Loginstatus: Nicht eingeloggt · Einloggen

Gildensatzung

AutorNachricht
Veröffentlich am: 29.07.2010, 12:57 Uhr
Gildensatzung der Gilde Agglomerat

Die Gilde ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen.

Wir machen es uns zur Aufgabe, mit gleich gesinnten Spielern in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und unseren Spaß zu haben bzw. dieses zu ermöglichen. Ferner bietet sich den Gildenmitgliedern damit eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Erlangung von Hilfen sowie natürlich auch zu zwanglosem Gespräch.

Diese Zielsetzung richtet sich vor allem an solche Spieler, welche gern einer Gilde beitreten wollen, aber die Bedingungen und Regeln vieler anderer Clans und Gilden entweder aus Zeitmangel nicht erfüllen oder sich nicht mit strikter Organisation und leistungssportlichen Anforderungen identifizieren können.

§1
Mitglied werden kann grundsätzlich jeder.Jeder der weiß sich zu benehmen hat,Lust an gemeinschaftlichen Aktivitäten hat und vor allen Dingen das REAL nicht untergehen lässt!
Denn merkt: WoW ist nur ein Spiel!und sollte dem Real niemals vorgezogen werden!

Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich auch an den Aktivitäten unserer Gilde zu beteiligen.

Der Antrag kann formlos durch “anflüstern”, einer in-game Post oder eine Bewerbung in userem Forum gestellt werden. Neue Mitglieder erhalten zunächst den Rang “Bloody Rookie”, welchen sie zunächst auch behalten.

Ein einzelnes Mitglied kann die Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker, ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen.

Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand ist berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.

Die Mitgliedschaft endet auf eigenen Wunsch des Mitgliedes durch Austritt aus der Gilde. Eine schriftliche Mitteilung an den Gildenmeister oder auf der Homepage wird gern gesehen und beugt langem Nachfragen vor. Ein Austritt sollte gut überlegt sein, ein “Gildenhopping” also das Verlassen und wieder eingeladen werden, ist nicht gerne gesehen.

§2
Mitglieder, die ohne Angaben von Gründen länger als einen Monat nicht mehr online waren, werden aus der Gilde entlassen, um “Karteileichen” zu vermeiden. Ferner soll bei längerer Abwesenheit der Grund dafür im Forum nachzulesen zu sein.

Darüber hinaus kann die Offizierssitzung, im Extremfall auch die Gildenführung, den Ausschluss eines Mitglied nach grobem Fehlverhalten (siehe Verhaltensregeln oder Adressmissbrauch) mit einfacher Mehrheit beschließen.

§3
Mitglieder, die ohne Angaben von Gründen länger als einen Monat nicht mehr online waren, werden aus der Gilde entlassen, um “Karteileichen” zu vermeiden. Ferner soll bei längerer Abwesenheit der Grund dafür im Forum nachzulesen zu sein.

Darüber hinaus kann die Offizierssitzung, im Extremfall auch die Gildenführung, den Ausschluss eines Mitglied nach grobem Fehlverhalten (siehe Verhaltensregeln oder Adressmissbrauch) mit einfacher Mehrheit beschließen.

§4
Allen Mitgliedern steht es frei, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden, etc. dem Gildenmeister oder dem Gildenrat zukommen zu lassen.

§5
Die Gilde besitzt einen Bankcharackter welcher versucht wird permanent erreichbar zu halten.
Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen werden durch freiwillige Spenden der Gildenmitglieder erwirtschaftet und stehen grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung.
Die Verwalter der Gildenbank entscheiden vor Ort über Entnahme und Verleih von Gold und Items und beachten dabei in wiefern der Konsument schon von der Bank bedacht wurde und / oder er anderweitig er für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist.
Des weiteren werden die Bankverwalter oder die Gildenführung mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften. Namentlich wichtige Rezepte oder Items kaufen die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
Da Lagerplatz in der Bank begrenzt ist, werden “low level” Gegenstände oder Rezepte bei Bedarf an entsprechende Gildenmitglieder verteilt oder im Auktionshaus versteigert.

Zuletzt bearbeitet am: 29.07.2010 19:58 Uhr.