Gildenstatuten
PräambelDie „Nonstop Nonsens“ (NN) ist eine Gildengemeinschaft im Online Rollenspiel „World of Warcraft“ auf dem Server "Raserei", dem Realm: Sen`Jin/Un`Goro/Area 52
Die Nonstop Nonsens Gilde versteht sich, seit Ihrer Neu-Gründung im Februar 2016 und Umbenennung im September 2017, als im Rahmen des Spieles weitestgehend möglich, als demokratische Gemeinschaft. Entscheidungen sollen im Interesse aller gefällt werden. Zudem gilt es uns auch als Pflicht jedwede Diskriminierung (ob rassitisch, sexistisch oder sonsteiner Art von Diskriminierung) aus der Gilde zu verbannen! Genauere Verhaltensregeln werden weiter unten mitgeteilt.
Dieses Statut, wird legitemiert durch den Beschluss der stimmberechtigten Gildenmitglieder (Unteroffis, Offis & GM&Ratsmitglieder), es kann nur einstimmig Beschlossen werden und auch nur durch einstimmigen Beschluss verändert werden, einzig dem Gildenmeister, obliegt ein Vetorecht.
1. Gildenname
Die Gilde trägt den Namen „Nonstop Nonsens“. Jedes Gildenmitglied soll dem Interessierten darüber Auskunft geben können, dass diese Gilde gegründet wurde als Gegenbewegung zur immer unfreundlicher und intolleranter werdenden Mitspielern vor allem in Raids und Instanzen gegenüber WOW Anfängern oder sonstigem Fails. Wir wollen WOW im ursprünglichen Geiste WOW´s SPIELEN mit Geduld, Fairness, Hilfsbereitschaft und den üblichen Regeln des Anstands.
2. Ziele
Hauptanliegen der Gilde ist es, freundschafftlich zusammen zu spielen, Inis und Raids gemeinsam zu gehen und sich gegenseitig beim Leveln und Questen zu helfen wo Hilfe gewünscht ist, sowie spaß am Spiel zu vermitteln. Dazu gehören vor allem ein freundschaftliches und höfliches Miteinander, Begrüßung und Verabschiedung. Unsere Mitglieder sind hilfsbereit und zuvorkommend. In unserer Gilde gibt es keine Zwänge oder Verpflichtungen, man darf gerne mit anderen Mitgliedern zusammen spielen, muss dies aber nicht. Penetrante Besserwissereien sind verpönt, jeder darf WoW so spielen, wie er mag und seine eigenen Erfahrungen machen, sofern sein Verhalten nicht der Gildensatzung widerspricht.
Neuzugänge sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hiervon kann jedoch in Einzelfällen abgewichen werden.
3. Gildenrat
Der Gildenrat besteht aus den Offis, den Ratsmitgliedern und dem GM.
(1) Der Rat stimmt über wesentliche Interna, z.B.
- Gildensatzung (Verabschiedung / Änderung)
- Sanktionen
- Beförderungen ab. (Beförderungen bis zum Rang "Veteran" können von Offis nach Maßgabe der folgenden Regeln selbständig erfolgen.
(2) Entscheidungen im obigen Sinne werden durch einfache Mehrheit getroffen. Dazu müssen bei Veränderung / Verabschiedung der Satzung mindestens fünf, bei allen anderen Entscheidungen mindestens drei Mitglieder ihre Stimme abgeben.
(3) Ist der Gildenrat in dringenden Fällen nicht beschlussfähig, so entscheidet der Gildenmeister über Sanktionen oder Beförderungen. Dem Gildenmeister und dessen Stellvertreter (Ratsmitglieder) wird ein Vetorecht gegenüber Entscheidungen des Rates eingeräumt.
Die Beratungen des Gildenrates finden jeweils am Samstag um ca. 19.00 Uhr statt, die jeweiligen Beförderungen werden jeweils gleich nach der Beratung durchgeführt.
Treffen bzw. Besprechungen des Rats werden zudem aus gegebenem Anlass festgelegt. Die Besprechungen und deren Inhalt sind vertraulich.
4. Fehlverhalten
(1) Verpönt und sanktionsfähig sind :
- Unhöflichkeit
- Beleidigungen
- penetrante, ungefragte Besserwisserei
- Missbrauch der Gildenbank
- Schädigung des Ansehens der Gilde gegenüber Nichtmitgliedern
- strafbare Äußerungen
- Störung des harmonischen Umgangs miteinander
- Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen der Firma "Blizzard"
- Missbräuchliche Nutzung der Homepage und des Forums (z.B. durch strafbares bzw. ordnungswidriges Handeln)
(2) Als Sanktionen kommen Degradierung und Ausschluss aus der Gilde in Betracht. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. strafbaren Äußerungen, Verstoß gegen Nutzungsbestimmungen von "Blizzard") wird darüberhinaus ein Game-Master der Firma "Blizzard" kontaktiert.
(3) Mitglieder, die länger als drei Monate nicht mehr online gewesen sind, können ohne Angabe von Gründen entfernt werden oder werden in den Rang "INAKTIV" degradiert. Es empfiehlt sich daher, eine längere Abwesenheit entsprechend mitzuteilen.
5. Gildenbank
(1) Die Gildenbank ist dazu gedacht, allen Mitgliedern der Gilde zu dienen.
Daher bestehen bereits ab dem Rang "Rookie" eingeschränkte Zugriffsrechte, die durch Beförderungen erweitert werden können.
(2) Der Rat der Gilde vertraut darauf, dass alle Mitglieder mit ihren Rechten verantwortungsbewusst umgehen und im Sinne der Gilde handeln.
(3) Missbräuchliche eigennützige Verwendung kann Sanktionen nach sich ziehen.
(4) Ein fester Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Jeder darf nach seinen Möglichkeiten in die Gildenbank einzahlen. Wir würden es begrüssen, wenn jeder Spieler pro Woche mindestens 100G in die Bank einzahlen würde.
(5) Die Entnahme von Gegenständen darf nur bei Bedarf im Sinne der "Loot"-Regeln erfolgen. Insbesondere sind Entnahmen untersagt, deren Ziel lediglich der Verkauf der Gegenstände ist.
(6) Die Reparatur von Gegenständen über die Gildenbank ist grundsätzlich möglich und erwünscht für die Erlangung des Gildenerfolges.
(7) Jedes Mitglied darf über den ihm eingeräumten Entnahmebetrag verfügen und diesen auch als Kredit nutzen. Eine Rückzahlung sollte jedoch schnellstmöglich erfolgen.
6. Beförderungen
(1) Mitglieder, die sich um die Gilde verdient gemacht haben, können befördert werden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht.
(2) Neulinge werden in der Regel frühestens nach 14 Tagen oder nach erreichen eines Gildenrufes "Erfürchtig" zum Mitglied befördert sowie nach Ihrer Anmeldung auf dieser Gildenwebsite .
(3) Beförderungen sind unabhängig von der Höhe der jeweils in die Gildenbank eingezahlten Beiträge.
(4) Auch Twinks (alternative Charaktere) können Gildenmitglieder werden. Mitglieder haben jedoch ihren Hauptcharakter (Main) festzulegen. Zwischen Main und Twink kann jederzeit gewechselt werden. Diesbezügliche Mitteilungen an Gildenmeister oder Stellvertreter.
(5) Nach der Aufnahme teilt das Mitglied seinen Vornamen( oder Spitznamen)und sein Alter mit. Diese werden in die Gildeninfo aufgenommen.
7. Hilfeleistung
Hilfeleistungen sind aussdrücklich erwünscht, siehe "Ziele", eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Das "Ziehen" durch Instanzen ist nicht untersagt und unterliegt Vereinbarungen der einzelnen Mitglieder. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Jeder sollte sich mit seinem Charakter befassen und diesen weitgehend in eigener Regie verbessern.
8. Anerkennung der Gildensatzung
(1) Nach Aufnahme in die Gilde sollte jedes neue Mitglied umgehend Kenntnis von der Gildensatzung nehmen, da die Zustimmung zu dieser Satzung ab Annahme des Gildenaufnahmeantrags stillschweigend als erteilt gilt.
(2) Eine Nichtannahme -auch von Teilen- der Bestimmungen muss ausdrücklich erklärt werden und führt zum sofortigen Ausschluss.
9. Gildenränge
- Rookie :
Rechte : Gildenchat lesen / sprechen /
Bankfach anzeigen / Gegenstände lagern in Fach 1
Entnahme von 1 Gegenstand in Fach 1
- Mitglied :
Rechte : wie Rookie + Entnahme von 1 Gegenstand in Fach 1,2+3*
Bankfach anzeigen / Gegenstände lagern in Fach 1,2+3
Mitglieder einladen
Beförderungsanforderung: 14 Tage in der Gilde / Gildenruf Erfürchtig und oder auf der Gildenwebsite angemeldet.
- Veteran
Rechte : Reparaturen / Goldentnahme max. 25 Gold*
Entnahme von 5 Gegenständen in Fach 1,2,+4 sowie 5 Gegenstände in Fach 3*
Gegenstände in Fach 1,2,3+4* Bankfach anzeigen / Gegenstände lagern in alle Fächer (Ausser Raid+ Offi-Fach)
Beförderungsanforderung: aktiv sein und hilfsbereit sein, mindestens 4 Wochen Mitglied. Regelmässig online. Nach einem Monat offline wird degradiert.
- Raidmember
Rechte : Mitglieder einladen
Reparaturen / Goldentnahme max. 100 Gold*
Entnahme von 5 Gegenständen in Fach 1,2,4+5
sowie 5 Gegenstände in Fach 3*
Gegenstände in Fach 1,2,3,4+5* Bankfach anzeigen / Gegenstände lagern in alle Fächer (Ausser Offi-Fach)
Beförderungsanforderung: Gut equipter Char, Fleissig und Fair in der Gilde, Regelmässig online.
Raidinteresse. Nach einem Monat offline wird degradiert.
- Unteroffizier:
Rechte : Mitglieder einladen
Gildennotiz ansehen / bearbeiten
Offiziersnotiz ansehen / bearbeiten
Reparaturen / Goldentnahme max. 100 Gold*
Entnahme von 10 Gegenständen pro Fach* (Ausser Offi-Fach)
Bankfach alle anzeigen (Ausser Offi-Fach)/ Gegenstände lagern in alle Fächer (Ausser Offi-Fach)
Beförderungsanforderung: (zusätzlich) Besondere Verdienste um die Gilde (Werden vom GM berufen).
Nach einem Monat offline wird degradiert.
- Offizier / TW-Offi (Offizier-Twink) :
Rechte : Mitglieder einladen / befördern
Offizierschat lesen / sprechen
Offiziersnotiz ansehen / bearbeiten
Reparaturen / Goldentnahme max. 250 Gold*
Entnahme von 100 Gegenständen*
Bankfach alle anzeigen / Gegenstände lagern in alle Fächer
Beförderungsanforderung: (zusätzlich) aussergewöhnliche Verdienste um die Gilde (Werden vom GM berufen)
Nach zwei Monaten offline wird degradiert.
- Ratsmitglied :
Kann eigentlich alles wie der GM
Beförderungsanforderung: Den obersten Stellvertreter des Gildenmeisters bestimmt der Gildenmeister.
- Gildenmeister:
Leiter der Gilde, sämtliche Rechte, Vollzugriff auf Bankfach
Gildenmeister: Gargamehl
(* = jeweils pro Tag)