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Unsere Satzung



I. Gildenleben

Der Zusammenhalt der Gilde ist unsere größte Stärke. Gemeinsame Aktivitäten sollen gefördert werden. Das Ziel ist: Jedes Mitglied soll Spaß und Freude in der Gilde und am Spiel haben und hat die Möglichkeit und Verpflichtung bei der Gestaltung der Gemeinschaft mitzuwirken.
Höflichkeit, Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft und Fairness gegenüber Anderen ist oberstes Gebot.

II. Gildenrat

Wird als Führungsorgan der Gilde eingesetzt. Beschlüssen und Anweisungen des Rates ist folge zu leisten. Die Satzung kann durch einstimmigen Beschluss des Rates geändert werden. Falls ein Mitglied des Rates die Gilde verlässt entscheiden die verbliebenen Ratsmitglieder über dessen Nachfolger. Abgestimmt wird mit Ja oder Nein. Gildenmeister hat Veto-Recht.

III. Regeln

1. Der gute Ruf der Gilde ist zu wahren. Jede Aktion eines Gildenmitgliedes betrifft immer die gesamte Gilde.
2. Der Frieden sowie ein angenehmer Umgangston innerhalb der Gilde sind stets zu pflegen und unter keinen Umständen zu gefährden. Bei Anregungen, Beschwerden, Streitigkeiten steht es jedem Gildenmitglied frei dieses dem Gildenrat mitzuteilen.
3. Gilden – Raid ist ein wichtiges Ereignis für den Zusammenhalt unserer Gilde daher wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Die Gilden - Raid’s werden im Ingamekalender bekannt gegeben.
4. Das TeamSpeak - Passwort darf nur mit absprachen mit Gildenrat weitergegeben werden.
5. Zum guten Ton gehört es, sich gegenseitig zu begrüßen und zu verabschieden. Wer kurzzeitig nicht verfügbar ist, sollt dies mitteilen, um Verwirrung zu vermeiden.
6. Wer die Gilde verlassen will um einer anderer Gilde beizutreten, sollte es aus Loyalitätsgründen mit allen seinen Charakteren tun.

IV. Hilfe

Jedes Mitglied sollte einem anderen Mitglied helfen sofern die Zeit dafür da ist und Terminabsprachen. Ältere Mitglieder helfen den Jüngeren gerne, ein ständiges einfordern von Leistungen ("wer hilft mir leveln" oder "wer besorgt mir dies und das") ist aber fehl am Platze und erfolgen auf rein freiwilliger Basis. Die in Gildenbank gespendete Ausrüstungen Gegenstände und Waffen werden nach Bedarf und Anfrage an die Gildenmitglieder verteilt.

V. Gildenbeitrag

Wurde beschlossen dass es keinen Beiträge gibt. Das Wirtschaftssystem der Gilde basiert auf freiwilligen Leistungen. Jedes Mitglied trägt ein Teil, nach eigenem Ermessen und seiner Möglichkeit, zum Gedeihen der Gemeinschaft bei. Die Gilde ist bestrebt die unabhängige Versorgung mit notwendigen Gütern, Waffen und Rüstungen zu gewährleisten. Die Besitztümer der Gilde stehen den Mitgliedern zur Verfügung und werden in der Gildenbank verwahrt. Initianten haben keinen Anspruch auf den Inhalt der Gildenbank.

VI. Zweitcharaktere

Zweitcharaktere – Twink’s sind erlaubt, haben jedoch kein Stimmrecht. Die Identität ist mindestens den beiden höchsten Rängen mitzuteilen.

VII. Neuanwerbungen

Keine Massenrekrutierungen. Die Probezeit der Initianten wurde auf 4 Wochen festgelegt. Nach der Probezeit unter den Ratsmitgliedern entschieden, ob es eine Aufnahme gibt oder nicht, bei einer Gegenstimme kommt es zu keiner Aufnahme. Der Rat behält sich das Recht vor, jederzeit die Probezeit zu beenden um das Probemitglied eher aufzunehmen, die Probezeit zu verlängern oder den Initiant abzulehnen. Initianten haben kein Stimmrecht bei allen Entscheidungen die Gilde betreffen.
Realalter des/r Spielers/in sollte über 18 sein.

VIII. Fernbleiben der Gilde

Wer unentschuldigt über eine längere Zeit nicht mehr am Spiel teilnimmt, ohne jemandem bescheid zu sagen, wird für eine Zeit von 6 Monaten als "auf Eis gelegt" geführt und danach aus der Gilde gewiesen werden. Man hat jedoch die Möglichkeit sie wieder zu melden so bald man wieder spielt und es über längere Zeit vorhat zu tun.