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Auszug aus dem Verbrechensregister Sturmwind

AutorNachricht
Veröffentlich am: 17.05.2016, 18:10 Uhr
ooc: Aus dem Aldor Forum und der Gildenseite "Gossenläufer" habe ich ein sehr interessantes Register gefunden für Strafen und Straftaten. Würde mich freuen wenn ihr anmerkungen, abänderungen oder sonstiges zu der Liste haben würdet oder ob das für euch so in ordnung ist!



Strafen
Wiederholungen und Extremfälle werden in der Regel schwerer bestraft.


Freiheitsstrafen:
Untersuchungshaft - 1-3 Tage - Je nach Ermittlungsstand kann die Untersuchungshaft verlängert oder in Stadtarrest umgewandelt werden.
Besinnungshaft - Eine Nacht Haft, Ausnüchterung. Leichte Bestrafung welche ab Rang Gefreiter verhängt werden kann.
Verlieshaft - Von 2 Tagen bis X Monate, Hochsicherheitstrakt, Magier können zum Magiersanktum überstellt werden.
Stadtarrest - Darf die Stadt nicht verlassen, muss sich regelmäßig bei der Wache melden.
Hausarrest - Eher bei Adeligen oder Bürgern mit wichtigen Ämtern und geringer Fluchtgefahr.




Geldbußen:
Arbeitsstrafe - X Tage Dienst bei Jauchebauer, Kanalarbeiten, Mine, Wachbüro putzen, ect. Ersatz oder Ergänzung für normale Geldbuße.
Normale Geldbuße - Wird mit Richter abgesprochen - Hängt von Charakter/Reichtum ab.
Enteignung - Entzug von Teil- oder Gesamtbesitz auf dem Boden des Königreiches Sturmwind.
Entzug des Titels - Entzug des Titels und seiner damit verbunden Rechte. Besitz der mit Titel zusammenhängt, geht an den König zurück. "Ausländischen Titeln" werden die Rechte welche im Königreich Sturmwind mit diesem Titel einhergehen bis auf weiteres entzogen, jedoch nicht der Titel an sich.


Körperstrafen:
Pranger - Der Verurteilte wird in einen Pranger gebunden. Ein Schild weist die Öffentlichkeit auf seine Schandtaten hin (Ausspielen nur nach Absprache)
Peitschen-/ Stockhiebe - Meist auf nackten Rücken.
Hände oder Finger brechen - Finger oder Hände werden auf einen Holzklotz gebunden und durch maximal 3 Schläge eines Holzknüppels gebrochen.

Brandzeichen - Stirn, Wange oder Handrücken, dürfen nicht verdeckt werden. Ein Zeichen im Kreis bedeutet Extremfall der Tat/Taten.
X (Kreuz - Hat schon X-Mal etwas verbrochen) für Wiederholungstäter.
V im Kreis für Vogelfrei.
Totenkopf für Mörder.
Gebrochene Krone für Verräter.




Lebensstrafe:
Vogelfrei - Dem Verurteilten werden alle Rechte abgesprochen, es wird keine Unterstützung oder Schutz der Wache mehr gewährt.
Verbannung - Verbannung aus der Stadt oder dem Königreich.
Lebenslange Haft
Hinrichtung - Tod durch den Strick, bei Adeligen Tod durch das Schwert.

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Rechtfertigungsgründe:

Hausrecht - Wer seinen privaten Grund und Boden selbst oder durch Untergebenen mit verhältnismäßigen Mitteln gegen unerwünschte Personen behauptet. Gilt nur für Privatbesitz.

Eigenwehr - Wer einen rechtswidrigen, nicht selbst gestarteten oder selbst provozierten Angriff auf sein eigen' Leib und Leben oder Eigentum mit verhältnismäßigen Mitteln abwehrt. Wer eine strafbare Handlung verhindert oder zu verhindern sucht, geht straffrei aus. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss hierbei gewahrt werden.

Recht durch königliches Amt - Handlungen, die der Durchsetzung des geltenden Rechts dienen und von jemandem ausgeführt werden, der von Amts wegen hierzu befugt ist, sind nicht strafbar. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss hierbei gewahrt werden.





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Folter:
Darf nur durch Richter oder Offizier befohlen werden werden.
Übliche Maßnahmen sind : Daumenschrauben, Streckbank, Schüreisen



Kaution:

Möglichkeit zum Freikauf auf Beschluss des Richters oder eines Offizieres. In der Regel sehr hoher Betrag und nicht für jeden bezahlbar.
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Verbotene Gegenstände:
Verbotene Gegenstände welche konfisziert und vernichtet werden können.

- Trollkraut
- Mordwerkzeuge (Garotten, Ogerfänger, Giftnadeln)
- Gegenstände die mit verderbter Magie behaftet sind
- Fälschungen (auch gezinkte Würfel, Gegenstände die zum Betrug geeignet sind)
- Gifte



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Tätlicher Angriff = Wer ein anderes Wesen mit dem bloßem eigenen Körper oder ungeeigneten Mitteln angreift.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Geldstrafe



Bewaffneter Angriff = Wer ein anderes Wesen mit einer Waffe angreift.
Der Versuch ist strafbar. Magie oder Hexerei wird wie eine Waffe behandelt.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Geldstrafe



Körperverletzung = Verletzung eines anderen Wesen Leibes
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Geldstrafe



Gefährliche Körperverletzung
= Wer die Körperverletzung durch Beibringen von Gift, mit einem oder anderen gemeinsam, in Überzahl, mit Waffe oder gefährlichem Gegenstand begeht.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Geldstrafe




Schwere Körperverletzung = Wer die Körperverletzung begeht und ein Wesen dauerhaft körperlich entstellt. Verlust eines Körpergliedes, der Sehkraft auf mindestens einem Auge, dem Hörvermögen auf mindestens einem Ohr, des Sprechvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Geldstrafe, bei Wiederholung Lebensstrafe




Totschlag = Tötung eines anderen Wesens ausserhalb eines kriegerischen und verbrieften Konfliktes (Nur Adlige können Konflikte verbriefen (Ehrenduell, Fehde, Krieg))
Der Versuch ist strafbar. Inerhalb der Stadtgrenzen Sturmwind sind Duelle verboten.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe


Mord = Totschlag durch/aufgrund Heimtücke, Habgier, niederen Bewegründen, um eine andere Straftat zu verschleiern, zur befriedigung eines Triebes
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe



Diebstahl = Heimlichkeitsdelikt. Wer unerlaubt eine fremde Sache wegnimmt.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, bei Wiederholung Körperstrafe



Schwerer Diebstahl
= Diebstahl durch Überwindung eines Hindernisses (Zaun, Schloss), mit Verwendung von Werkzeug oder werkzeugähnlichem Gegenstand, eines kirchlichen Gegenstandes, eines Gegenstandes zur Glaubensausübung, Gegenstand aus den Beständen des Militärs des Königs, erheblicher finanzieller Schaden für das Opfer (Mehr als 50% des Gesamtvermögens)
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe



Raub = Wegnahme einer fremden Sache durch Nötigung
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe



Schwerer Raub
= Raub mit Waffe oder in Überzahl. Raub eines Gegenstandes zur Glaubensausübung.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe für Anführer


Hehlerei = Verkauf von Ware ohne Lizenz (OOC: Jeder Charakter kann selbst für sich entscheiden ob er eine Lizenz hat oder nicht ->Weniger Verwaltungsaufwand), Kauf von Diebesgut, Verkauf von Diebesgut wenn nicht selbst der Dieb (ACHTUNG: Der Dieb kann nicht Hehler und Dieb zugleich sein, jedoch der Käufer)
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Enteignung


Nötigung
= Wer ein anderes Wesen zu einer ungewollten Handlung zwingt.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Schwere Nötigung = Wer ein anderes Wesen mittels Trank, Gift, Drogen, oder jedweder Magie zu ungewollter Handlung zwingt.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe möglich


Beleidigung = Wer ein Amtsperson im Dienst oder einen Adeligen in seiner Ehre herabwürdigt.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe (Ordnungshaft), Geldstrafe



Hetze = Wer gegen ein anderes Wesen Rufmord oder Verleumdung (Unwahre Tatsachen) mündlich oder schriftlich verbreitet. Mit erheblichem Aufwand.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe



Schwerer Fall von Hetze = Wer Hetze gegen den Adel oder den König begeht.
Der Versuch ist nicht strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe möglich



Widerstand gegen Wache = Wer sich der Wache und/oder Erfüllungsgehilfen bei Vollzugsmaßnahme körperlich wiedersetzt.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe bei Wiederholung



Schwerer Fall Widerstand gegen Wache = Widerstand gegen Wache mit Waffe oder bei Verletzung der Wache
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe



Freiheitsberaubung (Entführung)
= Wer ein anderes Wesen gegen seinen Willen verbringt oder festhält.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe möglich


Erpressung = Wer die Nötigung durch ausnutzen einer misslichen Lage des Opfers begeht um sich selbst einen finanziellen oder gesellschaftlichen Vorteil zu verschaffen, um eine andere Straftat zu verschleiern.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe bei Wiederholung möglich



Sachbeschädigung = Wer unerlaubt fremdes Eigentum in Aussehen, Funktion oder Zweck verändert oder zerstört.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Einbruch = Wer unerlaubt in ein fremdes Heim eindringt und dabei ein Hindernis überwindet (Tür, Fenster, Schloss)
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe bei Wiederholung


Störung der öffentlichen Ordnung/Ruhe = Trunkenheit in Öffentlichkeit, Unzüchtiges Verhalten in Öffentlichkeit
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe bei Wiederholung


Schändung eines Heiligtumes = Wer sich an einem Heiligtum grob fehlverhält, es schändet oder unerlaubt verändert. Hierunter fallen auch Gräber und Leichen.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Verschwörung gegen das Volk = Wer plant einer größeren Volksgruppe Schaden zu zufügen
Der Versuch/Vorbereitung ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe (besonders Enteignung), Körperstrafe, Lebensstrafe



Verschwörung gegen den König/Adel = Wer plant dem Adel oder dem König Schaden zu zufügen
Der Versuch/Vorbereitung ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe (besonders Enteignung), Körperstrafe, Lebensstrafe



Anwendung von verderbter Magie = Anwendung verderbter Magie. Hierzu zählt Nether-, Fel- und Schattenmagie sowie Nekromantie.
Mögliche Bestrafung: Überstellung an Sanktum oder Lichtorden, Freiheitsstrafe, Lebensstrafe möglich


Hochverrat = Wer sich im Dienste des Königs befindet und gegen seinen Willen, ausdrücklichen Befehl handelt und dem König so Schaden zufügt oder zufügen will.
Mögliche Bestrafung: Enteignung, Lebensstrafe



Schwarzhandel = Handel mit verbotenen Waren, Vorbeiführen am Zoll des Hafens
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Lebensstrafe bei Extremfällen und Wiederholung


Besitz von verbotenen Gegenständen = Besitz von verbotenen Gegenständen.
Setzt Wissen um Art und Weise des Gegenstandes voraus. Der Gegenstand wird in jedem Fall konfisziert.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, in Extremfällen Lebensstrafe


Spionage = Wer Geheimnisse des Königs, seiner Erfüllungsgehilfen, des Militärs oder des Adels ausspäht.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe, Lebensstrafe bei Extremfällen und Wiederholung


Korruption = Wer seine Stellung oder seinen Titel benutzt um sich selbst oder einem Dritten einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Wer besticht oder sich bestechen lässt.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Wilderei = Wer unerlaubt in den Wäldern des Königs ein Tier erlegt welches größer als ein Hase ist. (ooc: Jeder kann sich Lizenzen selbst geben)
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Wucher = Wer eine Pacht, einen Zins oder einen Wegezoll verlangt der über dem doppelten des eigentlichen Wertes liegt. (ooc: Bedarf Absprache mit dem Spieler über Wertesystem)
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Urkundenfälschung
= Wer eine Urkunde fälscht oder eine unechte Urkunde verwendet um sich damit einen Vorteil zu verschaffen. (ooc: Jeder entscheidet selbst ob Fälschung oder nicht)
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe


Betrug = Wer durch vorspielen falscher Tatsachen sich oder einem Dritten einen Vorteil verschafft. Wer Fälschungen (Geld (Falschmünzerei) oder Gegenstände) erstellt oder in Umlauf bringt.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe möglich


Führen eines falschen Titels = Wer vorgibt einen Titel zu führen, dies nicht belegen kann , oder sich durch die Vorgabe einen Vorteil verschafft. (ooc: Jeder kann selbst entscheiden ob und wie er "wahren" Titel belegen kann oder nicht)
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe möglich


Missachtung eines richterlichen Beschlusses
= Wer sich einem Urteil oder einem Beschluss eines königlichen Richters widersetzt. Hierzu zählt im Sonderfall auch die Missachtung eines Arrests oder einer Vorladung, die von einer Wache ausgesprochen wurde.
Mögliche Bestrafung: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Körperstrafe