Loginstatus: Nicht eingeloggt · Einloggen

Änderung des §5 des GGR

AutorNachricht
Veröffentlich am: 21.04.2012, 11:18 Uhr
§5
Jeder Spieler der Interesse hat der Gilde beizutreten hat das Recht einen Invite zu bekommen sofern er die Richtlinien erfüllt.

Absatz 1 Die Richtlinien gelten als Erfüllt
a) Wenn der Spieler mindestens LVL 25 ist
1) Ausnahmen können Bekannten und Freunden unter Umständen Gemacht werden
b) Der Spieler nicht einer Gildensperre unterliegt

Absatz 2 Die Richtlinien gelten als Nicht Erfüllt
a) Wenn der Spieler nicht 25 ist und nicht dem §5 Abs. 1a 1 unterliegt
b) Der Spieler einer Gildensperre unterliegt