Außer Kraft Setzung des §9 des GGR
Sorcerius

100
Angemeldet seit: 13.02.2011
Beiträge: 140
|
Liebe Member,
da die Gildenleitung aktuell in Ihren momentanen Besetzungen in komplett allen Dingen uneinig ist und auf Grund dessen Entscheidungsmäßig auf den 0 Punkt geraten ist. Wird diese Regel zum Schutz vor Missbrauch auf unbestimmte Zeit Außer Kraft gesetzt. Dies ist nicht mit den Offis Abgesprochen sondern eine reine Vorsichtsmaßnahme da die Vertrauenswürdigkeit in der Gildenleitung selbst untereinander nicht mehr beständig ist.
Auf Grund dieser Begründung ist es das außerordentliche Recht des Gildenmeisters diese Vorsichtsmaßnahme mit sofortiger Wirkung zu ergreifen.
4 Gründungsmitglieder der Gilde haben dieser Maßnahme zugestimmt
§9 (Außer Kraft gesetzt)
Stellt ein Member bei einer Gildenversammlung die Vertrauensfrage an den Gildenmeister so ist der Co Leader Verpflichtet die Vertrauenswahl einzuleiten! Hierbei bekommt jeder Member Per Post einen Wahlzettel auf dem Er Entscheiden kann ob er seinen Gildenmeister noch vertraut oder nicht. Die Wahl darf Max. 3 Tage dauern! Sollte nach der Wahl der Gildenmeister Die Mehrheit der Ja stimmen erzielt haben so darf er im Amt bleiben. Falls der Gildenmeister die Mehrheit an Nein Stimmen erzielt hat muss der Gildenmeister die 7 Tägige Gildenmeister-Neuwahl einleiten zu der er selbst nicht Antreten darf! Seine Amtszeit erlischt mit Verkündung des Wahlergebnisses der Gildenmeisterwahl.
Absatz 1 Vertrauensfrage darf Gestellt werden
a) Wenn der Member seinen Gildenmeister nicht mehr in der Lage sieht das Amt fort zu führen.
b) Wenn der Member der Meinung ist der Gildenmeister handelt durch Bevorzugung
c) Wenn der Member der Meinung ist der Gildenmeister Missbraucht seine Macht
d) Der Member der Meinung ist der Gildenmeister investiert nicht die Genormte Zeit in die Gilde.
Absatz 2 Dauer
a) Eine Vertrauensfrage darf nur einmal Aller Viertel Jahre Gestellt werden.
Absatz 3 Die Vertrauensfrage ist ungültig
a) Wenn sie aus Scherz gestellt wird
Absatz 3 Kickschutz
Der Member der die Vertrauensfrage gestellt hat unterliegt dem Absoluten Kickschutz – Recht. Er Darf nicht Gekickt werden aus Gründen der Vertrauenswahl! Er Erlischt mit Beendigung der Vertrauenswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gildenmeister
Zuletzt bearbeitet am: 22.04.2012 22:57 Uhr.
|
|
Für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor verantwortlich.
World of Warcraft and Blizzard Entertainment are trademarks or registered
trademarks of Blizzard Entertainment in the U.S. and/or other countries.
© 2009-2025
wowgilden.net · Based on a design by iGuildTemplates.