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Unsere Ordensränge

Ordensränge
Novizie
Jedes neue Mitglied beginnt seine Mitgliedschaft bei uns als Novizie, während des Noviziats, hat man kaum recht, und darf wenn überhaupt nur auf ein Bankfach zugreifen.
Generell gilt keine besondere Anwesenheitspflicht, oder eine bestimmte Online-Zeit um in den Rang eines Profess-Ritters aufsteigen zu können. Wichtig ist es eher sich an unsere Regeln zu halten, und allen Mitgliedern und Mitspielern fair und hilfsbereit zu begegnen.

Profess-Ritter
Nach einer gewissen Anwartschaftszeit habt Ihr die Chance Eure Profess zu erlangen und zum wahlberechtigten Ordensritter aufzusteigen. Ja, Ihr habt richtig gelesen wahlberechtigt. Um Euch ein wenig mehr vertrauen zu geben ist der Rang des Profes-Ritters gedacht, Eure Zugriffsrechte steigen, und man vertraut Euch mehr an.

Ordensritter
Ordensritter stellen wie die Profess-Ritter ebenfalls einen festen Stamm des Ordens dar, sie sind schon recht lange dabei, und bekommen mit diesem Rang ein spezielles Recht, und zwar das aktive Wahlrecht. Diese r Rang wählt bei Bedarf einen weiteren Justiz-Ritter, der mit einem Offi-Rang zu vergleichen ist. Der Großmeister hat wie jeder andere Ordensritter auch nur eine Stimme.

Justiz-Ritter
Die Justiz-Ritterzeit ist zwar nicht begrenzt, doch verliert ein Justizritter nach einer inaktiven Zeit von 4 Monaten seinen Rang, und es wird nach einer Wartezeit von 4 Wochen, eine Wahl gestartet, hierzu wird eine gesonderte Nachricht im News-Fenster der Gilde gegeben. Ersetzte Justizritter, werden nur auf den Rang des Ordensritter degradiert, und dürfen sowohl wieder gewählt werden als auch aktiv an der Wahl teilnehmen.

Großmeister
Der Großmeister ist der Leiter der Gilde, er hat den Namen bestimmt, und die Satzung besorgt, Unterschriften gesammelt, und diese Gilde registriert.

Seine Amtszeit endet mit Auflösung der Gilde, oder mit Stillegung des Accounts. Um den Mißbrauch des automatischen Gildenmeistertausches bei Inaktivität des Gildenmeisters zu vermeiden, beruft dieser eine Wahl ein, welche seine Nachfolge regelt. Ferner kann er aber auch die Gilde auflösen, eingetragene Festanlangen im Gold-Bankfach, muss dieser dann an die Besitzer auszahlen.