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Regeln(ooc)

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Veröffentlich am: 05.06.2011, 14:16 Uhr
Bei der Bewerbung wird angenommen das folgende Regeln gelesen und bestätigt wurden:

1. Kein Power-RP
2. Keine OOC Informationen ins RP einbringen.
3. Eigene Plot-Ideen oder Dinge die man außerhalb machen will (wie beispielsweise einen Mord in SW o.ä.) bitte vorher der Gildenleitung ankündigen, damit wir darauf vernünftig reagieren können, falls einer angesprochen wird mit den Worten "hör mal der hat aber..."
4. Mindestalter: 16 Jahre
5. kein dauerhaftes Aufhalten in Goldhain...am besten ganz vermeiden.
6. Solltet ihr Interesse daran haben die Vereinigung mit einem anderen Char auszuspielen ist es erlaubt, loggt aber nicht nur dafür ein und macht es an nicht einsehbaren Orten im Gruppenchannel.
7. Sollte euch eine Gewaltszene o.ä. zu hart sein, habt ihr stets das Recht OOC den Ort zu verlassen, es wird keine Strafe dafür geben.
8. Instanzen sind schön und gut, aber macht auch ein wenig RP
9. Mitgliedschaft in der Gilde ist keine Pflicht.
10. Wenn ihr bei einem Plottag Eure Anwesenheit bestätigt, jedoch nicht erscheint, erbitte ich eine Begründung. Einmal ist keinmal, sollte es sich jedoch häufen, droht der Ausschluss.
11. Das Wort des Meisters ist Gesetz
12. Der Verrat des Kultes ist möglich, diesen bitte aber OOC bei der Gildenleitung ankündigen, damit wir dem Gegner dann kein Metagaming vorwerfen. Die Konsequenz eines Verrates ist jedoch der Chartod, sollte er geschnappt werden.
13. Es wird um Konsequenz gebeten. Allein gegen fünf Paladine hat man wohl keine Chance und das Leben des Chars liegt in ihren Händen.
14. Bevor ihr einem Char Gewalt antut, sprecht es mit dem Spieler ab inwiefern er oder sie mitspielt und was du dem Char antun darfst. Sollte dabei herauskommen das man nur mit diesem Char reden darf und nicht versuchen darf ihn auszuhorchen, lasst ihn frei, es bringt nichts, das RP wird dann als nicht geschehen gewertet. Erkundigt Euch aber unbedingt nach dem Alter des Opfers und passt eure Emotes dementsprechend an.
Das Nichteinhalten dieser Absprache in Verbindung einer Beschwerde an die Gildenleitung, kann zum Ausschluss führen.
15. Charaktere die aus OOC Gründen aus der Gilde ausgeschlossen werden, werden je nach schwere des Grunds zwar weiter bespielt, jedoch wird dann ein etwaiger Verrat nicht wahrgenommen.

Zuletzt bearbeitet am: 05.06.2011 16:45 Uhr.