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Lebensweise

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Veröffentlich am: 31.12.2015, 13:07 Uhr
Der Stamm oder die Gemeinschaft sind wichtiger Bestandteil der Trollkultur. Einzelgänger unter den Trollen sind äußert selten, einer für sich ist nichts, die Einheit Mehrerer macht sie stark. Eine der schlimmsten Strafen unter den Trollen ist die Verstoßung von seinem Stamm, lieber Tod als alleine umherziehen, ohne Schutz. Ein Stamm kann aus wenigen Mitgliedern bestehen, aber auch viele Hundert oder gar Tausend Köpfe zählen. Es müssen nicht verwandtschaftliche Verbindungen bestehen, auch können sich Trolle aus einem bestimmten Grund zu einer Gemeinschaft zusammentun.

Es gibt eine feste Hierarchie innerhalb eines Stammes, je nach Größe wird die Untergliederung feiner. Der stärkste und/oder mächtigste Troll ist der Anführer, ein Stellvertreter wird bestimmt, der in seiner Abwesenheit den Stamm führt. Dann gibt es einen Rat, der meist aus Veteranen, Hexendoktoren und Loa-Prister besteht, diese Unterstützen den Anführer bei wichtigen Entscheidungen. Eine eigene Leibwache zeichnet den Anführer eines großen Stammes aus. Dann folgt die Gruppe der Magieanwender und Priester, gefolgt von der Kriegergruppe. Darunter reihen sich die Handwerker, Händler, Jäger und Fischer ein. Und ganz unten findet man die Sklaven, welche zu alle niederen Arbeiten herangezogen werden.

Für die Versorgung des Stammes sorgen Jäger und Fischer, doch auch vereinzelt werden Felder bestellt und somit ein Grundstock an Nahrungsmitteln erzeugt. Vereinzelt mag es Trollstämme geben, die auch Jagd auf Humanoide machen, als Nahrungserwerb. Alles was nicht innerhalb ihres Gebietes zu finden ist, wird durch Tauschhandel besorgt. Die Angebotenen Güter können Kräuter sein, Felle, allerlei Rohstoffe und selbst Handwerkswaren und Schmuck. Trolle sind gute Handwerker, was Dinge des täglichen Bedarf betrifft, die sie aus natürlichen Materialien herstellen, die sie in ihrem Siedlungsgebiet vorfinden. Auch ihre Waffen, zwar aus einfachen Materialien gefertigt, sind für ihre Bestimmung hervorragend geeignet.

Zuletzt bearbeitet am: 01.01.2016 08:57 Uhr.