Unsere Gildensatzung!
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Gildenpatriarch
![]() ![]() Angemeldet seit: 16.12.2010 Beiträge: 16 |
GILDENSATZUNG „Thralls Höllenkrieger“ Vorwort! Jeder Horde-Spieler auf Perenolde kann bei uns Gildenmitglied werden. Entscheidend ist der Spaß am Spiel, ob ihr in die Gilde passt, eure aktive Beteiligung am Gildenleben und im Forum. Wie in jeder Gruppe sind ein paar Regeln notwendig, die ihr hier jetzt nachlesen könnt: 1. Das Verhalten der Höllenkrieger WoW ist ein Spiel! Als solches soll es Spaß machen! Deshalb erwarten wir, dass sich unsere Mitglieder untereinander und nach außen anständig benehmen! Pöbeleien akzeptieren wir nicht von unseren Leuten! Weder nach innen noch nach außen! Das gleiche gilt für jegliche Form von Schnorren, Betrug oder ähnlichem. „Hi“ und „Bye“ sind keine Schimpfworte. Niemand bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn er sich beim ein- und ausloggen kurz meldet. Jedes Mitglied unabhängig von Rang und Level verdient auf eine Frage auch eine Antwort! Wir alle haben mal an der einen oder anderen Stelle eine Frage, also helft Euch gegenseitig. Dazu ist eine Gilde schließlich da! Auch wenn es „nur“ eine Fungilde ist. 2. Mindestalter Ein Höllenkrieger ist mindestens 16 Jahre alt und hat den Lvl 10 erreicht. In besonderen Fällen wird der Höllensenat darüber entscheiden, ob ein Spieler der jünger ist oder einen kleineren Level hat, unserer Gildengemeinschaft beitreten darf. Ein Maximalalter gib es nicht. Diese Levelregelung betrifft dabei nicht die „Twinks“ der Höllenkrieger! 3. Anwesenheit/Inaktivität „Thralls Höllenkrieger„ sind ein Fungilde. Wir zwingen niemanden regelmäßig online zu sein. Allerdings legen wir Wert darauf, dass eine längere Abwesenheit (6 Wochen oder länger) kurz hier im dazu eingerichteten Forum oder bei der Gildenleitung gemeldet wird. Bei längeren Pausen wird im gleichem Forenbereich um eine kurze Info gebeten, damit wir den Charakter auf „Höllenanwärter oder Höllenreservist“ (Ränge: Höllenkrieger bis Höllenritter = Kriegeranwärter + Höllenbaron bis Gildenfürst/Höllensenator = Höllenreservist) setzen können. Bei einer unangekündigten Abwesenheit von 2 Monaten folgt ein automatischer Ausschluss aus unserer Gilde! 4. Forum/Webseite Unser internes Forum www.wowgilden.net/thralls_hoellenkrieger ist ein wesentlicher Aspekt unserer Gildenkommunikation. Wichtige Entscheidungen und Beschlüsse des Höllensenats, Eventbeschreibungen der Gilde, sowie Beförderungen werden ausschließlich hier auf dieser Webseite veröffentlicht! Wir setzen voraus, dass jedes Gildenmitglied (spätestens bis zum Rang „Höllenritter“) im Forum angemeldet ist. Gildenmitglieder die im Forum nicht angemeldet sind, werden ab dem Rang Höllenritter bei Beförderungen nicht weiter berücksichtigt! Eine aktive Beteiligung wird nicht erwartet und vorausgesetzt. Eine Beteiligung an der Pflege der Seite basiert ggf. auf Freiwilligenbasis. 5. Die Gildenbank Die Gegenstandsentnahme ist abhängig vom Rang und erfolgt nach diesen allgemeinen Grundsätzen: Der entnommene Gegenstand dient ausdrücklich der direkten und unmittelbaren Verwendung des Chars, der den entnommen hat (kein Verkauf, keine Weitergabe etc.). Es werden keine Kredite aus der Bank vergeben oder Rückzahlungen bei Austritt vorgenommen (was Gildenmitglieder untereinander machen, ist natürlich ihre Sache, solange kein Betrug etc. stattfindet). Grundsätzlich dürfen die Spieler alle Gegenstände von besonderer Qualität oder allgemeinem Nutzen in die Gildenbank legen. Dabei sollte die (einfach erkennbare) Ordnung der Gildenbank berücksichtigt werden. Das Vermögen der Gilde dient prinzipiell der Finanzierung allgemeiner Vorhaben (Anschaffung weiterer Gildenbankfächer, Ausschreibung von Preisen und Wettbewerben usw.). Eine Goldentnahme durch Mitglieder ist daher nicht möglich! Bei Entnahme von Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Buff-Food, Edelsteine, Runen, Heil- und Manapots usw. bitten wir darum eine angemessene Spende in Gold einzuzahlen. Es gibt in unserer Gilde keine Gildensteuer. Daher ist jedes Mitglied aufgerufen, seinen Beitrag zum Wohlergehen der Gilde zu leisten und der Gilde entsprechende Spenden zukommen zu lassen. Reparaturen der Rüstungen sind nach Erwerb alle Gildenbankfächer angestrebt um den entsprechenden Gildenerfolg zu erwerben. Dazu ist ggf. eine Umstrukturierung des Gildenvermögens notwndig. Der Verantwortliche der Gildenbank ist der Schatzmeister und sein Stellvertreter (siehe Zusatzränge). 6. Ränge Die Ränge der Gilde regeln u. a., wer wie viel Zugriff auf unsere Gildenbank hat und wer befördern darf. Beförderungen finden durch den Gildenpatriarch und die Gildenfürsten, nach Beschluss des Höllensenats, statt. Mögliche Faktoren für Beförderungen können Dauer der Mitgliedschaft, Aktivität, Hilfsbereitschaft, Auftreten, Anmeldung auf dieser Webseite (ab Höllenritter sowieso) und ggf. eine Vorstellung im Webforum (Mitglieder stellen sich vor / Eure Chars), sowie Spielerfahrung sein. Der häufigste Grund für Degradierungen ist Inaktivität. Damit ist nicht der Urlaub oder so gemeint, sondern Abwesenheiten von 6 Wochen. Degradierungen werden nur vom Gildenpatriarch und den Gildenfürsten durchgeführt. Im Normalfall landen inaktive Member zunächst in „Kriegeranwärter oder Höllenreservist“ (je nach Rang siehe oben). Sollte die Inaktivität 2 Monate dauern und der Gildenführung keine Begründung bekannt sein, wird der Char aus der Gilde entfernt (siehe hierzu auch Punkt 3). Massive Verstöße gegen die Gildensatzung können nach Beschluss des Höllensenats zur Degradierung, bis hin zur Entlassung aus der Gilde, führen. Hier sollte jedoch im Vorfeld schon Gespräche/Supervisionen mit der Vertrauensperson (siehe Zusatzränge) und dem betreffenden Mitglied geführt worden sein! Zum sofortigen Ausschluss aus der Gilde (nach Senatsbeschluss) führen Betrug und Schnorren! Bei „Thralls Höllenkriegern“ gibt es folgende Ränge: - Kriegeranwärter Jeder „Neue“ landet zunächst einmal bei den Anwärtern, um Thralls Höllenkrieger kennen zu lernen. Der Höllensenat wird die Anwärter in der ersten Zeit beurteilen, ob diese tatsächlich in die Gilde passen. Die endgültige Aufnahme zum Höllenkrieger erfolgt NICHT nach einer festgelegten Zeit, sondern nach oben angegebenen Kriterien. Kriegeranwärter haben noch keinen Zugriff auf die Gildenbank! Außerdem werden diesen Rang Gildenmitglieder (ab Höllenkrieger) zugeordnet, die sich für eine längere Spielunterbrechung abgemeldet haben. Nach ihrer Rückkehr werden sie in ihren alten Rang befördert. Grundsätzlich werden alle Gildenmitglieder, deren Account gehackt wurde, solange auf diesem Rang zurückgestuft, bis der Zugang wieder sicher ist. Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz der Gildenbank! Kriegeranwärter können noch keine Twinks in die Gilde einladen lassen. - Der Höllenkrieger Herzlichen Glückwunsch! Wer es in den Rang der Höllenkrieger geschafft hat, ist schon mal ein fester Bestandteil der Gemeinschaft „Thralls Höllenkrieger“ und hat erstmals eingeschränkten Zugriff auf die Gildenbank! Ab diesem Rang können Twinks in die Gilde eingeladen werden! - Der Höllenknappe Die Höllenknappen sind die Vollmitglieder der Gilde. Die Knappen erhalten schon weiter reichenden Zugriff auf die Gildenbank. Es wird auch erwartet, dass man ab diesem Rang (in den höheren Rängen sowieso) auf die „kleinen“ Mitglieder aufpasst und ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wann immer das möglich ist. Denkt immer daran: „JEDER“ hat einmal klein angefangen. - Der Höllenritter Höllenritter sind Mitglieder, die sich durch Aktivität und Hilfsbereitschaft ausgezeichnet haben. Sie haben noch weiter reichenden Zugriff auf die Gildenbank. Des Weiteren sind Höllenritter befugt Empfehlungen für Beförderungen an den Höllensenat auszusprechen. - Der Höllenbaron Höllenbarone sind Mitglieder der Gilde, die schon länger dabei sind, bzw. sich um die Gilde in besonderer Form verdient gemacht und sich mehrfach durch Aktivität und Hilfsbereitschaft ausgezeichnet haben. Sie haben vollen Zugriff auf die Gildenbank! Des Weiteren sind Höllenbarone befugt, neue Gildenmitglieder einzuladen und aufzunehmen. Es wird jedoch erwartet, dass die neuen Anwärter dann über die Gilde und diese Webseite aufgeklärt werden (siehe dazu das Forum zur Aufnahme im Bereich „Aktuelles“)! Grundvoraussetzung ab diesem Rang ist die Anmeldung auf der Gildenwebseite! - Der Höllengraf Lange dabei (gehört zum Inventar); mehrfach bewährt und versteht sich mit allen; Ist ein guter Problem- und Konfliktlöser, sowie eine gute Führungskraft! - Der Gildenfürst Die Gildenfürsten sind die Offiziere der Gilde. Ihre Anzahl sollte nicht mehr als 5 bis 9 Fürsten (je nach Gildengröße) betragen. Der Gildenpatriarch ernennt die Gildenfürsten. Die Gildenfürsten sind zuständig für das „Befördern“ und „Degradieren“ von Mitgliedern und die Durchsetzung und Umsetzung wichtiger Entscheidungen des Höllensenats. Die Gildenfürsten sind automatisch Mitglieder des Höllensenats! - Der Gildenpatriarch Der Gildenmeister „Patriarch“ ist in letzter Instanz Ansprechpartner für alle Belange und Probleme, die unsere Gilde betreffen. Des Weiteren stellt der Patriarch die Funktion eines Mitgliedes des Höllensenates dar und führt dessen Vorsitz. Der Gildenpatriarch hat grundsätzlich das Recht bei Entscheidungen des Höllensenats zum Schutz der Gildengrundidee ein „Veto“ einzulegen, kann allerdings mit einen Mehrheitsbeschluss von 70% durch die Vollversammlung des Höllensenats überstimmt werden! Der Gildenpatriarch benennt verantwortungsvolle Posten wie u. a. seine Stellvertreter, Pressesprecher, Schatzmeister etc. und ernennt die Gildenfürsten, sowie die „gewählten“ Höllensenatoren! Zusatzränge - Der Höllenreservist Dieser Rang ist den Twinks der Mitglieder vorbehalten. Außerdem werden diesen Rang Gildenmitglieder (ab Höllenbaron) zugeordnet, die sich für eine längere Spielunterbrechung abgemeldet haben. Nach ihrer Rückkehr werden sie in ihren alten Rang befördert. Der Zugriff auf die Gildenbank ist nur beschränkt möglich! - Der Höllensenat Der Höllensenat ist der „Zusammenschluss“ aus Gildenpatriarch, sowie Gildenfürsten und gewählten Vertretern der Gildenmitglieder! Bis die benötigte Mitgliederzahl erreicht ist, stellen der Gildenpatriarch und die Gildenfürsten den Höllensenat! Der Mitgliedervertreter werden ab einer Mitgliederzahl von 30 Accounts durch Abstimmung hier auf der Webseite von allen stimmberechtigten Gildenmitgliedern gewählt! Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von Höllenkrieger bis Höllengraf! Dem Höllensenat treten dann die 5 gewählten Mitglieder aus diesen Rängen bei. Bei steigender Mitgliederzahl bei „Thralls Höllenkriegern“ (etwa >70 ohne Twinks) werden die gewählten Mitgliedervertreter des Höllensenats auf vorerst 7 Vertreter erhöht. Weitere Senatsplätze sind möglich. Bei Bedarf können auch zusätzlich „Helfer des Höllensenats“ benannt werden (z.B. zur Durchführung von Events). Vorrangige Aufgaben des Höllensenats sind die Gildenführung, die Planung und Durchführung der Gildenevents, sowie die Mitgliederbetreuung! Beförderungsvorschläge werden bei den regelmäßigen Sitzungen und über das „Sonderforum des Senats“ besprochen und abgestimmt. Hierbei wird durch die „einfache Mehrheit“ der anwesenden Senatsmitglieder entschieden. Die Mitgliedervertreter werden jährlich gewählt. Bei Senatserweiterung oder offen gewordenen Posten wird ausschließlich für diese Plätze gewählt. Mitglieder des Höllensenats betreuen verschiedene Forenbereiche dieser Webseite. Der Höllensenat veröffentlicht durch den Protokollführer im Mitglieder-Forum für alle Höllenkrieger die aktuellen Beschlüsse der jeweiligen Senatssitzungen. Eine Transparenz soll dadurch sicher gestellt werden! Der „Höllensenator“ ist ein eigener Rang bei den gewählten Vertretern. Dieser hat einen sehr beschränkten Zugriff auf die Gildenbank, da die Mitglieder sich ja auch aus niedrigeren Rängen rekrutieren! Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen weiteren Char in der Gilde zu haben mit einem regulären Rang! Dieses ist jedoch keine Grundvoraussetzung! Über die Beförderungen der gewählten Senatsmitglieder stimmt der gesamte Höllensenat natürlich nicht ab! Hierüber entscheiden die Gildenfürsten und der Gildenpatriarch! Der „Senatsvorsitzende“ ist der Gildenpatriarch. Seine 2 Stellvertreter (je ein Gildenfürst und ein gewählter Höllensenator) werden durch die Vollversammlung des Höllensenats gewählt und müssen zusammen mit allen Senatsmitgliedern im Forum (Rubrik: „Der Senat stellt sich vor “) aufgelistet werden. Solange noch keine gewählten Senatoren vorhanden sind, wir der Senatsvorsitz lediglich durch einen Stellvertreter aus den Reihen der Gildenfürsten gestellt! Jedes Senatsmitglied hat die Verpflichtung, ständig ein offenes Ohr für die Anwärter zu haben und bei Problemen zu unterstützen. Bei Problemen, für Anregungen und auch bei Beschwerden steht der Höllensenat den Mitgliedern immer gerne zur Verfügung! Der Höllensenat ist außerdem fester Ansprechpartner der „Vertrauensperson(en)“. - Der Pressesprecher Diese Position ist derzeit nicht besetzt. Der Pressesprecher und sein Stellvertreter, ist grundsätzlich ein Höllensenator! Die Ernennung erfolgt auf Freiwilligenbasis durch den Höllenpatriarchen. Der Pressesprecher ist das offizielle Sprachorgan der Gilde! Ferner ist der Pressesprecher für unsere Werbeaktionen ingame zuständig und führt diese aus! Er ist maßgeblich an den großen Gildenevents beteiligt und koordiniert deren Durchführung! Er verwaltet dazu die Eventkasse des Höllensenats und stellt die Transparenz der Ausgaben für die Gilde sicher! Der Pressesprecher ist im Forum „Der Senat stellt sich vor“ aufzuführen. - Die Vertrauensperson Dieser Posten ist derzeit nicht besetzt. Die Vertrauensperson und ggf. deren Stellvertreter kennen viele in RL vielleicht noch aus der Schule (Vertrauenslehrer). Sie übernimmt die wichtigen Gespräche wie Anmerkungen etc. oder spricht mit Euch, wenn es Probleme gibt, bietet wenn nötig Supervisionen an oder vermittelt zwischen Euch und dem Höllensenat. Die Vertrauensperson muss sich nicht aus den Reihen des Höllensenats rekrutieren und basiert auf Freiwilligenbasis! Sie hält engen Kontakt zum Höllensenat. Die Vertrauensperson ist unter dem Forum „Der Senat stellt sich vor“ aufzuführen. - Der Schatzmeister Der Schatzmeister und sein Stellvertreter verwaltet das Vermögen der Gilde und die Gildenbank. Er legt die Ordnung der Gildenbank fest und ist für das Ressourcenmanagement zuständig. Ein Schatzmeister ist grundsätzlich ein Gildenfürst und wird aus dem Kreis der Gildenfürsten gewählt! Diese Position ist derzeit nicht besetzt. Die Aufgabe des Schatzmeisters wird im Moment kommissarisch von „Radig“ ausgeübt. Nach der Wahl des Schatzmeisters und seines Stellvertreters unter den Gildenfürsten, sind diese im Forum „Der Senat stellt sich vor“ aufzuführen. Er ist berechtigt zum Wohlergehen der Gilde, in regelmäßigen Abständen eine Inventur der Gildenbankfächer durchzuführen und unbenötigte oder überflüssige Gegenstände im Auktionshaus für die Gildenkasse zu versteigern. Der Höllensenat (Pressesprecher) erhält für die Durchführung der Gildenevents und deren Sonderausgaben (z.B. Eventpreise) einen monatlichen Betrag von 100g aus dem Gildenvermögen durch den Schatzmeister. Bei Bedarf kann dieser Betrag durch Beschluss des Höllensenats erhöht werden! 7. Veranstaltungen/Events „Thralls Höllenkrieger“ ist eine Fungilde! Im Rahmen dessen versucht der Höllensenat neben Werbeaktionen für die Gilde, auch attraktive größere Events (je nach Interesse und Gildengröße) mit interessanten Eventpreisen anzubieten! Der Höllensenat ist der Meinung, dass auch feste „Ini- und Raidtermine“ dem Status einer Fungilde nicht entgegenstehen! Grundsätzlich wäre die Möglichkeit einer „lockeren Arenagruppe“ möglich. Der Höllensenat ist im dafür erstellten Forum über Anregungen und Vorschläge dazu immer dankbar! 8. Satzungsänderungen Änderungen der Gildensatzung werden vom Höllensenat genehmigt. Hierbei gilt das erwähnte „Vetorecht“ des Gildenpatriarchen oder bei Abwesenheit einer seiner ernannten Stellvertreter! Der Höllensenat entscheidet im Voraus über den Inhalt dieser Gildensatzung, da in einem kleinen Kreis von Verantwortlichen einfacher etwas zu erreichen ist, als wenn jedes Gildenmitglied seine Meinung zu den Änderungen dazu gibt. Kritik an der Gildensatzung kann natürlich jeder äußern, diese wird notiert und bei der nächsten Senatsversammlung berücksichtigt. 17.07.2010, Der Gildenpatriarch Zuletzt bearbeitet am: 16.12.2010 02:31 Uhr. |
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