Ränge und Rechte
GildenrängeVox Draconis (Gildenleiter)
Die Vox Draconis (lat.: Stimme des Drachen) ist der Rang des Gildenleiters und dementsprechend mit allen Vollmachten ausgestattet.
Rang 1: Kriegsherr (Offizier)
Die Kriegsherren leiten Raids, Schlachtzüge, etc. und/oder übernehmen adminstrative Aufgaben innerhalb der Gilde, wie z.B. Verwaltung der Gildenbank oder des Teamspeak-Servers.
In Absprache mit dem (stellvertetenden) Gildenleiter können sie Beförderungen/Degradierungen von Gildenmitgliedern vornehmen und im Bedarfsfall auch Mitglieder aus der Gilde entfernen.
Kriegsherren haben uneingeschränkten Zugriff auf sämmtliche Bankfächer, sowie ein eigenes Fach, in welchem höherwertige Gegenstände und Materialien eingelagert werden (Offiziersfach).
Die Kriegsherrenposten sind nach Aufgabenbereichen limitiert und werden von der Gildenleiterin eingesetzt.
Rang 2: Drachenritter (Veteran)
Drachenritter sind Mitglieder, welche sich durch herausragendes Verhalten, sowie vorbildlichen Einsatz für und innerhalb der Gilde hervorgetan haben. Sie erhalten ein erhöhtes Lootrecht in der Gildenbank und können in das Offiziersfach einsehen.
Ggf. werden ihnen Neulinge anvertraut, welchen sie beratend zur Seite stehen.
Rang 3: Draconiter (Mitglied)
Draconiter sind vollwertige Gildenmitglieder ohne administrative Aufgaben.
Rang 4: Milizsoldat (Twink-Rang)
Dieser Rang ist für Twinks unter Level 60 gedacht.
Milizsoldaten erhalten Einsicht in alle Gildenbankfächer (außer dem Offiziersfach), können aber zunächst nur aus dem Twinkfach looten.
Dieser Rang wird zur Zeit noch nicht benutzt, wird aber bald in Kraft treten.
Rang 5: Aspirant (Anwärter)
Aspiranten können zum Schutz der Gildenbank zunächst keine Gegenstände aus der Gildenbank entnehmen, sondern müssen sich hierfür an die Offiziere wenden.
Aspiranten werden in der Regel, falls sie nicht negativ auffallen, nach zwei bis vier Wochen befördert (je nach Online-Aktivität).
Beförderungen:
Grundsätzlich kann jedes Mitglied (auch Aspiranten) sich selbst oder andere Mitglieder zur Beförderung empfehlen. Die Entscheidung liegt jedoch letztendlich bei der Gildenleitung und den Offizieren.
Eine Begründung für eine Beförderung, sollte aber in jedem Fall gegeben sein.
Mögliche Begründungen sind:
- Besondere oder häufige Teilnahme an Gruppenaktivitäten (z.B. Instanzen, Quests oder Schlachtfelder mit weiteren Gildenmitgliedern)
- Unterstützung anderer Gildenmitglieder durch Berufsfertigkeiten
- Positives Auffallen bei den Looteinzahlungen und - entnahmen in der Gildenbank
- etc.