Raidregeln (RG)
Sorcerius

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Angemeldet seit: 13.02.2011
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Die Raidregeln (RG)
§1
Jeder Spieler der Gilde hat ein Recht mit Raiden zu gehen sofern er Raid würdig und Raid relevant ist.
Absatz 1 Ein Spieler Gilt als Raid würdig und Raid relevant
a) Wenn er 85 ist
b) Er auf Raidaktivität Schwört
c) Sein Equip im Einklang mit dem Derzeitigen Raidplan ist
Absatz 2 Er Gilt nicht mehr Als Raid würdig
a) Bei Raidinaktivität
b) Bei Raidverwarnstufe III
c) Bei einer Raid sperre
§2
Der Raidleiter ist der Führende Leiter im Raid
Absatz 1 das Amt wird Rechtsgültig
a) Durch die Amtsernennung des Gildenmeister
Absatz 2 Der Raidleiter Hat das Recht
a) Die Raid pausen Festzulegen
b) Zur Verteilung der DKP Punkte
c) Den Raid Aufzulösen Wenn der Raid keinen Sinn mehr hat
d) Alle Organisatorischen und Führungsbedingten Maßnahmen im Raid zu ergreifen
§3
Die IDs sind frei Zu halten für die Gildenraids und das immer bis Dienstag
Absatz 1 Ausnahmen
a) Es handelt sich um einen Fun Raid
b) Es handelt sich um einen Nicht im Raid Plan fest eingetragenen Raid
c) Der Raidtermin wurde erst nach 7 Tagen Festgelegt
§4
Jeder Raidmember ist Verpflichtet im Raid Disziplin und Ordnung zu zeigen. Anweisungen des Raidleiters müssen befolgt werden. Nichtbefolgen kann ein Raidausschluss zur Folge haben
§5
Jedes Raidmitglied welches einen Raid annimmt geht eine Bindende Erscheinverpflichtung ein. Ein Nichterscheinen zieht hiermit nach Wiederholten falle eine Raidsperre nach sich.
Absatz 1 Ausnahmen
a) Krankheit
b) Private Probleme (Elternhaus)
Eine Abgelaufene Game Card zählt definitiv nicht als Ausnahme genauso wie Ich hab keine Lust oder Probleme mit dem Heimnetzwerk.
§6
Jeder Teilnehmende Raid-Member ist Verpflichtet den Raid bis Raidende mit zu laufen. Diese Verpflichtung tritt in Kraft sobald er den Invite Annimmt. Ein einfaches Off-Gehen während des Raids wird im Wiederholten Falle mit einer Raidsperre geahndet.
§7
entfällt
§8
Ein Raid muss Fest im Kalender eingetragen werden. Ihn darf nur der Raidleiter eintragen. Ein Raid muss mindestens 7 Tage vor Beginn eingetragen werden. Daher gilt Spätestens Samstag müssen alle Raids für die kommende Woche im Kalender auftauchen!
§9
Jeder Member hat Anrecht einen Raidwunsch zu stellen. Dieser kann vom Raidleiter so fern der Raid plan es zulässt bewilligt werden! Auch diese Raids müssen mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt werden.
§10
Jeder Member der einen Raid Annimmt hat das Recht am Raid teilzunehmen
Absatz 1 Ausnahmen
a) Member mit Raid sperre
b) Member dessen Qualifikationen nicht für die Entsprechende Instanz ausreicht
c) Bei Anmeldungsüberfüllung hat der Raidleiter das Recht die Member auszusuchen
§11
Jeder Member ist verpflichtet im Raid ein Funktionsfähiges Teamspeak Programm zu besitzen. Die Teamspeak Funktion muss minimal ein Zuhören betragen. Sprechen ist jedoch keine Pflicht. Ein Member ohne Teamspeak muss nicht vom Raidleiter mitgenommen werden. Sein Raidanspruch verwirkt hiermit.
§12
Jeder Member der Raidaktiv ist hat einen Anspruch auf Loot. Hierbei gilt: Pro Mann – Ein Teil – Pro Raid. Diese Regelung kann umgangen werden wenn es sich hierbei um einen Ein Personen Need handelt.
Absatz 1 Ausnahmen
a) Wenn der Member im Raid vor oder im Bosskampf nicht die Gewünschte Disziplin hat und Fahrlässig handelt so verwirkt sein Recht auf loot für diesen Boss mit Sofortiger Wirkung!
§13
Zum Raid werden Ausschließlich die Charaktere mitgenommen die sich Für diesen Raid angemeldet haben.
§14
Member die im Raid eine 0-Bock Einstellung zeigen und durch diese den Raid ablauf und die Erfolgschancen damit minimieren müssen mit einer Sofortigen Raidsperre rechnen.
§15
Member die unter Einfluss eines Drogenrausches stehen (durch Kokain, Heroin, Dope etc.) werden mit Sofortiger Wirkung vom Raid ausgeschlossen. Ein Ausschluss unter Verdacht ist zulässig
§16
Die Gilde ist nicht mehr berechtigt über eine ID Verlängerung Abzustimmen. Dieses Recht der Verlängerung obliegt allein der Gildenleitung und des Raidleiters. Hierbei ist nun zu beachten das jeder Member der in Besitz der Alten ID ist verpflichtet ist diese ID weiterzuführen. Diese Verpflichtung verwirkt wenn am Tag des Raides das RL sich vor das Spiel stellt (Arbeit, RL, Krankheit etc.). Alle die die gegen die Verpflichtung verstoßen und nicht in die Ausnahmeregelung fallen unter §5 und werden so bestraft!
§17
Die Raidleiter haben das Recht bei Eklaten Verstößen gegen das RG eine Schriftliche Raid- Verwarnung zu erteilen. Diese ist mit erhalt Rechtskräftig!
Absatz 1 Verwarnstufe I
a) Wird erteilt bei Groben Verstoß gegen Das RG
b) Sie Besteht über eine Dauer von 3 Wochen
c) Nach Ablauf ist die Verwarnung verwirkt
Absatz 2 Verwarnstufe II
a) Wird erteilt bei Erneuten Verstößen gegen die RG
b) Erteilung nur Möglich nach in Kraft treten von §17 Abs. 1
c) Mit Erteilung der 2. Verwarnung wird die Gültigkeit auf 6 Wochen Hochgesetzt beginnend mit in Kraft treten der 2. Verwarnung.
d) Mit in Kraft treten der 2. Verwarnung wird eine Raidsperre ausgesprochen mit einer Dauer von 4 Wochen
e) Verwarnung erlischt nach der Dauer und bei Nicht eintreten des §12 Abs. 3
Absatz 3 Verwarnstufe III
Wird erteilt wenn die Entsprechende Person immer noch keine Besserung zeigt
Verwarnstufe III zieht ein Gespräch mit der Raidleitung und den Gildenmeister nach sich. Im Ernstfall bekommt ein Member mit Raidverwarnung 3 eine Permanente Raidsperre.
Zuletzt bearbeitet am: 14.07.2012 18:47 Uhr.
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