Gildengrundregeln (GGR)
Sorcerius

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Gildengrundregeln (GGR)
§1
Die Würde jedes Spielers ist Unantastbar!
Sie zu achten und zu Schützen ist die Verpflichtung jedes Members und der Gildenleitung.
§2
Jeder Member und jeder der Gildenleitung ist gleich vor den Regeln der Whispering Shadows
Jeder Member egal welcher Rang oder Stand in der Gilde ist zur Einhaltung der Regeln und Gesetze verpflichtet das Strafrecht gilt hierbei auch für alle.
Jeder Member ist Verpflichtet die Gildensatzung zu kennen und sie zu wahren!
§3
Die Grundregeln der Gilde sind in ihrer Aussage abänderbar oder Löschbar
Absatz 1 Gültigkeit
a) Das GGR tritt in Kraft am 26.08.2011 mit Abschluss der Offi – Konferenz
b) Das GGR gilt so lang wie die Gilde besteht
Absatz 2 Erlischung
a) Das GGR Erlischt mit Schließung der Gilde
b) Das GGR erlischt mit Amtieren eines Neuen Gildenmeisters so fern er dies möchte.
§4
Jeder neue Member hat sich einer 7 Tägigen Probezeit zu unterziehen. Bei Bestehen ist er als Vollwertiges Gildenmitglied aufzunehmen. Bei nicht Bestehen ist er sofort der Gilde zu verweisen!
Absatz 1 Probezeit Bestanden
a) Sie gilt als Bestanden wenn der Spieler die Gildengrundsätze akzeptiert
b) Sie gilt als Bestanden wenn der Spieler aktiv am Gildengeschehen Teilnimmt
Absatz 2 Probezeit gilt nicht bestanden
a) Bei Groben Verstößen gegen die GGR und den Gildengrundsatz
b) Bei Inaktivität
c) Bei Verlassen der Gilde in der Probezeit
§5
Jeder Spieler der Interesse hat der Gilde beizutreten hat das Recht einen Invite zu bekommen sofern er die Richtlinien erfüllt.
Absatz 1 Die Richtlinien gelten als Erfüllt
a) Wenn der Spieler mindestens LVL 10 ist
1) Ausnahmen können Bekannten und Freunden unter Umständen Gemacht werden
b) Der Spieler nicht einer Gildensperre unterliegt
Absatz 2 Die Richtlinien gelten als Nicht Erfüllt
a) Wenn der Spieler nicht 10 ist und nicht dem §5 Abs. 1a 1 unterliegt
b) Der Spieler einer Gildensperre unterliegt
§6
Der Ruf der Gilde ist um jeden Preis zu wahren! Bei nicht Einhaltung zieht dies einen Gildenausschluss mit einer Gildensperre nach sich!
§7
Wir respektieren uns alle Beleidigungen und Rassismus werden nicht geduldet! (Bezug auf §1 des GGR)
§8
Der Gildenmeister ist die Oberste Rechtsführende Gewalt
Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Gründung der Gilde
Absatz 2 Der Gildenmeister ist Berechtigt
a) Alle Wichtigen Entscheidungen zum Wohle der Gilde zu Treffen
b) Member zu Verwarnen und ihnen eine Gildensperre aufzuerlegen
c) Jegliche Beförderungen und Degradierungen vorzunehmen
d) Die Raidplanung durchzuführen (außer Kraft gesetzt)
e) Er ist berechtigt ins Raid Geschehen einzugreifen
f) Durchsetzung und Einhaltung der Gildensatzung
g) Seinen Co Leader zu Entlassen
h) Seine Offiziere zu Entlassen
i) Einen Member Nach Mehreren Verwarnungen zu verweisen (Außer er Steht unter Schutz des §9 Abs. 3 des GGR)
Absatz 3 Das Amt des Gildenmeisters Erlischt
a) Mit der Auflösung der Gilde
b) entfällt
c) Mit seinem Eigenen Rücktritt
d) Bei Machtmissbrauch
§9
Entfällt
§10
Der Co Leader ist die 2. Oberste Rechtsführende Gewalt! Er steht unter der Anweisung des Gildenmeisters.
Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Ernennung durch den Gildenmeister
b) Nach einer 7 Tägigen Wahl mit einer klaren Stimmenmehrzahl
Absatz 2 Der Co Leader ist Berechtigt
a) Member zu Verwarnen
b) Member einzuladen
c) Die Gildensatzung durchzusetzen und zu Wahren
d) Einen Offizier mit Aussagekräftiger Begründung zu Entlassen
e) Bei Gildenveränderungen Mitzuwirken und Mitzuentscheiden
Absatz 3 Das Amt Erlischt
a) Mit Entlassung durch den Gildenmeister
b) Mit Auflösung der Gilde
c) Mit dem Rücktritt des Co Leaders
§11
Der Offizier ist die Säule und Stütze die das Dach der Gilde zusammenhält. Er Steht unter Anweisung des Co Leaders und des Gildenmeisters.
Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Ernennung durch den Gildenmeister
b) Durch einen Genormten durchlaufenen Bewerbungszyklus
Absatz 2 Der Offizier ist Berechtigt
a) Member zu Verwarnen in Mündlicher Form
1. Bei eklaten Verstößen auch schriftlich
b) Member einzuladen
c) Die Gildensatzung durchzusetzen und zu Wahren
d) An Gildenveränderungen Mitzuwirken und Mitzuentscheiden
Absatz 3 Das Amt Erlischt
a) Mit Entlassung durch den Gildenmeister
b) Mit Auflösung der Gilde
c) Mit Entlassung durch den Co-Leader
1) Im Gesonderten Fall darf der Gildenmeister diese Entscheidung rückgängig machen!
d) Mit Dem Rücktritt von dem Posten
§12
Der Gildenmeister und der Co-Leader haben das Recht bei Eklaten Verstößen gegen das GGR eine Schriftliche Verwarnung zu erteilen. Diese ist mit erhalt Rechtskräftig!
Absatz 1 Ermahnung
a) Wird erteilt beileichten Verstoß gegen den Gildengrundsatz oder das GGR
b) Sie Besteht über eine Dauer von 2 Wochen
c) Nach Ablauf und nicht eintreten des §12 Abs. 2 ist die Verwarnung verwirkt
Absatz 2 Verwarnstufe I
a) Wird erteilt bei Groben Verstoß gegen den Gildengrundsatz oder das GGR
b) Erteilung nur Möglich nach in Kraft treten von §12 Abs. 2
c) Sie Besteht über eine Dauer von 3 Wochen
d) Nach Ablauf und nicht eintreten des §12 Abs. 3 ist die Verwarnung verwirkt
Absatz 3 Verwarnstufe II
a) Wird erteilt bei Erneuten Verstößen gegen die Gildensatzung und das GGR
b) Erteilung nur Möglich nach in Kraft treten von §12 Abs. 2
c) Mit Erteilung der 2. Verwarnung wird die Gültigkeit auf 4 Wochen Hochgesetzt beginnend mit in Kraft treten der 2. Verwarnung.
d) Verwarnung erlischt nach der Dauer und bei Nicht eintreten des §12 abs. 4
Absatz 4 Verwarnstufe III
Wird erteilt wenn die Entsprechende Person immer noch keine Besserung zeigt
Verwarnstufe III zieht ein Gespräch mit der Gildenleitung nach sich
Im Ernstfall ist ein Member mit Verwarnstufe III unverzüglich zu Entlassen
Bei Entlassung ist eine Gildensperre Anzusetzen
§13
Jedes Vollwertiges Gildenmitglied ist berechtigt sich Gegenstände aus der Gildenbank zu nehmen!
Absatz 1 dieses Recht trifft nicht
a) Wenn sich der Member in der Probezeit befindet
b) Der Member nur Rausnimmt und nix Reinlegt
c) Bei Bank Diebstahl
Absatz 2 Bankdiebstahl
Bankdiebstahl Trifft zu wenn der Betreffende Member nur Rausnimmt und nix Beiträgt zur Gildenbank. In diesem Falle Können die Entnahme Rechte Entzogen werden und die Person Verwarnt werden.
Absatz 3 Gold
Kein Member hat Anrecht auf Gold aus der Gildenbank. Das Gold in der Gildenbank dient allein zum Kauf neuer Bankfächer. Sowie für Reparaturen und Neukauf von Materialien. Zur Entnahme sind ausschließlich die Bankverantwortlichen berechtigt!
§14
Der Gildenmeister ist Berechtigt eine Gildensperre Auszurufen
Absatz 1 Das Recht trifft zu
a) Bei Verwarnstufe III
b) Bei Verstoß gegen §6 und den Gildengrundsatz
Absatz 2 Es kann Aufgehoben werden
a) Wenn sie zu Unrecht ausgerufen wurde
b) Der Member Besserung seines Verhaltens zeigt
§15
entfällt
§16
Ein Member der Mehr als einen Monat Inaktiv ist hat dies der Gildenleitung zu melden und als Urlaub zu beantragen. Dies ist Möglich per Post oder durch das Gildenforum. Nicht gemeldete Inaktivitäten die die ein Monat Grenze Überschreiten können vom Gildenmeister Entlassen werden. Bei Twinks gilt des selbe wenn Sie länger als 3 Monate inaktiv sind.
§17
Mobbing welches sich gezielt gegen Einzelne Personen in der Gilde richtet und von anderen Gildenmembern ausgelöst wurde wird nicht geduldet. Permanente Anspielungen auf Equipe, DPS, Charaktereigenschaften der Person sind VERBOTEN. Eine Missachtung dieser Regelung führt zu einer Verwarnung und kann bei Höher gestellten Membern zur Amtsenthebung führen.
§18
Allen Personen die ein höher Gestelltes Amt haben Sprich Gildenleitung und Klassenleiter ist mit einer gewissen Art von Respekt gegenüber zu treten. Diese Personen halten schließlich alles am laufen und da kann man etwas dankbarkeit zeigen. Missachtung der Regel kann zu einer Verwarnung führen.
§19
Gilde geht uns alle an Daher ist eine Teilnahme an der Gildenkonferenz PFLICHT. Member die zur Gildenkonferenz verhindert sind müssen dies in Ihrem Einladestatus kennzeichnen (Abgelehnt). Member die den Einladestatus „Angenommen“ im Kalender stehen haben und nicht erscheinen Verstossen gegen diese Regel. Genauso verstossen Member die Ihren Einladestatus weder auf Angenommen noch auf Vorläufig oder Abgelehnt gesetzt haben.
§20
Jeder Member der Gilde unterliegt einer Informationssperre. Dies Bedeutet es ist Membern untersagt Gildeninformationen nach Außen zu Tragen. Dazu Zählen alle Beschlüsse der Offizierskonferenzen sowie Beschlüsse der Gildenkonferenz. Außerdem ist es verboten Inhalte aus dem Gildenchat die mit zukünftigen Plänen oder Vorhaben der Gilde zu tun haben an Dritte Personen weiterzurechen.
Ein Verstoss der Regel wird je nach schwere bestraft. Die bestrafung geht bis zum Gildenrauswurf mit Gildensperre.
Die Regeln des GGR’s sind Bindend Für jeden Spieler.
Auf Antrag dürfen Regeln hinzugefügt werden!
Zuletzt bearbeitet am: 09.12.2012 16:53 Uhr.
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