern fördern.

- hat die selben Rechte wie der Gildenhelfer und zusätzlich
- Kann Gilden Ereignisse erstellen
- Kann die Offizier Notiz lesen
- Kann 3 Gegenstände aus dem 1. Bankfach und aus dem 2. Bankfach 1 Gegenstand entnehmen
- Kann Gegenstände im Fach 3 lagern
- Hat Einsicht in das 4. Bankfach



• Gildenhelfer: Hilft die Gilde nach den vom Leiter / Offizier und oder Rot vorgegebenen Kriterien zu vergößern. Auch hat er die Aufgabe die bei Gildentreffen besprochenen Planungen mit umzusetzen (z.B. Mitglieder darauf hinzuweisen sich auf der ho zu registrieren usw.) In regelmäßigen Treffen, werden Gildeninterne Angelegenheiten besprochen und entschieden.

- hat die selben Rechte wie das Mitglied und zusätzlich
- Kann 2 Gegenstände aus dem 1. Bankfach entnehmen
- Hat Einsicht in das 3 Bankfach



•Mitglieder: Müssen sich an die Gilden AGBs halten und am Gildenleben teilnehmen und sich untereinadner helfen. Sie haben keinerlei Verpflichtungen an Raids teilzunehmen. Jedoch haben sie jederzeit die Möglichkeit dazu. Außerdem ist es ihnen gestattet bei Aktivität in der Gilde ihren Twink mit einladen zu lassen.

- haben die selben Rechte wie die Anwärter und zusätzlich
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• Anwärter: Rang aller Neuankömmlinge während ihrer Probezeit.Sie haben am Gildengeschehen teil zu nehmen und haben die Möglichkeit die Gilde auf Ihre Wünsche hin zu Prüfen.

- kann im Gildenchat zu hören, schreiben
- hat Einsicht auf das 1. Bankfach
- kann im 1. Fach Gegenastände einlagern
Nur zusammen sind wir Stark