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Regelwerk Habitat der Horde

Hauptausrichtung der Gilde

Spaß und Freude am Spiel stehen im Vordergrund.

Umgangsformen der Mitglieder

Auf einen freundlichen Umgang miteinander wird sehr geachtet. So werden Meinungs - verschiedenheiten durchaus toleriert. Beschimpfungen und Beleidigungen werden nicht akzeptiert und haben das Entfernen des Chars aus der Gilde zur Folge.

Online Zeiten

Die Mitglieder bestehen sowohl aus Berufstätigen als auch aus Schülern. Somit werden keine festen Online Zeiten festgelegt. Hier ist das Real-Life entscheidend.

Bei längeren OFF-Line Zeiten, Wochen oder Monate, muss der Gildenmeister oder dessen Vertreter vorher informiert werden. Bei OFF-Line Zeiten von 3 Monaten, ohne Information an die Gildenleitung, wird der Char aus der Gilde entfernt. Es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen dagegen. Die Entscheidung wird im Gildenrat getroffen.



Gildenstruktur, Rechte und Pflichten


1 Gildenleitung
2 First Knight
3 Gildenrat
4 Gildenveteranen
5 Gildenstreiter
6 Gildenanwärter


Zu 1

Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenmeister und dessen Stellvertreter dem Ersten Ritter(First Knight). Der Gildenrat unterstützt die Arbeit der Leitung beratend. Die Gildenleitung hat das alleinige Recht Chars aus der Gilde zu entfernen. Der Gildenrat trägt wesentlich in Abstimmung bei einer Entfernung eines Chars aus der Gilde bei. Der Stellvertreter des Gildenmeisters wird aus den Reihen des Gildenrates gewählt und ist im Generalsrang.


Zu 2

Der First Knight ist der Stellvertreter des Gildenmeisters und gehört zur Gildenleitung. Er hat sich in vielen Kämpfen, und in der Gildenorganisation bewährt. Er hat Raids geführt und zum Aufbau der Gilde beigetragen. Er gehört mit zur Speerspitze der Gilde und gilt als Vertrauensperson für alle Mitglieder. Der First Knight ist im Generalsrang.

Zu 3
Der Gildenrat besteht aus langzeitigen und sich um die Gilde verdientgemachten Mitgliedern. Hierbei ist das Engagement für die Gilde, Vertrauenswürdigkeit und Vorbildfunktion in der Gilde entscheidend, unabhängig vom Charlevel.
Der Gildenrat berät die Gildenleitung in Sachen der Organisation, Mitgliedsangelegenheiten und Zielausrichtung der Gilde. Ein GILDENRAT ist ein Stabsoffiziersrang.


Zu 4
Die Gildenveteranen sind Mitglieder die längere Zeit der Gilde angehören. Sie unterstützen die Gilde mit ihren Fähigkeiten und Talenten und bringen ihre Spielerfahrungen in die Gilde ein.Der Gildenveteran ist ein Offiziersrang.

Zu 5
Die Gildenstreiter sind Mitglieder die noch nicht sehr lange der Gilde angehören und den Vorsatz verfolgen der Gilde weiter treu zu bleiben.Der Gildenstreiter ist ein Unteroffiziersgrad.


Zu 6
Die Gildenanwärter sind Mitglieder, die neu in die Gilde eingetreten sind. Die Anwärterzeit ist Kennenlernzeit.Der Gildenanwärter ist ein Mannschaftsgrad.

Finanzen

Die Gilde finanziert sich durch den prozentualen Anteil des Spielerlootgoldes der durch die Levelstufen der Gilde von Blizzard festgelegt wurde. Das Goldvermögen wird für Reparaturkosten der Mitglieder verwendet, die bei INI's oder Raids enstehen. Wie hoch jeweils die Repkostenerstattung ist, ist vom jeweiligen Rang des Mitgliedes in der Gilde abhängig. Die Repkostenerstattung kann kontunuierlich für alle Mitglieder durch den Gesamtzuwachs des Gildenvermögens steigen. Ein Gildenratsmitglied übernimmt die Schatzmeisteraufgabe und berechnet jeweils die Höhe der Repkostenerstattung.

Goldkredite an Gildenmitglieder werden nicht vergeben.Über die Verwendung des Gildenkapitals wird im Gildenrat entschieden.


Bankfächer

Der Zugriff auf die Bankfächer, in Häufigkeit des Zugriffes und Umfang der Items, ist abhängig vom Rang des Gildenmitgliedes. In einem zeitlichen Abstand werden die Bankfächer geleert und die Items, die keiner mehr benötigt, beim Händler verkauft oder entzaubert. Die Verkaufserträge werden dem Gildenkapital zugeschlagen. Wann diese Aktion durchgeführt wird entscheidet der Gildenrat. Durchführer dieser Aktion ist der Schatzmeister.