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Regeln müssen sein!

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Veröffentlich am: 28.08.2011, 03:49 Uhr
1. Gildenordnung

Oberste Pflicht eines jeden Gildenmitglieds ist es, in Übereinstimmung mit der Gildensatzung durch sein Auftreten, seine Fähigkeiten und Taten Ruhm und Ansehen der Gilde zu mehren und damit die Horde zu ehren. Dies schließt Hilfeleistungen sowohl in den Städten, auf dem freien Land und ebenso auf dem Schlachtfeld gegenüber allen Spielern Ambossars, unabhängig ihrer Herkunft und Gildenzugehörigkeit, ein.


2. Auftreten in der Öffentlichkeit

Die Enfants Terrible sind durch angemessene Wortwahl und entsprechendes Verhalten im Kampfe und im Frieden zu vertreten, wo und unter welchen Umständen auch immer ein Mitglied sich gerade befindet. Verfehlungen fallen viel eher auf die Gilde als auf den Einzelnen zurück, daher sollte sich jeder seiner Verantwortung bewusst sein.

Anfeindungen, Schmähungen und unrechten Anschuldigungen ist entschlossen und ohne Zögern entgegenzutreten. Im Sinne der Gildenzusammengehörigkeit ist Kameraden beizustehen und Schulterschluss zu demonstrieren.

Schmähungen der Ehre und Erfahrung anderer Spieler durch Einmischung in Kämpfe o. ä. sind soweit als möglich zu unterlassen. Andere, die durch solcherart Fehlverhalten auffallen, sind darauf hinzuweisen und ggf. durch angemessene Maßnahmen in ihre Schranken zu verweisen.

Wiederholte Verstöße gegen oben genannte Regeln werden geahndet. Bei Unbelehrbarkeit erfolgt der Ausschluss aus der Gilde.


3. Hilfeleistungen

Willentliche Unterlassung von Hilfeleistung gegneüber anderen, sei es aus persönlichen Gründen wie Unlust, Gildendünkel oder gar Schadenfreude, sind Verstöße gegen die Gildenordnung und werden bei Bekanntwerden geahndet.

Trifftige Gründe zur Unterlassung sind zum Beispiel, ein vorhersehbar aussichtsloses Unterfangen, zu große Entfernungen, bereits vorhandene und/oder eben erfolgte Hilfeleistungen.

Weiterhin sind notorische Bettelei, grobe verbale Verfehlungen, bei nicht zu dringenden Fällen sittliche und dauerhafte Ausnutzung der Hilfsbereitschaft sowie Aufforderungen zu verwerflichen Taten oder Unterfangen, die das Ansehen der Gilde schmälern, als akzeptierte Verweigerungsgründe angesehen.


4. Gildeninterner Umgang

Der Umgang der Gildenmitglieder untereinander muss den Anforderungen von Kameradschaft, Ehrlichkeit und Loyalität genügen. Allgemein übliche Umgangsformen sollten beachtet werden und ein freundliches Miteinander stärkt die Gemeinschaft. Längere, geplante, Abwesenheiten sollten vorab im Forum unter "Gildenferien" bekannt gemacht werden. Sonstige, gerade unvorhergesehene, Abwesenheitsgründe sind schnellstmöglich ebendort bekannt zu machen.

Mutwillige oder mehrmalige Verstöße gegen die Regeln können eine Degradierung oder gar einen Ausschluss aus der Gilde nach sich ziehen.

5. Regeln im Raid

Werden noch ausgearbeitet...

Zuletzt bearbeitet am: 06.09.2011 04:54 Uhr.