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In Kraft Treten des §10 des GGR

AutorNachricht
Veröffentlich am: 14.04.2012, 13:29 Uhr
Liebe Member,

da wir nun wieder einen Co Leader haben tritt automatisch wieder der § 10 des GGR in Kraft:

§10
Der Co Leader ist die 2. Oberste Rechtsführende Gewalt! Er steht unter der Anweisung des Gildenmeisters.

Absatz 1 Das Amt wird Rechtsgültig
a) Mit Ernennung durch den Gildenmeister
b) Nach einer 4 Tägigen Wahl mit einer klaren Stimmenmehrzahl

Absatz 2 Der Co Leader ist Berechtigt
a) Member zu Verwarnen
b) Member einzuladen
c) Die Gildensatzung durchzusetzen und zu Wahren
d) Einen Offizier mit Aussagekräftiger Begründung zu Entlassen
e) Bei Gildenveränderungen Mitzuwirken und Mitzuentscheiden

Absatz 3 Das Amt Erlischt
a) Mit Entlassung durch den Gildenmeister (Außer bei eintreten des §9 des GGR)
b) Mit Auflösung der Gilde
c) Mit dem Rücktritt des Co Leaders