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Außer Kraft Setzung des §13 des GGR

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Veröffentlich am: 21.04.2012, 11:26 Uhr
§13 (außer Kraft gesetzt)
Jedes Vollwertiges Gildenmitglied ist berechtigt sich Gegenstände aus der Gildenbank zu nehmen!

Absatz 1 dieses Recht trifft nicht
a) Wenn sich der Member in der Probezeit befindet
b) Der Member nur Rausnimmt und nix Reinlegt
c) Bei Bank Diebstahl

Absatz 2 Bankdiebstahl
Bankdiebstahl Trifft zu wenn der Betreffende Member nur Rausnimmt und nix Beiträgt zur Gildenbank. In diesem Falle Können die Entnahme Rechte Entzogen werden und die Person Verwarnt werden.

Absatz 3 Gold
Kein Member hat Anrecht auf Gold aus der Gildenbank. Das Gold in der Gildenbank dient allein zum Kauf neuer Bankfächer. Sowie für Reparaturen und Neukauf von Materialien. Zur Entnahme sind ausschließlich die Bankverantwortlichen berechtigt!