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Gildensatzung

Gildensatzung der WOW Gilde „Jadefeuer“ EU Realm „Die Aldor“

§1 Allgemeines

§1.1: Das wahre Leben geht bei Jadefeuer immer vor.

§1.2: Ein fairer, respektvoller Umgang innerhalb der Gilde sollte allen Mitgliedern, auch gegenüber anderen Spielern auf dem Server, als Grundlage dienen. Wenn Streitigkeiten nicht beigelegt werden können wendet Euch bitte an den Gildenrat.

§1.3: „Die Aldor“ ist ein RP-Server, deshalb werden RP-gerechte Namen und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber RP`lern vorausgesetzt.

§1.4: Beleidigungen, unfaires Verhalten, sexuelle Belästigungen usw. gegenüber Gildenmitgliedern oder Gildenratsmitglieder werden mit Verwarnungen oder Ausschluss bestraft.

§1.5: Die Gildenmitglieder verpflichten sich den guten Ruf der Gilde intern wie extern zu wahren.
  • Dies schließt auch eine Unterlassung des Spams in öffentlichen Channels ein.

§1.6: Bei Beitritt in die Gilde wird der Maincharakter und seine Spezialisierung festgelegt.
  • Änderungen müssen mit dem Gildenrat abgesprochen werden.

§1.7: Das Mindestalter für den Gildeneintritt ist 18 Jahre. Über Ausnahmen wird innerhalb der Gilde abgestimmt.

§1.8: Der Beitritt in die Gilde ist nur mit dem Main-Charakter gestattet, d.h. es werden keine Twinks in der Gilde "geparkt", wobei der wirkliche Main in einer anderen Gilde ist.

§1.9: Das Posten von Damagemeter ist in der Gruppen-, im Gilden- oder im Schlachtzugschannel verboten.
  • Die Art der geposteten Daten (z.B. Dps, Hps, etc.) ist irrelevant.
  • Dieses Verbot kann vom Raidleiter für einen begrenzten Zeitraum (maximal Dauer des Raids) aufgehoben werden.
  • Dieses Verbot greift nicht bei Gruppen- und Schlachtzugchannel gildenexterner Gruppen/Raids.

§2 Die Gildenbank


§2.1: Werden Gegenstände/Materialien/Rezepte in die Gildenbank eingelagert verliert der Spieler das Besitzrecht daran.

§2.2: Die Gildenbank wird von einem oder zwei Spieler im Rang Schatzmeister betreut. Sie sind der Gilde gegenüber rechenschaftspflichtig.

§2.3: Die Schatzmeister werden durch Wahl der Mitglieder bestimmt.
  • Der Rang kann durch den Gildenrat entzogen werden.

§2.4: Die Schatzmeister dürfen sich nicht an der Gildenbank bereichern.

§2.5: Die wertvollen Gegenstände werden vom Gildenrat oder vom Schatzmeister ausgegeben, teilweise mit einem geringen Entgelt. Melden mehrere Mitglieder Interesse an einem Gegenstand an entscheiden die Würfel.

§3 Raid

§3.1: Es gibt drei Raidtage.

§3.2: Raids werden wenn möglich gildenintern stattfinden.
  • Konsequentes Raiden außerhalb der Gilde, bei gleichzeitigem Fernbleiben der gildeninternen Raids, wird mit dem Ausschluss bestraft.

§3.3: Geraidet wird mit dem Maincharakter in der Mainskillung.
  • Nach Absprache mit der Raidleitung kann auch mit einem Twink oder mit dem second Spec geraidet werden.

§3.4: Raidvorbereitung
  • Das Equip muss angemessen verzaubert und gesockelt sein.
  • Eigenes Bufffood und Fläschchen sind Pflicht, sonst droht der Ausschluss vom Loot.
  • Pflichtaddons sind EPGP und ein Bossmod (z.B. BigWigs).

§3.5: Die Nutzung von TS3 ist bei Raidteilnahme Pflicht (Die TS-Daten sind immer aktuell online unter den Gildeninformationen zu finden).

§3.6 Lootvergabe
  • Das Lootsystem innerhalb von Gildenraids ist EPGP
  • bei der Lootvergabe entscheidet die höhere Priorität (jedoch unter Berücksichtigung von §3.6 Abs. 3).
  • Main geht vor Second, Second geht vor Twink. Ausnahmen bestehen bei Twinks die aktiv der Gilde beim Raiden aushelfen.
  • Spieler die nicht Mitglieder der Gilde sind, werden vom Loot nicht ausgeschlossen. Es gelten dann die Würfel. Gewinnt ein Gildenmitglied werden die GPs abgezogen.
  • Bei Spielern, die nicht aus der Gilde sind ist die Spezialisierung mit der sie den Boss gelegt haben Main-Spec.

§3.7: Raidplanung
  • Gildenmitglieder haben Vorrang bei der Raidteilnahme, außer andere Spieler haben eine gemeinsame ID mit Jadefeuer.
  • Die Raidteilname wird endgültig durch den Raidleiter beschlossen.
  • Bei der Raidplanung sollte die „Schwarze Liste“ im Forum, über negativ aufgefallene Spieler (z.B. Ninja-Looter) auf „Die Aldor“, berücksichtigt werden.


§3.8: Pünktlichkeit wird vorausgesetzt, sowie eine zeitnahe an- oder ablehnen der Raideinladung.
  • Für kurzfristige Informationen darf die Shoutbox auf der Website genutzt werden. Ausgenommen sind natürlich Notfälle.

§3.9 EPGP Punktevergabe
  • Das Nichtanmelden im Raidplaner wird mit GP geahndet.
  • Für pünktliches Erscheinen zum Raidstart gibt es EP.
  • Für gelegte Bosse gibt es EP.
  • Disziplinarstrafen während des Raids in Form von GP werden vom Raidleiter oder dem Gildenrat festgesetzt und verteilt.
  • Für gewonnene Gegenstände werden entsprechende GP verteilt.
  • Belohnungen, in Form von EP, für besondere Verdienste im Raid werden vom Raidleiter festgelegt und verteilt.
  • Ein Raidleiter, der nicht Mitglied im Gildenrat ist bekommt zur Belohnung für seine Mühe EP gutgeschrieben.

§4 Gildenrat


§4.1: Der Gildenrat besteht aus drei Mitgliedern im Rang Jade bzw. Dunkle Jade.

§4.2: Der Gildenrat steht für die Gründungsidee der Gilde ein.

§4.3: Jedes Gildenratsmitglied hat eine Stimme

§4.4: Ein Beschluss des Gildenrates erlangt erst dann seine Gültigkeit, wenn mindestens 2/3 des Gildenrates zugestimmt haben und jedes Gildenratsmitglied sowohl informiert wurde, als auch die Möglichkeit hatte seine Stimme und Meinung abzugeben.

§4.5: Jede Entscheidung ist von den Gildenmitgliedern anfechtbar.

§4.6: Der Gildenrat kann mit 2 von 3 Stimmen ein Gildenratsmitglied von seinem Posten entheben.

§4.7: Ein Gildenratsmitglied kann freiwillig zurücktreten.

§4.8: Beschwerden gegen ein Gildenratsmitglied sind an die anderen Gildenräte zu richten.

§4.9: Aufgaben des Gildenrates
  • Der Gildenrat lädt neue Mitglieder (Initianten) und Twinks der bereits bestehenden Mitglieder ein.
  • Der Gildenrat betreut das Forum und die Website.
  • Der Gildenrat organisiert die Raids, eine Unterstützung hierbei wird von allen Raidteilnehmern erwartet.
  • Der Gildenrat ist Ansprechpartner für alle Belange innerhalb und außerhalb der Gilde.

§4.10: Der Gildenrat hat das Recht Mitglieder aus der Gilde auszuschließen.

§4.11: Der Gildenrat kann Verwarnungen aussprechen. Bei mehreren Verwarnungen kann der Gildenrat das verwarnte Mitglied von der Gilde ausschließen.

§4.12: Der Gildenrat ist verpflichtet, den Mitgliedern über seine Entscheidung Rechenschaft abzulegen.

§5 Mitglieder

§5.1: Mitglieder haben den Rang Feuer.

§5.2: Mitglieder sollten das Forum und das TS intensiv nutzen, um z.B. durch Teilnahme an Abstimmungen das Gildenleben aktiv mit zu gestalten.

§5.3: Mitglieder, die eine Abstimmung selbst verschuldet verpassen, verlieren das Stimmrecht bei dieser Abstimmung

§5.4: Mitglieder sind voll Loot- und Abstimmungsberechtigt.

§5.5: Der Schatzmeister ist Mitglied mit einem erweiterten Auftrag.

§5.6: Ausschluss von Mitgliedern
  • Mitglieder, die unentschuldigt mehr als ein Monat offline sind können aus der Gilde ausgeschlossen werden.
  • Ausgeschlossene Mitglieder, die eine nachvollziehbare Begründung ihres unentschuldigten Fehlens vorlegen können, werden auf Wunsch erneut in die Gilde eingeladen und erhalten ihren alten Status zurück. Allen anderen steht es frei, sich erneut zu bewerben.

§5.7: Eine absehbare, längere Abwesenheit von mehr als einer Woche ist dem Gildenrat mitzuteilen.


§6: Twinks

§6.1: Ränge
  • Twinks haben den Rang Flamme.
  • Twinks des Gildenrates haben den Rang Schatten (und dieselben Rechte wie der Gildenrat)

§6.2: Zum leichteren Kontakthalten innerhalb der Gilde ist es wünschenswert, dass alle Charaktere des Spielers in der Gilde sind.

§6.3: Charaktere in anderen Gilden, außer RP-Gilden, Hordegilden oder Gilden auf anderen Servern, sind bei Jadefeuer nicht erwünscht.

§7: Initianten

§7.1: Probezeit
  • Die Probezeit beträgt 3 Wochen bei aktiver Teilnahme am Gildenleben.
  • Die Probezeit kann ggfs. nach Absprache zwischen Gildenrat und Initiant um 14 Tage verlängert werden. Dies bietet allen die Möglichkeit sich ausgiebig zu beschnuppern.
  • Der Initiant kann vor Ablauf der Probezeit durch den Gildenrat von der Gilde ausgeschlossen werden.
  • Mitglieder können den Ausschluss eines Intitianten vor Ablauf der Probezeit beim Gildenrat beantragen. Eine Abstimmung unter den Gildenmitgliedern ist zum endgültigem Ausschluss auf diesem Wege notwendig.

§7.2: Initianten haben keinen Zugriff auf die Gildenbank und sind nicht abstimmungsberechtigt.

§7.3: Der Initiant verpflichtet sich, die Gildensatzung zu akzeptieren.

§7.4: Im Falle einer Ablehnung gibt der Gildenrat dem Initianten natürlich eine Begründung bekannt.