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Gildenränge

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Veröffentlich am: 29.12.2010, 07:19 Uhr
Gildenleitung: Selben Rechte wie der Gildenmeister, zur Zeit Leute die an der Gildengründung beteiligt waren. Um diesen Rang zu erreichen Bedarf es der zustimmung aller Gildenleiter(innen), sowie die des Gildenmeisters.

Ehrenmitglied:Voller Zugriff auf die Gildenbank. Spieler die sich durch diverse Raids und angagement in der Gilde ausgezeichnet haben. Bedarf der Zustimmung 4rer Gildenleiter sowie des Gildenmeisters.

Mitglied:Beschränkter Zugriff auf die Gildenbank. Spieler die sich gut integriert haben und dabei helfen die Gilde voranzubringen. Beförderung wird durch Gildenleiter durchgeführt.

Neuling: Erklärt sich von selbst. Haben keine bestimmte Zeit wie lange man "Neuling" bleibt.