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Regelwerk Gildenbank

Zur Gildenbank wurde folgendes Regelwerk erstellt:

1. Alle Inhalte und jegliche Einlagerungen sind so administriert, dass die Rechteverwaltung die jeweilige persönliche Zugriffsregelung darstellt. Davon abweichend kann mit dem zuständigen Verwalter (derzeit Gildenleitung)eine Sonderregelung getroffen werden.

2. Es muss zwingend eine Gegenleistung für eine Entnahme erbracht werden. Diese ist prinzipiell in Form einer Goldzahlung zu entrichten, sofern nichts anderes mit dem Verwalter vereinbart wurde. Die Sanktionierung bei einer Zuwiderhandlung liegt hierbei allein bei der Gildenleitung welche mit der Verwaltung Rücksprache hält.

3. Eine Einlagerung kann jederzeit von allen Mitgliedern unabhängig des Rangs erfolgen. Hierbei muss beachtet werden, dass lediglich eine Einlagerung nützlicher und dienlicher Dinge abläuft. In besonderen Fällen kann eine Einlagerung ebenfalls eine Kapitalauszahlung nach sich ziehen.

4. Das primäre Ziel des Regelwerks bzgl. Gildenbank ist es, das Kapital der Gilde vor Verlusten zu bewahren und gleichzeitig eine günstigere Versorgung der Mitglieder zu gewährleisten, als sie das Auktionshaus hergibt.

5. Aufgrund der Tatsache, dass die Auktionshauspreise variabel sind und lediglich einen Richtwert darstellen ist die Aufstellung einer Preisliste für eine Entnahme nicht nötig. Es obliegt alleine dem Empfänger der Güter einen angemessenen Goldgegenwert zu Gunsten der Gildenbank einzuzahlen. Im Regelfall sollte keine Überprüfung davon stattfinden, da innerhalb der Gilde ein Grundvertrauen vorherschen muss.

6. Um die unter 4. genannten Ziele zu erreichen ist eine gelegentliche Sach-/Kapitalspende sehr erwünscht

7. Sollte ein Gildenmitglied seinen erlernten Beruf einbringen wollen zu Gunsten der Gildenbank, steht dem Mitglied eine entsprechende Vergütung zu. Die Form ist frei zwischen genanntem Mitglied und Verwalter verhandelbar, sofern dies 4. berücksichtigt.

8. Die Gildenbankverwaltung hat sich gegenüber der Gildenleitung zu verantworten und begleitet mindestens den Rang "Offizier".

9. Sollten Komplikationen entstehen tritt die Gildenleitung bzw. Vertreter als Vermittler auf.

10. Die Gildenleitung kann in jede Situation eingreifen und ihr obliegt die letzte Entscheidung.