In Kraft Treten des §10 des GGR
Sorcerius

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Angemeldet seit: 13.02.2011
Beiträge: 140
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Liebe Member,
da wir nun wieder einen Co Leader haben tritt automatisch wieder der § 10 des GGR in Kraft:
§10
Der Co Leader ist die 2. Oberste Rechtsführende Gewalt! Er steht unter der Anweisung des Gildenmeisters.
Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Ernennung durch den Gildenmeister
b) Nach einer 4 Tägigen Wahl mit einer klaren Stimmenmehrzahl
Absatz 2 Der Co Leader ist Berechtigt
a) Member zu Verwarnen
b) Member einzuladen
c) Die Gildensatzung durchzusetzen und zu Wahren
d) Einen Offizier mit Aussagekräftiger Begründung zu Entlassen
e) Bei Gildenveränderungen Mitzuwirken und Mitzuentscheiden
Absatz 3 Das Amt Erlischt
a) Mit Entlassung durch den Gildenmeister (Außer bei eintreten des §9 des GGR)
b) Mit Auflösung der Gilde
c) Mit dem Rücktritt des Co Leaders
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