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Ordensregeln

Ordensregeln

§1 Anspruch auf Auszahlung des Festgeld Jedes Ordensmitglied hat einen Anspruch auf Wiederauszahlung eines vorher freiwillig eingezahlten Festgeldes, die Pflicht zur Einzahlung eines Festgeldes besteht nicht. Festgeldbeträge werden in Gold, Silber, und Kupfer gerechnet, eingezahlte Items werden nicht als Festgeld gewertet da sie von allen Spielern auch im Noviziat entnommen und benutzt werden können.

§2 Gildenbank
Jedes Mitglied ist berechtig aus der Gildenbank Items zu entnehmen die es braucht um einen Beruf, oder eventuelle Ausrüstung zu verbessern. Eine Entnahme dieser Items zum Verkauf werden bei Bekanntwerden mit einer Entnahmesperre und bei Wiederholtem vorkommen mit einem Ausschluss aus dem Orden, geahndet. Jedes entnehmende Mitglied ist zur Einlagerung verpflichtet, dies kann auch über Ingamepost geschehen, sofern diese Items dem Großmeister oder seinen Justizrittern übergeben werden, welche diese dann in die Bank einlagern.

§3 Umgangsformen
Jedes Mitglied einschließlich der höheren Ritterränge und der Großmeister, haben sich gegenüber anderen Spielern und Mitgliedern der Gilde und der WoW Welt hilfsbereit und höflich zu verhalten. Nur so ist ein positiver Bekannteitsgrad gewährleistet und der Nachwuchs der Gilde gesichert.

§ 4 Verhalten in Dungeons und Raids
Jedem Gidenmitglied steht es frei einer Ausschlusswahl zu zu stimmen oder nicht, sofern kein anderes Gildenmitglied aus dieder Gruppe ausgeschlossen wird. Sollten mehrere Gildenmitglieder in einer Gruppe eine Ini bestreiten, und ein externes Gruppenmitglied beginnt den Kick-Vote gegen ein Gildenmitglied, so haben alle anderen Mitglieder diesen Vote abzulehnen, eine bekanntwerdende Zustimmung zu einem Kick, wird mit diziplinarischen Maßnahmen geahndet, worüber der Großmeister und seine Justizritter sich geheim beraten. Ein Ergebnis wird umgehend an den beteiligten weiter gegeben.

§5 Raids
Da dies eine Fungilde ist, wird es keine festen Raidtermine geben, Spaß am Spiel soll dieser Gilde die Freude an WoW zurück bringen. Raids werden bei entsprechender Gildengröße gerne einmal geplant, aber sie sind keine Pflicht. Raidwillige Spieler, haben stehts die Möglichkeit sich im Schlachtzugfinder einzu finden und eine rnd Gruppe zu bilden.

§6 Bankfachpflege
Der Großmeister ist berechtigt bei überlaufen des Bankfaches alle Items unter dem Cataclysmen Content zu entnehmen, zu entzaubern, oder zu verkaufen. Der daraus gewonnene Erlös/das daraus gewonnene Material, wird wieder in die Gildenbank eingezahlt und steht weiterhin zur Verfügung. Diese Maßnahme dient der Bankfachpflege, nicht gebrauchte Items werden so effizient entsorgt, oder umgeformt.

§7 Wahlrecht
Jedes Mitglied ab Ordensritter ist berechtigt sich zur Wahl zum Justizritter aufstellen zu lassen, und einen zu wählen. Ebenso sind alle Mitglieder ab dem Rang Ordensritter berechtigt an der Wahl eines Justizritters aktiv teil zu nehmen.

§8 Ausschluss aus dem Orden und Schlussbestimmungen
Ein Mitglied kann aus dem Orden entfernt werden wenn sein Verhalten gegen diese Regeln verstößt, oder er sich sonst in irgendeiner Weise schadhaft verhält. Beleidigungen gegenüber anderen Ordensmitgliedern werden nicht toleriert, und führen zu schnellen Sanktionen. Eine vorwarnende Strafe wie Degradierung, sollte bei erstmaligen kleinen vergehen ausgesprochen werden.