Gildensatzung
Die Gildensatzung dient dem besseren Verständnis, dessen, was wir von jedem Mitglied der Gilde erwarten und wie einige Dinge in unserer Gilde so funktionieren.§ 1 Ziel der Gilde
Die Gilde versteht sich als Gemeinschaft, um das Questen und Leveln von Charakteren zu erleichtern sowie das Skillen der Berufe. Die Gilde ist daran interessiert, Spaß am Spielen zu vermitteln, gemeinsam Inis zu machen und zu Raiden.
§ 2 Aufnahmebedingungen und Austritt
2.1 Aufnahmebedingungen
Bei uns ist jedes Level willkommen und jedes Alter. Wir erwarten ansonsten einen freundlichen und hilfsbereiten Umgang mit den anderen Mitgliedern, wie es auch Blizzard vorsieht.
Zur Aufnahme wird ein privates Gespräch mit einem Ratsmitgliedern geführt. Dies kann im Gilden-Discord oder im Chat geschehen.
2.2 Austritt aus der Gilde
Wir sind niemandem böse wenn er die Gilde verlässt aus welchem Grund auch immer, wären jedoch sehr dankbar über eine kurze Angabe über den Grund, evtl. habt ihr was vermisst oder wir können die Gilde noch verbessern. Ein kurzes "Auf Wiedersehen" oder "Tschüss ich verlasse die Gilde" sollte jedoch schon drin sein.
§ 3 Beförderungen, Degradierungen, Verwarnungen und Rauswurf
3.1 Beförderungen
Neu aufgenommene Mitglieder sind grundsätzlich erst einmal im Rang "Knecht". Nach 3 Monaten werden diese normalerweise in den Rang eines "Chaosknecht" befördert.
Wer sich in der Gilde engagiert oder sich durch andere herausragende Leistungen verdient macht, wird nach Maßgabe des Rates und/oder des Gildenchefs weiterbefördert und erhält mehr Rechte und größeren Zugriff auf die Gildenbank. Mindestvorraussetzung für den Rang "Künder des Chaos" ist eine Gildenzugehörigkeit von mindestens 1 Jahr.
Mitglieder die seit mehr als 5 Jahre in der Gilde sind, sich aktiv am Gildenleben beteiligen, einen guten Gildenruf haben und einfach immer für die Gilde da sind, erhalten den Veteranen Rang sofern der Gildenmeister dem zustimmt.
3.2 Degradierungen
Sollte ein Mitglied seinen Rang ausnutzen, z.B. durch wochenlanges ständiges Entnehmen von Gegenständen aus der Gildenbank ohne etwas einzulagern oder sich auf andere Art und Weise danebenbenehmen wird der Gildenchef, bzw. der Gildenrat über eine Degradierung nachdenken. Dem zu Degradierenden wird zuvor eine Anhörung vor Gildenchef oder Gildenrat zugesprochen.
3.3 Verwarnungen
Sollte ein Gildenmitglied sich total daneben benehmen, verbale Entgleisungen, Beschimpfungen von anderen Mitgliedern oder ähnliches sollte dies umgehend dem Rat oder dem Gildenchef gemeldet werden. Sollten diese zu dem Zeitpunkt nicht online sein, genügt eine kurze Nachricht per Post. Der Sache wird umgehend nachgegangen und im Ernstfall eine Verwarnung ausgesprochen bzw. eine Degradierung vorgenommen.
3.4 Rauswurf aus der Gilde
Sollten vermehrt Beschwerden oder egoistische Taten, die nicht im Einklang mit der Gildenphilosophie stehen über ein Gildenmitglied gemeldet werden und bereits Verwarnungen und/oder Degradierungen ausgesprochen sein, wird das Mitglied dem Gildenchef gemeldet und von diesem aus der Gilde entfernt. Je nach Schwere des Vergehens wird das Mitglied evtl. sofort entfernt.
Sollte ein Gildenmitglied länger als 6 Monate unentschuldigt offline sein, wird davon ausgegangen, dass der Spieler das Interesse am spielen verloren hat und wird aus der Gilde entfernt. Eine kurze Nachricht an den Gildenchef oder den Gildenrat per Post kann dies verhindern.
§ 4 Rangsystem und besondere Berechtigungen
4.1 Ränge
Es gibt folgende Ränge in der Gilde:
- Knecht
- (Twink)
- Chaosknecht
- Chaoskrieger
- Künder des Chaos
- Apokalyptischer Ritter (Raider-Rang)
- Apokalyptischer Veteran
- (Rats-Twink)
- Rat der Apokalypse
- Boss des Bösen (Gildenchef)
4.1.2 Twinkrang
Der Rang Twink bedeutet, dass ein Spieler auch mit seinem Hauptcharakter in der Gilde ist. Der Rang dient lediglich zur besseren Übersicht über die aktuelle Stärke der Gilde. Es ist jedem selbst überlassen ob er einen Twink angeben will oder nicht (Wir begrüßen dies jedoch und halten es auf Wunsch auch geheim).
4.2 Einladeberechtigung
Ab dem Rang "künder" darf man eigenständig Mitglieder einladen. Wir vertrauen darauf, dass die Einzuladenden vorher auf "Kompatibilität" zur Gilde geprüft wurden. Ein kurzes Gespräch sollte schon drin sein. Einzige Ausnahme sind Vorschläge eines anderen Gildenmitglieds.
4.3 Ziehen von Gildenmitgliedern
Speziell eine Sache hat sich in der Vergangenheit immer wieder bestätigt.
"Wir ziehen so wenig wie möglich, so oft wie nötig."
4.3.1
Bevor Mitglieder wesentlich höhere Charaktere fragen, ob sie einen mal schnell durch eine Instanz ziehen können, bitten wir folgendes zu beachten:
Die Suche nach einer Gruppe für eine Instanz darf ruhig 15-20 Minuten in Anspruch nehmen. Nutzt die Gruppensuchfunktion oder den Chat, um Mitglieder zu finden. Uns ist bewusst, dass einige Instanzen nie besucht werden, wie z.B. Burg Schattenfang, trotzdem ist eine kurze Suche nach einer Gruppe immer drin.
4.3.2
Niedrigere Charaktere der Gilde fragen, die nur leicht über dem Levelbereich der Instanz sind. Begründung: Es gibt beim ziehen durch wesentlich höhere Charaktere, extrem wenig Erfahrungspunkte. Während normale Gruppen in einer Instanz schon mal zwei Level aufsteigen können, steigt man mit einem 85er evtl. nur ein halbes Level auf.
Und außerdem: wo bleibt der Spaß, wenn man nur stupide hinterherläuft?
4.3.3
Vom Ziehen durch Instanzen, nur um wahllos irgendwelche Rüstungsgegenstände zu bekommen, die man glaubt zu brauchen, sollte abgesehen werden.
4.3.4
Wir bitten auch zu bedenken, dass auch ein 110er einiges im Spiel zu tun hat. Einige sagen, das Spiel geht mit Level 85 erst richtig los. Also nicht gleich sauer werden wenn man ein "Sorry keine Zeit" als Antwort bekommt.
§ 5 Gildenchef und Rat der Apokalypse
5.1 Gildenchef
Der Gildenchef ist Chef auf Lebenszeit oder bis zur Amtsaufgabe. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Er hat in allen Dingen das letzte Wort.
5.2 Amtsaufgabe
Im Falle der Amtsaufgabe bestimmt der Gildenchef einen Nachfolger aus der Gilde.
5.3 Rat der Apokalypse
Dem Gildenchef zur Seite steht einGildenrat der, vom Gildenchef ernannt wurde. Der Gildenrat fällt Entscheidungen in Abwesenheit des Gildenchefs. Wichtige Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden werden per Mehrheitsentscheidung gefällt oder im Einzelfall sofort von einem Ratsmitglied. Der Gildenrat ist Stütze und Entscheidungshilfe für den Gildenchef.
5.4 Amtszeit und Neuwahl der Gildenratsmitglieder
Gildenratsmitglieder bleiben im Gildenrat, bis sie ihr Amt aufgeben oder der Gildenchef sie entlässt. Sollte dies geschehen werden Neuwahlen stattfinden, das bedeutet die restlichen Gildenratsmitglieder wählen zusammen mit dem Gildenchef ein anderes Mitglied der Gilde in den Rat, natürlich mit dessen Zustimmung. Der Gildenchef hat jedoch im Zweifelsfall das letzte Wort.
§ 6 Banksystem
Das Banksystem soll allen Gildenmitgliedern nützen und helfen. Einzelnes zum Banksystem wird auf der Seite Gildenbank erklärt.