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Gildensatzung

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Veröffentlich am: 04.06.2011, 19:29 Uhr
Intro:
Grundlegende Entscheidungen werden von einem Rat der Offiziere getroffen, welcher die Richtlinien der Gildenpolitik vorgibt.
Innerhalb dieser Richtlinien arbeiten die einzelnen Ratsmitglieder selbstständig oder im Team.
Muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden, so ist das Schlusswort der anwesenden Ratsmitglieder zu akzeptieren.

Die Ratsmitglieder sind dazu verpflichtet, zum Wohl der Gilde und nicht zu ihrem eigenen Vorteil zu arbeiten. Aus diesem Grund ist die Gildenleitung bemüht, die Mitglieder in wichtige Entscheidungsprozesse einzubinden bzw. Entscheidungen zu treffen, die der mehrheitlichen Meinung der Mitglieder entspricht bzw. an sie angepasst ist.

§1 Netiquette
Die Gilde ist nicht dazu gedacht, neue Spieler zu twinken, powerleveln zu müssen oder Ähnliches.
Jede Art unfaires oder betrügerisches Verhalten wird von der Gilde nicht toleriert.
Dazu zählen insbesondere das Ausnutzen von Bugs zum eigenen Vorteil, Cheatprogramme, und ähnliches.
Auch wird es nicht toleriert, wenn sich Mitglieder untereinander oder anderen Spielern gegenüber unhöflich und unangemessen verhalten.
Sollte ein Mitglied seinen Account mit bekannten Teilen, haben diese der Gilde zu Antworten bzw. Bescheid zu geben wer sie sind.

Änderung der folgenden Satzung sind nur durch eine 3/5 Mehrheit des Rates möglich.

§2 Gildenbesprechung und Ratsbesprechung
Allgemeine Gildentreffen werden nach Bedarf von den Offizieren angesetzt.
Die Mitglieder sind angehalten an diesen teilzunehmen.
Ratstreffen finden regelmässig statt.
Eine Zusammenfassung/Protokoll wird den Mitgliedern zur Einsicht gegeben.

§3 Gildenausschluß / Austritt
Wenn ein Anwärter sich während der Probezeit gildenschädlich verhält oder grobe Unruhe in die Gilde bringt, hat das eine Verwarnung/sofortigen Ausschluss zur Folge, sobald ein Ratsmitglied davon Kenntnis erhält. Wenn ein Mitglied sich gildenschädlich verhält oder eine Mehrheit von anderen Mitgliedern sich gegen ein Mitglied aussprechen, können die Ratsmitglieder nach Abstimmung einen Ausschluß durchführen. Hierbei wird eine 3/5 Mehrheit benötigt. Bei grobem Fehlverhalten eines Mitglieds kann ein anwesender Offizier einen sofortigen Ausschluss durchführen.
Sollte jemand die Gilde Verlassen aufgrund einer "Überreaktion" (z.B. nach einem Streit) hat er zwei Tage die Möglichkeit, unbürokratisch wieder aufgenommen zu werden. Evtl. Streitigkeiten sind vor dem Re-Invite zu klären und möglichst beizulegen.

§4 Webseite / Forum
Die Webseite und das Forum ist ein wichtiges Instrument zur Koordinierung und Betreuung der Mitglieder und deren Belange.
Es wird daher als Pflicht eines jeden Mitglieds angesehen, sich regelmäßig über Änderungen, Ankündigungen und wichtige Belange in den einzelnen Foren zu informieren.

§5 Vorrausetzungen für eine Mitgliedschaft
Siehe Bewerberforum, dort wird man euch ausgiebig informieren was wir von euch erwarten.

§6 Maincharakter und Twinks
Ein Maincharwechsel ist jedem Mitglied nur einmal erlaubt, und ist mit den Offizieren abzusprechen. Man hat dann eine Woche Zeit, die Entscheidung rückgängig zu machen. Jeden Mitglied sind 2 Twinks erlaubt.