Das Fahrzeug wurde vor einem halben Jahr aus Belgien importiert und in Deutschland zugelassen. Nun möchte ich es online abmelden. Auf der deutschen Zulassungsbescheinigung (Teil I) ist ein Sicherheitscode vorhanden, auf dem alten belgischen Dokument gibt es hingegen naturgemäß keine solchen Codes.
Verlangt das i-Kfz-System bei der Online-Abmeldung eines importierten Fahrzeugs die Eingabe von Codes aus sämtlichen vorangegangenen Dokumenten?
ErikaSmith
Angemeldet seit: 17.02.2023
Beiträge: 31
Veröffentlich am: 18.10.2026, 16:01 Uhr
Ein importiertes Fahrzeug besitzt nach der deutschen Neuzulassung gültige deutsche Dokumente mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen. Für die digitale Außerbetriebsetzung über das Portal ist primär der aktuelle deutsche Code auf der Zulassungsbescheinigung maßgeblich. Wer in der Hauptstadt unkompliziert ***** möchte, kann dafür die modernen Portale nutzen. Frühere ausländische Papiere werden für diesen spezifischen Vorgang normalerweise nicht benötigt, sofern die Daten im System vorliegen.
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