Loginstatus: Nicht eingeloggt · Einloggen

Gildenregeln

AutorNachricht
Veröffentlich am: 19.05.2011, 22:23 Uhr
Regeln 1. Allgemeines

1.1 Der Name der Gilde lautet TheScums.

1.2 Gildenmeister (Ratsherr)

Qunn (Benny)


1.3 Gildenleitung (Ratsmitglied)

Siehe im Gildenverzeichnis



1.4 Die Gilde TheScums spielt auf dem Server Frostwolf und ist eine freie Gemeinschaft von Spielern,
die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen.

1.5 Das wahre Leben geht vor, allerdings sollte man das Gildenleben auch nicht vernachlässigen
und versuchen Terminzusagen einzuhalten oder sich gegebenenfalls bei der zuständigen Leitung abzumelden.

1.6 Jedes Gildenmitglied muss sich nach dem Eintreten in die Gilde mit dieser Satzung
vertraut machen. Unwissenheit oder Versäumnis ist keine Entschuldigung für eine Missachtung dieses Regelwerks.


2. Mitglieder

2.1 Jedes Mitglied hat die anderen Mitglieder immer mit Respekt zu behandeln.

2.2 Mobbing und Beleidigungen können zum Gildenausschluss führen.

2.3 Bei Problemen kann sich jedes Mitglied einem der Offiziere oder dem Gildenmeister anvertrauen und hierbei auf deren Neutralität vertrauen.

2.4 Sollte sich ein Mitglied ohne vorherige Ankündigung bei einer anderen Gilde bewerben,
so ist ein Ausschluss möglich. Ein gewünschter Gildenwechsel sollte vorab mit einem Offizier oder dem Gildenmeister geklärt werden.


3. Wahlen/Umfragen

3.1 Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme bei Wahlen oder Umfragen abzugeben.

3.2 Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung.

3.3 Bei Pattsituationen hat der Gildenmeister optional zwei Stimmen, im Normalfall eine.

3.4 Hat eine Wahl/Abstimmung Nein-Stimmen in Höhe von 50% von der Gesamtstimmabgabe, so ist diese abgelehnt.

3.5 Gildenmeister und Offiziere haben die Möglichkeit eine Abstimmung/Wahl vorweg oder nachträglich zu annullieren,
insofern der Kontext nicht mit dem konzeptionellen Hintergrund der Gilde TheScums vereinbar ist.


4. Ränge

4.1 Folgende Ränge sind derzeit definiert:

Ratsherr (Gildenmeister)

Ratsmitglied (Gildenleitung)

Wächter (Gildenbank Organisation)

Stammspieler (Raidmember)

Bürger (TheScums Bürger wird man erst, wenn man 200 gold in die
Gildenbank eingezahlt hat und man aktiv mitspielt. Bürger haben
die
Mögligkeit übrige Epics aus den Mainraids vergünstig
zubekommen,das
Gleiche zählt für Flasks.Bufffood ist umsonst aber nur in maßen.)

Freund (Inaktivespieler oder einfach nur Freunde)

Anwärter (TheScums Neulinge)



5. Posten

5.1 Forumsadministratoren

Qunn (Benny)
Finelopé (Steffi)

5.2 Forumsmoderation

Qunn (Benny)


5.3 Gildenbankverwaltung

Sola

5.4 Raidleitung

Siehe gildenverzeichneis


6. Offiziere

6.1 Ein Offizier hat stets neutral zu handeln.

6.2 Ein Offizier handelt immer im Interesse der Gilde und deren Mitgliedern.

6.3 Die Offiziere vertreten den Gildenmeister, wenn dieser verhindert sein sollte.


7. Gildenbank

7.1 Für alle Mitglieder wird die Übernahme der Reparaturkosten durch die Gildenbank aktiviert, sobald sie einer Stammgruppe angehören.

7.2 Ratsmitglieder und wächter haben vollen Bankzugriff.

7.3 Alle Mitglieder können sich mit Erlaubnis der Ratsmitglieder oder wächter, in der Gildenbank bedienen.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass man in etwa gleichem Umfang Dinge für andere Gildenmitglieder einlagert.

7.4 Der Inhalt der Gildenbank ist nicht zur eigenen Bereicherung gedacht.
Sollte Mißbrauch von Gildeneigentum festgestellt werden, so werden die Bankrechte begrenzt oder ein Gildenausschluss in Betracht gezogen.

7.5 Die Gildenbank ist nicht als Gerümpellager aufgrund eigenen Platzmangels zu nutzen.
Die eingelagerten Dinge sollten anderen Spielern im aktuellen Endgame bzw. während des Hochspielens eines neuen Charakters von Nutzen sein.

7.6 Gegen Ende eines Addons werden unsere Bankverwalter und/oder Offiziere nicht mehr benötigte Dinge möglichst gewinnbringend verkaufen.

7.7 Das letzte Gildenfach dient zur Lagerung hochwertiger Items.
Hier wird unter anderem die Beute unserer Raidgruppen gelagert.
Jedes Mitglied kann auf Anfrage ein Item seiner Raidgruppe, eventuell auch übergreifend,
von einer anderen TheScums Raidgruppe, erhalten. Ältere Items werden in regelmäßigen Abständen im Forum zur Verteilung angeboten,
bevor sie letztendlich verkauft werden.

7.8 Ratsmitglieder wächter stammspieler und Bürger müssen wöchentlich 50 Gold an Søla per Post zusenden, andere Zahlungen werden nicht akzeptiert.

7.9 Vorrauszahlungen sind unbegrenzt möglich.

7.10 Nachzahlungen sind innerhalb einer Woche möglich.
Wenn diese nicht erfolgt, dann wird man nach einer Abmahnung zum Freund herruntergestuft.

8. Forum

8.1 Die URL für unser Forum lautet: http://wowgilden.net/TheScums .

8.2 Jedes Mitglied muss sich im Forum registrieren.

8.3 Jedes Mitglied muss sich mindestens einmal pro Woche im Forum informieren und sollte sich aktiv an der Gestaltung der Gilde beteiligen.

8.4 Gänzliches Ignorieren des Forums und der damit verbundenen Gildenaktivitäten kann zum Gildenausschluss führen.


9. Teamspeak

9.1 Die TS3 Adresse lautet 46.182.19.44 Port: 5588.

9.2 Das TS Passwort wird nur gildenintern weitergegeben.
Möchte man externe Mitspieler in unser TS einladen, so ist die Erlaubnis eines Offiziers oder höheren Ranges einzuholen.

9.3 Der Umgangston sollte immer freundlich sein und persönliche Auseinandersetzungen sollten im privaten Rahmen bleiben.

9.4 Die Teamspeakeinstellungen sind mit Bedacht zu wählen, um Mitspieler nicht mit lautem Atmen oder anderen störenden Geräuschen zu belästigen.


10. Bewerbungen

10.1 Jeder Bewerber sollte älter als 18 sein und/oder eine dem Alter angemessene Reife besitzen.

10.2 Der Bewerber muss sich mit seinem realen Vornamen bewerben. Grundlegende Angaben zur Person hinter der Tastatur sind gerne gesehen.

10.3 Der Bewerber muss seinen Haupt- und eventuelle Zweitcharaktere für den Gildenbeitritt vorstellen.

10.4 Der Bewerber muss dieses Regelwerk anerkennen.

10.5 Ab dem Zeitpunkt der Bewerbung besteht eine zweitägige Frist,
innerhalb derer allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Einspruch gegen die Bewerbung gewährt wird.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet die Gildenleitung in letzter Instanz über die Aufnahme.
Handelt es sich bei den Bewerbern um alte Bekannte, so kann diese Frist gegebenenfalls komplett entfallen.

10.6 Die Probezeit beträgt 3 Wochen. Wird diese nicht bestanden, erfolgt der Gildenausschluss.


11. Gültigkeit

11.1 Die Statuten behalten solange ihre Gültigkeit,
bis eine Anpassung aufgrund zukünftiger Spielentwicklungen oder Änderungen innerhalb der Gildenstruktur nötig wird.


12. Auftritt

12.1 Um den Ruf unserer Gilde nach außen zu wahren, sollten sich alle Mitglieder nicht nur innerhalb der Gilde,
sondern auch externen Personen gegenüber korrekt verhalten. Ninjalooten oder Beleidigungen von anderen Mitspielern werden nicht geduldet.
Es muss mit harten Konsequenzen bis hin zum Gildenausschluss gerechnet werden, sollten der Gildenleitung Vorfälle dieser Art gemeldet werden.

Zuletzt bearbeitet am: 25.06.2011 20:10 Uhr.
Veröffentlich am: 19.05.2011, 22:28 Uhr
Ohhh was ich noch Vergessen habe alle Gildenmitglieder ab Freund, Schlachtzügler und Höher müssen jeden Mittwoch 50gold an den Wächter per post senden.das ganze kann man auch für ein ganzes jahr einzahlen 2600gold aber sonst nur wöchentlich ein zu zahlen.

P.S. Anwärter brauchen noch nix einzahlen. Erst wenn man Freund oder Höher ist.


MFG Qunn

Zuletzt bearbeitet am: 04.06.2011 21:02 Uhr.