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Änderungen in den Gildengrundregeln

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Veröffentlich am: 14.07.2012, 18:52 Uhr
Auf der Offi Konferenz vom 04.07.2012 wurden folgende Gildengrundregeln geändert:


§3
Die Grundregeln der Gilde sind in ihrer Aussage abänderbar oder Löschbar

Absatz 1 Gültigkeit
a) Das GGR tritt in Kraft am 26.08.2011 mit Abschluss der Offi – Konferenz
b) Das GGR gilt so lang wie die Gilde besteht

Absatz 2 Erlischung
a) Das GGR Erlischt mit Schließung der Gilde
b) Das GGR erlischt mit Amtieren eines Neuen Gildenmeisters so fern er dies möchte.


§5
Jeder Spieler der Interesse hat der Gilde beizutreten hat das Recht einen Invite zu bekommen sofern er die Richtlinien erfüllt.

Absatz 1 Die Richtlinien gelten als Erfüllt
a) Wenn der Spieler mindestens LVL 10 ist
1) Ausnahmen können Bekannten und Freunden unter Umständen Gemacht werden
b) Der Spieler nicht einer Gildensperre unterliegt

Absatz 2 Die Richtlinien gelten als Nicht Erfüllt
a) Wenn der Spieler nicht 10 ist und nicht dem §5 Abs. 1a 1 unterliegt
b) Der Spieler einer Gildensperre unterliegt


§8
Der Gildenmeister ist die Oberste Rechtsführende Gewalt

Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Gründung der Gilde
b) entfällt
c) entfällt


Absatz 2 Der Gildenmeister ist Berechtigt
a) Alle Wichtigen Entscheidungen zum Wohle der Gilde zu Treffen
b) Member zu Verwarnen und ihnen eine Gildensperre aufzuerlegen
c) Jegliche Beförderungen und Degradierungen vorzunehmen
d) Die Raidplanung durchzuführen (außer Kraft gesetzt)
e) Er ist berechtigt ins Raid Geschehen einzugreifen
f) Durchsetzung und Einhaltung der Gildensatzung
g) Seinen Co Leader zu Entlassen
h) Seine Offiziere zu Entlassen
i) Einen Member Nach Mehreren Verwarnungen zu verweisen (Außer er Steht unter Schutz des §9 Abs. 3 des GGR)

Absatz 3 Das Amt des Gildenmeisters Erlischt
a) Mit der Auflösung der Gilde
b) entfällt
c) Mit seinem Eigenen Rücktritt
d) Bei Machtmissbrauch


§10
Der Co Leader ist die 2. Oberste Rechtsführende Gewalt! Er steht unter der Anweisung des Gildenmeisters.

Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Ernennung durch den Gildenmeister
b) Nach einer 7 Tägigen Wahl mit einer klaren Stimmenmehrzahl

Absatz 2 Der Co Leader ist Berechtigt
a) Member zu Verwarnen
b) Member einzuladen
c) Die Gildensatzung durchzusetzen und zu Wahren
d) Einen Offizier mit Aussagekräftiger Begründung zu Entlassen
e) Bei Gildenveränderungen Mitzuwirken und Mitzuentscheiden

Absatz 3 Das Amt Erlischt
a) Mit Entlassung durch den Gildenmeister
b) Mit Auflösung der Gilde
c) Mit dem Rücktritt des Co Leaders