Gildensatzung
Zilbrody

85
Angemeldet seit: 24.10.2010
Beiträge: 4
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§ 1 Allgemein
Die Gilde Crossfire hat es sich zum Ziel gesetzt, ohne Leistungszwänge in einer freien Atmosphäre gemeinsam Spass am Spiel zu haben.
Gegenseitiges Helfen und auch der fachliche Austausch macht eine funktionierende Gemeinschaft aus und hat hier erste Priorität.
Wir sehen es nicht als Ziel an Charaktere durch Instanzen zu ziehen und diese schnell zu equipen damit diese dann die Gilde verlassen.
Unser Interesse liegt darin, unseren Raidpool stetig auszubauen und den Content gemeinsam zu erforschen.
§ 2 Mitgliedschaft
2.1 - Allgemeines
Grundsätzlich kann jeder. nach einer einmonatigen Probezeit, Mitglied der Gilde Crossfire werden der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Bei jüngeren Interessenten entscheidet der Gildenrat. Diese müssen aber mit einer zweimonatigen Probezeit rechnen.
2.2 – Gildenrang während der Probezeit
Bewerber erhalten den Gildenrang Anwärter. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Gildenrat über eine Beförderung zum Main und damit zur endgültigen Aufnahme in die Gildengemeinschaft.
2.3. – Memberstatus
Mit dem Rang Main wird diese Satzung bindend.
§ 3 Homepage
Das Forum und das Portal sind die Basis der Gilde.
Jedes Mitglied hat nicht nur die Verpflichtung zur Anmeldung, sondern dies auch regelmäßig zu besuchen um sich über wichtige und relevante Themen zu informieren, sich sinnvoll einzubringen und an Diskussionen teilzunehmen.
§ 4 Gildenleitung
Der Gildenrat setzt sich aus dem Gildenmeister und fünf Räten zusammen, die gemeinsam die Vorgehensweise innerhalb der Gilde absprechen
§ 5 Gildenränge
Innerhalb der Gilde werden die Ränge Twink, Anwärter, Main, Gildenrat und Gildenmeister geführt.
§ 6 Raids
Gildenraids werden grundsätzlich vom Gildenrat angesetzt. und deren Annahme ist verbindlich.
Aufstellungen zu Raids werden im Wechsel von 2 Ratsmitgliedern mindestens 24 Stunden vor dem Raid hier auf der hp gepostet. Bei Bedarf kann ein Member an der Aufstellung beteiligt werden.
Bei der Aufstellung wird jeweils ein Raidteilnehmer als Raidleiter (der auch den Invite startet) und ein Raidteilnehmer als Plündermeister festgelegt
6.1.- Einladungen zu Gildenraids
Zu Gildenraids werden sämtliche 85er eingeladen und es besteht die Verpflichtung diese anzunehmen oder abzulehnen. Dies ist zwingend notwendig, damit Raids richtig geplant und dort auch richtig rotiert werden kann. Mehrmaliges Ignorieren wird als Verstoß gegen die Gildensatzung gewertet.
6.2 - Absagen in besonderen Fällen
Absagen nach zuvor getätigter Raid- oder Ereignisannahme sind rechtzeitig bei der Gildenleitung oder sonst Verantwortlichen vorzunehmen und zu begründen. Es wird natürlich nicht außer acht gelassen, dass das wahre Leben vor geht.
6.3 - Voraussetzungen
Da die Hauptkommunikation über TS (Team Speak) erfolgt ist dieser genauso Pflicht wie die Installation von Omen und Deadly Boss Mods (alternativ big wigs )
6.4 - Verhalten
Analysen von Raidteilnehmer während des Raids sind untersagt. Die aktive Nutzung von recount bleibt ausschließlich der Raidleitung und dem Gildenrat vorbehalten.
Die Leitung der Raids liegt ausschließlich beim Raidleader und seinem Assistenten.
6.5 - Lootvergabe
Es wird für einen Raid ein Plündermeister bestimmt.Voranglich werden Mainchars ausgestattet, deshalb gilt die Regelung „Main vor Twink“. Ausnahmen müssen mit dem Plündermeister abgesprochen sein. Es liegt im Interesse der Gildengemeinschaft den Ausrüstungsstand auf einen gleichen Level zu halten.
Von der Gildenleitung sind alle Telefonnummern in der Gildeninfo hinterlegt, so dass eine Absage nicht ingame erfolgen muss
6.6 - Funraids
Jedem Mitglied bleibt aber die Möglichkeit sogenannte Funraids anzusetzen. Hierbei ist aber auf eine terminliche Überschneidung mit Gildenraids zu achten.
§ 7 Gildenbank
7.1 - Zugriff
Zugriff auf die Gildenbank hat nur der komplette Gildenrat.
7.2 - Item-Preise
Gegenstände können dort von allen Membern für ca. 1/3 des aktuellen Auktionshaus-Preises erworben werden.
7.3 - Weitere Veräußerung
Der Erwerb eines Gegenstandes aus der Gildenbank zur Weiterveräußerung ist nicht zulässig und wird als grober Verstoß gegen die Gildensatzung gewertet.
7.4. - Einlagerungen
DEinlagerungen können ohne Beschränkungen vorgenommen werden.
§ 8 Verhalten im Spiel
Jedes Crossfire Gildenmitglied hat sich im Spiel, in allen Chat-Räumen und im Ts so zu verhalten, daß das Ansehen der Gilde Crossfire nicht gefährdet wird.
§ 9 Ausschluss
9.1 - Verstoß gegen die Gildensatzung
Wer gegen das Vorgenannte verstößt, hat nach Beratung durch den Gildenrat mit einen Ausschluss aus der Gilde zu rechnen.
9.2 - Ausschluss nach langer Abwesenheit
Member die länger als einen Monat ohne Entschuldigung nicht „on“ gewesen sind, haben ebenfalls mit einen Ausschluss zu rechnen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Crossfire-Gildenmitglieder bindend.
Der Gildenrat
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