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Satzung

Die Gilde „Orden der Wölfe“ ist eine Gemeinschaft für Anfänger und fortgeschrittene Spieler in der Welt von World of Warcraft auf dem Server Malorne.



Der Sinn der Gilde ist eine gute Gemeinschaft, in der sich alle Spieler beistehen, sich gegenseitig helfen und zusammen Spaß am Spiel haben.

Der Grundsatz ist eine Fun-Gilde. Das heißt, alle gehen Ihren Weg, aber nehmen dennoch am Gilden-Leben teil. Veranstaltungen, in Form von Gruppen für Instanzen und Quests, sowie Schlachtzüge bietet jeder nach Bedarf selbst an oder werden auf der Gildenhomepage veröffentlicht.





Alle Mitglieder informieren sich selbstständig und regelmäßig über Neuigkeiten der Gilde (Gildenhomepage, Gildennachricht-des-Tages etc.)




I. Gildenstrukturen:


Gildenmeister/in: Thorgard

Die Gilde wird nach innen und außen von einer/einem Gildenmeister/in vertreten.


Stellvertretende/r Gildenmeister/in: Motex

Der/die Gildenmeister/in wird von einer/einem Stellvertreter/in vertreten. Neben der gemeinsamen Verwaltung der Gilde mit der/dem Gildenmeister/in, vertritt die/der stellv. Gildenleiter/in die/den Gildenmeister/in bei längerer Abwesenheit.


Gildenrat: Shadowlin, Draculi

Der Gildenrat (Hoher Rat) berät die/den Gildenmeister/in in allen die Gilde betreffenden Angelegenheiten und besteht aus verdienten Mitgliedern der Gilde. Die Mitglieder werden von dem/der Gildenmeister/in oder von dem/der Stellvertreter/in in den Gildenrat berufen oder aus dem Gildenrat entlassen.

Sie sind für die "Mitgliederverwaltung" (endgültige Aufnahme neuer Mitglieder nach Probezeit etc.) verantwortlich, verwalten die Gildenbank und sorgen zusammen mit der/dem Gildenleiter/in für eine kontinuierliche Entwicklung der Gilde.


Mitglieder:

Nach der Aufnahme zu einem Vollmitglied, benennt ein/e Spieler/in einen Char zum sogenannten Gildenmain. Die Ränge der Twinks orientieren sich am Gildenmain.

In Ausnahmefällen kann, nach vorheriger Rücksprache mit der Gildenführung, der Gildenmain geändert werden.

Verlässt der Gildenmain die Gilde, muss die Gildenführung informiert werden, ansonsten erlischt die Mitgliedschaft. Beim Austritt von Nebenchars (Twinks) sollte die Gildenführung informiert werden.

Das Mitglied bekommt die Möglichkeit, seinen gildeninternen Rang durch bestimmt Anforderungen zu erhöhen und die damit verbundenen Rechte zu erhalten. Diese Anforderungen sind auf der Homepage einsehbar und können jederzeit durch die Gildenführung nach Bekanntgabe abgeändert werden.

Bei unsozialem oder gildenschädigendem Verhalten, kann die Mitgliedschaft fristlos beendet werden.

Eine Wiederaufnahme in die Gilde ist in Ausnahmefällen möglich.


Probezeitler:

Diese sind Mitglieder in der Probezeit und besitzen eingeschränkte Rechte (siehe auch II.)

Die Mitgliedschaft kann in der Probezeit beidseitig ohne Angabe von Gründen beendet werden.


II. Aufnahme in die Gilde:

1. Alle Mitglieder der Gilde dürfen Neulinge einladen. Sollte der Einlader nicht über die erforderlichen Rechte dazu verfügen, sollte dieser sich an ein entsprechendes Mitglied wenden.

2. Der Neuling informiert sich selbstständig über die Gildensatzung und erkennt diese bei Aufnahme an.

3. Die Gildenführung prüft in einem Gespräch die Motivation und ob der Neuling in die Gemeinschaft passt. Verläuft das Aufnahmegespräch für beide positiv, beginnt die Probezeit, die mindestens 14 Tage dauert.

4. Das Mitglied in der Probezeit stellt sich selbstständig allen Mitgliedern vor (Forum) und bemüht sich, in die Gemeinschaft hineinzuwachsen. Verläuft die Probezeit erfolgreich, erhält der Spieler die Vollmitgliedschaft (siehe I.).

5. Jedes neue Mitglied hat sich auf der Gildenhomepage anzumelden. Dies ist eine Voraussetzung für höherwertige Ränge.


III. Gildenbank:

Die Gilde hat eine Gildenbank, in die Mitglieder spenden können und die Erlöse aus Gildenveranstaltungen gesammelt werden.

Näheres regelt eine gesonderte Regel für die Gildenbank.



IV. Gildenveranstaltungen:

In der Gilde finden un-/regelmäßig Gildenveranstaltungen (z.B. Raids) statt. Der jeweilige Verantwortliche (Raidleiter) wird vom Gildenmeister nach Eignung berufen.


Eine allgemeine Anwesenheitspflicht besteht nicht, wobei alle Mitglieder bestrebt sein sollten, nach Möglichkeit an den Aktionen teilzunehmen. Außerdem gilt Gildenraid vor Randomraid!


Näheres wird in gesonderten Raidregeln festgelegt.


V. Allgemeines

1. Nettiquette
Freundliches Verhalten und Hilfsbereitschaft gegenüber anderen Mitspielern, sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Gilde, ist eine Verhaltensgrundlage, die ein Mitglied vom Orden der Wölfe auszeichnet.
In unserer Gilde wird HÖFLICHKEIT groß geschrieben, da man Bitte und Danke sagen sollte, sowie Hallo und Auf Wiedersehen.
Unhöflichkeit, wie Beleidigungen, sollte man auf jeden Fall unterlassen.
Wenn ein Mitglied nicht in der Lage ist, sich höflich zu verhalten, kann das von der Ermahnung bis zum Ausschluss aus der Gilde führen.

2. Cheats
Cheaten oder sonstiges Einsetzen irgendwelcher unfairen Mittel, führt zum umgehenden Ausschluss aus der Gilde.
Dazu zählen auch der Erwerb von Gold und Items aus dem Internet. Ausgenommen sind von Blizzard geduldete Mods und Addons.
Wir sind eine seriöse und sich legal verhaltende Gilde und daher ist jegliche Nutzung von Hacks, Cheats, Manipulierungen am Spiel oder unrechtmäßige Vervielfachung von Gegenständen verboten und wird nach einer Ermahnung mit Gildenausschluss geahndet.
Besonders schwerwiegende Vergehen werden sofort mit einem Verweis bestraft.
Jedes Mitglied wird dabei gleich behandelt und es gibt keine Ausnahmen.

3. Ausschluss
Ausschluss eines Mitglieds:

Die Gildenführung ist befugt und wird Mitglieder aus der Gilde entfernen die:

· gegen die von Blizzard im Lizenzvertrag festgelegten Regeln verstoßen.

· gegen eine in der Gildensatzung angegebene Pflicht auch nach Aufforderung durch die Gildenführung nicht nachkommen.

· der Gilde durch üble Nachrede, Verleumdung oder Lügen Schaden zufügen.

· durch beleidigendes, diskriminierendes, rassistisches, o. ä. Verhalten auffallen.

· durch unrechtmäßiges Looten von Items (Ninjaloot)

· versucht haben sich durch Täuschen oder Erschleichen an der Gildenkasse zu bereichern.

· Je nach Vergehen besteht die Möglichkeit, den Rang auf unbestimmte Zeit auf die niedrigste Stufe zu reduzieren.

· Mitglieder die längere Zeit ohne Ankündigung abwesend sind, werden aus der Gilde ausgeschlossen. Das bedeutet nicht, dass eine Wiederaufnahme ausgeschlossen ist. (Man kann jederzeit seine Abwesenheit im Forum auf der Homepage eintragen, sich per eMail oder auch telefonisch bei der Gildenleitung abmelden, um einen Ausschluss zu umgehen!)


VI. Gildenbank

Definition

Die Gildenbank, ist ein von Blizzard ins Spiel eingebundener Tresor, in dem das Inventar, Gegenstände und Gold (Gildenkonto) der Gilde verwahrt werden.
Auf die Items der Gilde kann ein jedes Mitglied Bedarf ankündigen und es für einen angemessenen Betrag erwerben.
Jedes Mitglied hat das Recht, sich über das Inventar des Tresors zu informieren, dazu braucht er nur in den Hauptstädten den Tresor begutachten.
Die Bank nimmt gerne Goldspenden an.

Einzahlen in die Gildenbank

Jedes Mitglied der Gilde kann und darf Items, sowie Goldbeträge an die Bank spenden. Die Items gehen in den Besitz der Gilde über.
Items, die auf Gildenruns gedroppt werden und keinem der Teilnehmer nützen, werden an die Bank gesandt oder zugunsten des Gildenkontos verkauft.
Sollte es einem Member mal nicht möglich sein, direkt in den Gildentresor etwas einlagern zu können, dann kann man die Items oder das Gold, auch an den Gildenrat senden. Die Sachen werden dann von diesem in den Tresor befördert.

Kauf von Items aus der Gildenbank

Jedes Gildenmitglied hat das Recht bei Bedarf Items aus der Gildenbank zu kaufen.
Kein Mitglied hat ein Vorrecht auf den Inhalt der Bank, im Regelfall gilt die erste Bedarfsanmeldung. Sollte es mehrere Bedürftige geben, ist zu versuchen im privaten Gespräch die Bedürfnisse gegeneinander abzuwägen.
Ist dies nicht möglich entscheidet im Streitfall der Gildenrat.
Es ist weiterhin untersagt Gegenstände aus der Bank zu kaufen, die man selbst nicht oder noch nicht benutzen kann.

Preise

Die Preise liegen bei 50% des aktuellen, geringsten Auktionshauswertes.
Eine Ausnahme liegt im Direktverkauf von Gilden-Kollegen. Diese dürfen Ihre Preise selbst bestimmen, allerdings sollten Wucher-Preise unterlassen werden.

Reparaturen

Das von der Gilde zur Verfügung gestellte Gold für Reparaturen darf voll genutzt werden, ohne dies zurückzahlen zu müssen.
Die Höhe des Goldes richtet sich nach dem Gildenrang.

___________________________________________________________________Letzte Änderung 15. Juli 2013