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Einführung §20 des GGR

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Veröffentlich am: 05.05.2012, 16:47 Uhr
Die Gildenleitung verabschiedete am 04.05.2012 auf der Offizierskonferenz den neuen §20:

§20
Jeder Member der Gilde unterliegt einer Informationssperre. Dies Bedeutet es ist Membern untersagt Gildeninformationen nach Außen zu Tragen. Dazu Zählen alle Beschlüsse der Offizierskonferenzen sowie Beschlüsse der Gildenkonferenz. Außerdem ist es verboten Inhalte aus dem Gildenchat die mit zukünftigen Plänen oder Vorhaben der Gilde zu tun haben an Dritte Personen weiterzurechen.
Ein Verstoss der Regel wird je nach schwere bestraft. Die bestrafung geht bis zum Gildenrauswurf mit Gildensperre.