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Gildensatzung von Lichtbringer

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Veröffentlich am: 16.04.2011, 02:32 Uhr
Gildenregeln

§1. Auf den freundlichen und höflichen Umgang ist zu achten.

1. Gildenmitglieder sind nicht zu beleidigen oder abwertend zu behandeln.

2. Der Gildenchat ist kein Chat um andere Spieler zu beleidigen

3. In Gruppenchat, Raid Chat und Bilzzard-Chats (Handel-, Allgemeinchat, usw.), sowie im TS, sind keine Gastspieler, andere Spieler direkt zu beleidigen oder zu beschimpfen.



§2. Main und Twinks

1. Jedes Mitglied kann unbegrenzt viele Twinks in der Gilde haben.

2. Der Mainchar ist als solches kenntlich zu machen.

3. Twinks sind mit einem Verweis auf den Mainchar kenntlich zu machen.

4. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Gildenmeister oder den Gildenverwaltung. Änderungen, falsche oder fehlende Kennzeichnung sind bei diesen zu melden.

5. Jeder Spieler ist hier für selber zuständig, nicht kenntlich gemachte Chars können aus der Gilde geworfen werden.



§3. Beförderungen und Gildenbank

1. Die Beförderung und Zugriffsrechtsverteilung auf das Gildenfach unterliegt den Gildenmeister und der Gildenverwaltung. Die Raidleitung hat hier nur eine beratende Funktion.

2. Bankzugriffsrechte erhält man durch Beförderungen. Erweiterte Zugriffe können beim Gildenmeister oder der Gildenverwaltung erfragt werden.

3. Das teilweise oder vollständige Lehrräumen der Gildenbank ist verboten! Ausnahmen sind von der Gildenverwaltung in Falle der Gildenleitung vom Gildenmeister bzw. Stellvertreter zu erfragen.



§4. Die Gildenleitung unterteilt sich in Gildenverwaltung und Raidleitung

1. Die Gildenverwaltung ist mit der Gildenverwaltung beauftragt.

Dies umfasst:

a. Rangverwaltung

b. Bankverwaltung

c. Disziplinarverwaltung

d. Rekrutierung

e. TS Administration, Gilden Homepage Adminstration

f. Sonstige Dinge





2. Die Raidleitung ist mit der Planung und Durchführung von Raids beauftragt.

Dies umfasst:

a. Zeitplanung und Terminfestlegung

b. Spielerauswahl

c. Gearcheck

d. Loot Verteilung

e. Raiderklärung



3. Der Gildemeister ist sowohl in der Gildenverwaltung als auch in der Raidleitung und Oberster Gildenleiter. Ihm obliegt die Beförderung zum Gildenrat (Gildenverwaltung), Raidleiter (Raidleitung) sowie dessen Degradierung. Er hat bei allen Entscheidungen ein Vetorecht.



§5. Gildentreffen

1. An Gildentreffen hat jedes Mitglied teilzunehmen.

2. Gildentreffen werden 2 Wochen vorher als solche bekannt gegeben. Bitte Ingame-Kalender beachten

3. Bei Verhinderung ist dies den Gildenmeister oder Gildenleitung mitzuteilen.



§6. Teilnahme an Raids

1. Jeder Mainchar der das Itemlvl 346 erreicht hat, hat mindestens einmal wöchentlich an einem Regulären Catalysem Raid Teilzunehmen.

2. Reguläre Catalysm Raids werden 2 Wochen mindestens 1 Woche vorher im Kalender bekannt gegeben.

3. Jeder Spieler hat sich im Kalender anzumelden. Anmeldungen sind bindend.

4. Anmeldungen mit Vorläufig haben nur zweit Anspruch auf Loot. Die Mitnahme kann verwehrt bleiben. Wer sich vorläufig anmeldet und zu der besagten Zeit On ist, ist verpflichtet auch mit zu kommen wenn er benötigt wird.

5. In Absprache mit der Raidleitung können auch Twinks stellvertretend für den Mainchar mitgenommen werden.

6. Spieler können bei Überbelegung nicht mitgenommen werden, diese Anmeldung gilt jedoch als Teilgenommen in sinne §6 Abs.1. Wenn kein Catalysem Raid in einer Woche stattfindet gilt &6 Abs. 1 nicht. Wenn nur 1 Raid stattfinden wird §6 abs1 auf.Jeder Mainchar der das Itemlvl 346 erreicht hat, hat mindestens einmal in zwei Wochen an einem Regulären Catalysm Raid Teilzunehmen.



§7. Loots in Raids

1. In jeden Catalysm Raid gibt es ein Plündermeister

2. Der Plündermeister wird von der Raidleitung bestimmt.

3. Der Plündermeister bestimmt die Lootverteilung nach den /rnd Mainloot Prinzip

4. Mainchars sowie Gastspieler haben Anspruch auf Mainloot.

5. Twinks, Neulinge und Mitglieder die sich als Vorläufig angemeldet haben, haben Secentloot

6. Mainloot besteht nur wen die Items zu der eingenommen Rolle passen sowie eine Verbesserung zum jetzigen Gear darstellt.

7. Der Plündermeister kann Ausnahmen bei der regulären Loot Verteilung machen. Diese muss er dem Raid begründen können.



§8. Verhinderung

1. Die Verhinderungszeit bezieht sich auf den Mainchar. Twinks werden nicht berücksichtigt!

2. Gildenmitglieder die länger als 1. Woche verhindert sind haben dies den Gildenmeister oder der Gildenleitung (bzw. in Forum) mindestens 1 Tag vorher Mitzuteilen.

3. Verhinderungsmitteilung durch Krankheit oder Arbeit können auch nachträglich erfolgen.

4. Die Begründung und Mittelung ist selbständig zu erbringen.

5. Verhinderungen über 6 Monate sind unzulässig.



§9. Verstöße gegen Blizzards WoW Regelungen und Verhaltenscodes

1. Es ist dieser Regelungen Folge zu leisten.

2. Cheaten und Acc hacken sind strengstens verboten.

3. Ein Verstoß von Gildenmitgliedern, ist GMs und der Gildenleitung mitzuteilen.



§10. Verstöße gegen die Gildenregeln

1. Verstöße gegen §1. haben je nach Schwere eine Verwarnung oder den sofortigen Gildenausschluss zur folge

2. Verstöße gegen §1-7 haben eine Verwarnung oder eine Degradierung zur Folge.

3. Eine dreimalige Verwarnung hat den Gildenausschluss zur Folge.

4. Verstöße gegen §8.

a. Eine unangekündigte Verhinderung hat eine Verwarnung und bei wiederholten Male eine Degradierung zur Folge.

b. Eine unangekündigte Verhinderung von mehr als 2 Monaten hat den Gildenausschluss zur Folge.

c. Verhinderungen von mehr als 6 Monaten hat ein Gildenausschluss zur Folge.

5. Verstöße gegen §9. Abs. 1 werden je nach Schwere mit Degradierung oder Gildenausschluss, wenn die Gilde in Mitleidenschaft gezogen wird immer mit Gildenausschluss bestraft.

6. Verstöße gegen §9. Abs. 2 werden mit sofortigen Gildenausschluss, TS Bann und HP Bann bestraft mit Möglichkeit einer Anfechtung auf der HP. Der HP Bann wird nach dieser Frist verhängt

7. Der Gildenmeister und die Gildenverwaltung können Bestrafungen verhängen. Gildenausschluss erfolgt nur durch den Gildenmeister und der Gildenleitung gemeinsam.

8. Neulinge werden, wenn sie verwarnt oder degradiert werden müssten, aus der Gilde geworfen.

9. Verwarnungen können mit Goldstrafen von 500 Gold bis 5000 Gold belegt werden. Die Verwarnung ist binnen 2 Wochen an die Gildenbank zu entrichten. Das nicht nachkommen dieser Zahlung hat ein Gildenausschluss zur Folge.

10. Drohungen an die Gilde, den Gildenmeister oder Gildenleitung, die Gilde aus verschiedenen Gründen zu verlassen, hat den sofortigen Gildenausschluss zur Folge.

11. Das Aufhetzungen von Spielern gegen die Gilde, das Schlechtmachen der Gilde oder einzelner Gildenmitglieder vor andern Spielern oder das Fragen von Gildenmitgliedern die Gilde aus Sachlichen wie Unsachlichen Grund zu verlassen; führt zu einem sofortigen Gildenausschluss, sowie in Nachweislichen Fall einen Tick beim GM.

12. Gildenbestrafungen können binnen 2 Wochen schriftlich in Forum angefochten werden.

13. Ein Widereintritt in die Gilde ist nur in begründeten Ausnahme fällen möglich.

14. Wenn ausgeschlossen Spieler unter andern Namen bzw. ACC Namen oder vortäuschen einer andern Identität, wieder in die Gilde aufgenommen werden und entdeckt werden, hat dies ein sofortigen Gildenausschluss mit GM Ticket zur Folge.



§11. Sonstiges

1. Mit dem Eintritt in die Gilde wird den Gildenregeln zugestimmt.

2. Änderungen sind der Gildenleitung vorbehalten.

3. Der Gildenmeister genehmigt diese Änderungen und stellt sie ins Forum.

4. Eine Änderung ist 1 Woche nach Bekanntgabe im Forum gültig.

5. Diese Gildenregeln sind vom Gildenmeister so anerkannt und können jederzeit ohne Ankündigung aufgehoben werden. Die Gildenregeln verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

6. Bei der Auflösung der Gilde verliert die Gildenregeln ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen von Blizzard gelten in diesem Fall. Das Inventar der Gildenbank sowie Gildengold geht im Besitz des ehemaligen Gildenmeisters über.

7. Sollte die Gildenregeln teilweise oder ganz gegen geltendes Recht oder Bestimmungen von Blizzard verstoßen oder dies in ferner Zukunft der Fall sein gelten die entsprechenden Punkte nicht oder ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

8. Die Gildenregeln besitzen keinen rechtskräftigen Charakter, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Auslegungsfehler Vorbehalten.